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Ein Blick in den Wahlkampf der Regierung
Medienkritik
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Ein Blick in den Wahlkampf der Regierung

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Zur Berichterstattung des Blick vom 2. Mai 2026 über Justizminister Beat Jans und die GPK-Untersuchung im Abstimmungskampf zur 10-Millionen-Initiative

Schauen wir die Geschichte nüchtern an. Ein Bundesrat — Beat Jans, SP, Justizminister — führt einen Abstimmungskampf gegen eine Volksinitiative, die seine Partei und der Gesamtbundesrat ablehnen. Das ist sein Recht, und es ist sogar Teil seiner Aufgabe. Der Bundesrat darf seine Position vertreten. Aber es gibt Spielregeln. Und diese Spielregeln verletzt Jans nach Einschätzung mehrerer Akteure, einschliesslich des Bundespräsidenten und einer Mehrheit der Geschäftsprüfungskommission, in einer Weise, die eine offizielle Untersuchung rechtfertigt.

Die zentralen Vorwürfe sind:

Jans hat öffentlich gesagt, das Basler Unispital «müsste man von heute auf morgen schliessen», wenn die Initiative angenommen würde — eine Aussage, die nachweislich falsch ist (in der Schweiz wohnhafte Mitarbeiter und Grenzgänger wären von der Initiative nicht betroffen).

Er hat den Rhetorik-Kniff «Diese Initiative kann Ihre Gesundheit gefährden» verwendet — eine Formulierung, die mit der Tabakwarnung spielt und damit eine demokratische Initiative in die rhetorische Kategorie einer Gesundheitsbedrohung verschiebt.

An der offiziellen Bundesrats-Medienkonferenz hat er sich von Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern begleiten lassen, was den überarbeiteten Grundprinzipien der Behördeninformation widerspricht.

Bundespräsident Parmelin hat ihn dafür intern gerüffelt. Die GPK des Nationalrats hat — auf Antrag von Erich Hess (SVP) — entschieden, den Fall zu prüfen. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Dass eine parlamentarische Oberaufsicht eine Untersuchung gegen einen amtierenden Bundesrat einleitet, ist nicht alltäglich.

Die Verbindung zur Bundesrats-Mitteilung

Diese Geschichte ist nicht isoliert zu lesen. Sie passt zur Medienmitteilung des EJPD vom 16. März 2026 wie der Schlüssel ins Schloss.

Schauen wir, was Jans als Departementschef im EJPD verantwortet hat: ein Dokument, das mit zehn Drohformulierungen in den ersten 200 Wörtern operiert, das die Initiative als Gefährdung der EMRK, der Kinderrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention darstellt, das das Bundesamt für Statistik nicht zitiert, das die wirtschaftlichen Behauptungen ohne Quellen aufstellt, das die Verteilungseffekte der Migration verschweigt.

Wenn man die Mitteilung vom 16. März und die Aussagen vom Novartis-Campus zusammenliest, ergibt sich ein konsistentes Bild: Hier agiert ein Justizminister, der die Grenze zwischen Regierungs-Kommunikation und Wahlkampf systematisch verschiebt. Die offizielle Mitteilung operiert mit den gleichen rhetorischen Mitteln wie seine öffentlichen Auftritte — Drohbild, Maximalauslegung, Verschweigen der Gegenargumente. Der Unterschied ist nur, dass die Mitteilung das Dokument einer Bundesbehörde ist und die Reden den persönlichen Einsatz des Magistraten darstellen. Methodisch gehört es zum gleichen Strategiebild.

Das ist es, was die GPK jetzt prüft. Nicht weil Jans Wahlkampf macht — das darf er — sondern weil er die Mittel der Regierung dafür einsetzt, in einer Weise, die die «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» verletzt.

Die Spielregeln und ihre Geschichte

Die «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» sind kein willkürliches Bürokratenwerk. Sie sind die institutionelle Antwort auf eine konkrete Erfahrung — die Causa Karin Keller-Sutter und die Konzernverantwortungsinitiative von 2020. Damals hatte die FDP-Bundesrätin in einer Weise interveniert, die nach Einschätzung der parlamentarischen Mehrheit die Grenze zwischen sachlicher Information und politischer Kampagne überschritten hatte.

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil zur damaligen Abstimmung festgehalten, dass die Behörden zwar informieren dürfen, aber nicht propagieren. Die Abstimmung wurde nicht für ungültig erklärt, aber das Verhalten des Bundesrates wurde gerügt. In der Folge wurden die Grundprinzipien überarbeitet — mit dem expliziten Ziel, Wiederholungen zu verhindern.

Jetzt, fünfeinhalb Jahre später, steht ein SP-Bundesrat unter dem Vorwurf, gegen genau diese Prinzipien verstossen zu haben. Damals war es Karin Keller-Sutter (FDP) — von Links gerüffelt. Heute ist es Beat Jans (SP) — von Rechts unter Druck. Die Mechanik ist dieselbe, die Parteibücher sind unterschiedlich. Das ist die schweizerische Demokratie in ihrer eigentlichen Funktionsweise: Sie zwingt die Exekutive, sich an Spielregeln zu halten, unabhängig davon, welcher Couleur sie gerade angehört.

Die rhetorische Pointe: «Diese Initiative kann Ihre Gesundheit gefährden»

Schauen wir den Satz noch einmal an. Es ist die Kopie der Tabakwarnung — «Rauchen kann Ihre Gesundheit gefährden». Eine Formulierung, die durch jahrzehntelange Plakatkampagnen und Zigarettenpackungen ins kollektive Bewusstsein gestanzt ist als Markierung dessen, was nachweislich tödlich ist.

Jans nimmt diese Formulierung und überträgt sie auf eine Volksinitiative. Damit tut er etwas, das rhetorisch hochgradig manipulativ ist: Er verschiebt eine demokratische Entscheidung in die Kategorie der Gesundheitsbedrohung. Ein Bürger, der über die Initiative abstimmt, soll nicht einen politischen Vorschlag bewerten — er soll sich gegen eine Gefährdung schützen, ähnlich wie er sich gegen Krebs schützt.

Das ist nicht «sachliche Information». Das ist nicht «Verhältnismässigkeit». Das ist Wahlkampf-Rhetorik in ihrer aggressivsten Form. Wenn ein Bundesrat das öffentlich sagt, mit dem Briefkopf der Regierung im Hintergrund, dann hat er die Spielregeln verlassen. Es ist auch interessant zu beobachten, wie das im Blick-Artikel selbst behandelt wird — als «Schönheitsfehler». Die Tatsache, dass ein Bundesrat eine nachweislich falsche Behauptung über die Schliessung eines Spitals verbreitet, wird sprachlich heruntergespielt. Schönheitsfehler — als wäre es ein kleiner ästhetischer Mangel, nicht eine substantielle Falschaussage.

Auch das ist Teil des Musters. Selbst die Berichterstattung, die den Vorgang aufgreift, dämpft den Vorwurf bereits in der Wortwahl ab. «Schönheitsfehler» ist die Formulierung, mit der man eine Schicksalsgemeinschaft mit dem Beanstandeten signalisiert: Im Grunde ist alles in Ordnung, nur nicht ganz perfekt.

Die strukturelle Frage: was wirklich gefährdet ist

Hinter dem Fall Jans steht eine grössere Frage, die in der schweizerischen Öffentlichkeit zu wenig diskutiert wird. Es geht nicht primär um diesen einen Bundesrat. Es geht um die Frage, ob die schweizerische Tradition der zurückhaltenden Behördeninformation noch funktioniert.

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine sehr ausgeprägte Tradition der direkten Demokratie — mit der Erwartung, dass die Exekutive sich gegenüber der Bevölkerung in einer Weise verhält, die Augenhöhe ermöglicht. Die Bundesräte sind nicht Wahlkampf-Frontfiguren wie in präsidialen Systemen. Sie sind Verwalter, deren Aufgabe es ist, die Bevölkerung mit den Informationen auszustatten, die sie für ihre Souveränität braucht.

Diese Tradition steht unter Druck. Die Personalisierung der Politik, die Mediatisierung der öffentlichen Debatte, die zunehmende Polarisierung — all das schiebt die Bundesräte in eine Rolle, die sie strukturell nicht haben sollten. Sie werden zu Wahlkämpfern in eigener Sache, mit der Glaubwürdigkeit der Regierung als Wahlkampfmittel.

Beat Jans verkörpert in seinem Verhalten genau diese Verschiebung. Er ist nicht nur Justizminister — er ist auch SP-Politiker, der eine Position vertritt, die mit der Position seiner Partei übereinstimmt. Diese beiden Rollen zu trennen, ist anspruchsvoll. Die «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» sind genau dafür gemacht: um die Trennung erzwingen zu helfen, wo sie aus eigener Disziplin nicht mehr funktioniert.

Wenn die GPK jetzt eine Untersuchung einleitet, ist das nicht primär Parteipolitik. Es ist Verfassungspflege. Die parlamentarische Oberaufsicht über die Exekutive ist eine der wichtigsten Kontrollmechanismen der schweizerischen Demokratie. Dass sie hier zum Einsatz kommt, zeigt, dass das System noch funktioniert.

Das mediale Umfeld: was der Blick zeigt — und was nicht

Bemerkenswert ist auch, wie sich der Blick-Artikel in das mediale Umfeld einordnet. Die «Mehr zur 10-Millionen-Initiative»-Box am Rand des Artikels listet zwölf weitere Beiträge — und die meisten davon sind, schaut man sich die Schlagzeilen an, gegen die Initiative gerichtet:

«Fussball-Boss zeigt SVP rote Karte»

«Bundesrat will Wohnungskauf für Ausländer erschweren»

«Millionen-Investitionen nötig wegen 10-Millionen-Schweiz»

«Ist Zuwanderung schuld an höheren Mieten — oder sind es Investoren?»

Aber dann steht da auch eine Zeile, die alles verändert: «Das Volk sagt derzeit Ja zur 10-Millionen-Initiative! Jetzt kommt der Umfrage-Hammer.»

Das ist die eigentliche Geschichte hinter der Geschichte. Die Bevölkerung scheint, allen Drohbildern und Wahlkampfreden zum Trotz, zur Initiative zu tendieren. Das erklärt die Aufregung. Das erklärt die rhetorische Eskalation von Jans. Das erklärt die zunehmende Hektik in den Mitteilungen des EJPD.

Wenn die Initiative laut Umfragen Mehrheiten hätte, würde die offizielle Kommunikation entspannt sein. Sie ist aber nicht entspannt. Sie ist alarmiert. Und in ihrer Alarmierung verlässt sie die Spielregeln, an die sich eine Regierung halten sollte. Das ist die strukturelle Erklärung für die Causa Jans: Es ist die Kommunikation einer Regierung, die spürt, dass sie das Volk verlieren könnte, und die in der Panik die letzten Sicherungen reisst.

Die historische Linie

Es lohnt sich, zwei historische Vergleiche zu ziehen.

Erstens: 2014 und die Masseneinwanderungsinitiative. Damals hat das gesamte Establishment — Bundesrat, Parlamentsmehrheit, Wirtschaftsverbände, grosse Medien — gegen die Initiative gekämpft. Der Druck auf die Bevölkerung war enorm. Es wurde mit wirtschaftlichen Katastrophen, dem Ende der Bilateralen, der Isolation der Schweiz gedroht. Die Bevölkerung hat trotzdem zugestimmt — knapp, aber deutlich. Das Establishment war fassungslos. Die Umsetzung der Initiative wurde dann durch eine parlamentarische Konstruktion («Inländervorrang light») de facto neutralisiert.

Zweitens: 2020 und die Begrenzungsinitiative. Eine ähnliche Initiative, weniger rigide, wurde abgelehnt. Aber auch hier war die Auseinandersetzung scharf, und auch hier wurde mit ähnlichen Drohbildern gearbeitet.

Die 2026er Initiative ist in dieser Linie zu sehen. Sie ist die dritte grosse Migrationsinitiative der SVP innerhalb von zwölf Jahren. Sie greift ein Anliegen auf, das in Teilen der Bevölkerung kontinuierlich vorhanden ist — das Bedürfnis nach Steuerung des Wachstums. Das Establishment hat die ersten beiden Anläufe entweder neutralisiert oder besiegt. Bei der dritten merkt es offenbar, dass die Lage diesmal anders sein könnte.

Genau in dieser Konstellation — Establishment unter Druck, Bevölkerung möglicherweise dagegen — wird die Disziplin der Regierungs-Kommunikation zum entscheidenden Test. Wenn ein Justizminister in dieser Lage die Spielregeln verletzt, ist das nicht ein Einzelfall. Es ist ein Ausdruck der Verzweiflung des Apparats angesichts einer Bevölkerung, die nicht so abstimmt, wie sie sollte.

Was die GPK prüfen muss

Die Geschäftsprüfungskommission steht vor einer wichtigen Aufgabe. Sie muss prüfen, ob die «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» eingehalten wurden. Die zentralen Kriterien sind:

Sachlichkeit: Wurden Behauptungen aufgestellt, die nachweislich falsch sind? Die Spital-Schliessungs-Aussage ist ein klarer Kandidat.

Verhältnismässigkeit: War der Einsatz von Drohbildern angemessen, oder hat er die Grenze zur Kampagne überschritten? Die Tabakwarnungs-Formulierung ist ein klarer Kandidat.

Trennung von Behörde und Kampagne: Wurde die offizielle Behörden-Kommunikation mit Kampagnen-Akteuren koordiniert? Die Begleitung durch Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertreter an der Bundesrats-Medienkonferenz ist ein klarer Kandidat.

Die Untersuchung wird laut Blick-Bericht erst im Oktober stattfinden — also nach der Abstimmung. Das ist im Sinne der Initianten zu spät. Wenn die GPK feststellt, dass Jans gegen die Grundprinzipien verstossen hat, hat das Urteil keine Auswirkung mehr auf die Abstimmung. Es hat aber Auswirkung auf die zukünftige Disziplin der Bundesräte. Es ist eine Botschaft für die nächste Initiative, das nächste Departement, den nächsten Magistraten: Die Spielregeln gelten. Wer sie verletzt, wird zur Rechenschaft gezogen — wenn auch verzögert.

Der politische Kontext der GPK-Untersuchung

Es ist nicht zu übersehen, dass der Antrag von einem SVP-Nationalrat kommt — Erich Hess. Das werden die Verteidiger von Jans ausschlachten: Es sei eine parteipolitische Manöver, die SVP wolle ihren Justizminister diskreditieren. Diese Lesart ist verständlich, aber sie wird der Sache nicht gerecht.

Erstens: Die GPK-Mehrheit hat dem Antrag zugestimmt. Das heisst, nicht nur die SVP, sondern auch andere Parteien sehen Klärungsbedarf. Das ist kein parteipolitisches Manöver — das ist eine breite parlamentarische Mehrheit, die Antworten will.

Zweitens: Die Frage, ob ein Bundesrat die Spielregeln einhält, ist parteipolitisch indifferent. Sie wurde 2020 gegen Karin Keller-Sutter (FDP) gestellt, sie wird 2026 gegen Beat Jans (SP) gestellt. Wenn die Linke 2020 zu Recht protestiert hat, kann sie 2026 nicht behaupten, dass solche Untersuchungen illegitim seien. Konsistenz verlangt Konsequenz.

Drittens: Die Schweizer Demokratie funktioniert nur, wenn die Spielregeln für alle gelten. Wer einer Initiative entgegentritt — auf welcher Seite auch immer — muss sich an die Regeln halten. Wer das nicht tut, beschädigt die Institution. Und die Institution ist in der Schweiz wichtiger als das einzelne Anliegen.

Der Befund

Der Fall Jans ist ein Lehrstück des modernen Schweizer Wahlkampfes. Ein Bundesrat überschreitet die Grenze zwischen sachlicher Information und politischer Kampagne. Er wird intern gerüffelt, parlamentarisch untersucht, medial dokumentiert. Das System funktioniert — wenn auch verzögert.

Die tiefere Lehre liegt im Verhältnis zwischen Mitteilung und Magistrat. Die EJPD-Mitteilung vom 16. März operierte mit denselben rhetorischen Mitteln wie die Reden ihres Departementschefs. Das ist kein Zufall — es ist Methode. Wenn die offizielle Kommunikation einer Regierung im Stil eines Wahlkampftextes daherkommt, wenn Drohbilder die Argumente ersetzen, wenn Maximalauslegungen die Differenzierung verdrängen, dann ist die Verschiebung der Grenze nicht ein Zufall einer Einzelrede. Sie ist Teil des Systems.

Die Schweizer Bevölkerung wird am 14. Juni 2026 abstimmen. Sie wird das tun trotz aller Drohbilder, trotz aller rhetorischen Manöver, trotz aller Spital-Schliessungs-Behauptungen. Sie wird ihr Urteil fällen — und das Urteil wird zeigen, ob die Strategie der Eskalation funktioniert oder kontraproduktiv geworden ist.

Der Fall Jans ist nicht das eigentliche Drama. Das eigentliche Drama ist, dass eine Regierung in einem demokratischen System solche Mittel einsetzt — und dass sie damit zeigt, wie wenig Vertrauen sie in ihre eigene Bevölkerung hat. Wer drohen muss, hat die Argumente verloren. Wer mit Tabakwarnungen operiert, behandelt die Wähler nicht als mündige Bürger, sondern als zu erziehende Kinder.

Das ist die schweizerische Politik im Jahr 2026. Eine Regierung, die nicht mehr glaubt, dass sie ihre Bevölkerung mit Argumenten überzeugen kann. Eine Bevölkerung, die zunehmend spürt, dass sie nicht mehr informiert, sondern bewirtschaftet wird. Und eine GPK, die in der Lücke zwischen beiden noch das Funktionieren der institutionellen Selbstdisziplin zu sichern versucht.

Was am Ende bleibt, ist die Frage, die Celio 1940 implizit gestellt hat: Liegt der Wert eines Signals in seiner Stärke oder in seiner Lauterkeit? Beat Jans hat sich für die Stärke entschieden. Die GPK wird im Oktober prüfen, was das gekostet hat. Die Bevölkerung hat schon im Juni darüber entschieden.

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