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Wenn Anwälte die Untersuchung schreiben
Medienkritik
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Wenn Anwälte die Untersuchung schreiben

SRF/SRGGesellschaftSicherheitspolitik
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Zur SRF-Berichterstattung über das neue Strafverfahren nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana, 1. Mai 2026

Der unsichtbare Akteur

Schauen wir den Aufbau dieses Beitrags. Er meldet, dass die Walliser Staatsanwaltschaft ein neues Strafverfahren gegen die Rettungskräfte eröffnen will. Das ist die Schlagzeile. Was im zweiten Satz folgt, verschiebt aber sofort die Perspektive:

«Auslöser für dieses neue Verfahren sind laut Recherchen vom Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) zwei Anwälte

Halten Sie kurz inne. Die Schlagzeile sagt: «Rettungskräfte geraten in den Fokus der Staatsanwaltschaft». Der Eindruck, der entsteht, ist: Eine Behörde untersucht eine andere Behörde aus eigener Initiative. So funktionieren Strafverfahren in der öffentlichen Wahrnehmung — neutrale Justiz prüft Vorwürfe.

Tatsächlich beschreibt der Beitrag eine andere Konstellation: Zwei Anwälte haben mit Schreiben an die Staatsanwaltschaft den Anstoss gegeben. Die Staatsanwaltschaft reagiert auf eine Initiative von aussen, die von Interessenvertretern getragen wird. Das ist ein erheblicher Unterschied. Aber er wird in der Schlagzeile und im Lead nicht sichtbar gemacht.

Diese Verschiebung ist nicht harmlos. Sie verleiht den Vorwürfen institutionelle Autorität, die sie ohne den staatsanwaltschaftlichen Filter nicht hätten. «Die Staatsanwaltschaft untersucht» klingt anders als «zwei Anwälte erheben Vorwürfe».

Wer sind die zwei Anwälte?

Schauen wir, wer hier agiert.

Philippe Nantermod ist FDP-Nationalrat, also gewählter Politiker. Er ist auch Anwalt mit eigener Kanzlei. Er hat in seiner politischen Laufbahn mehrfach mediale Aufmerksamkeit gesucht und gefunden — er ist eine bekannte öffentliche Figur in der Schweizer Politik, vor allem im Walliser Kontext. Wenn er ein Strafverfahren anstösst, hat er einen Apparat hinter sich, der mediale Resonanz erzeugen kann.

Fabrizio Ventimiglia ist italienischer Anwalt. Er vertritt eine italienische Familie. Italien ist von der Crans-Montana-Tragödie als Herkunftsland mehrerer Opfer stark betroffen — die mediale Empörung war dort entsprechend gross. Ventimiglia agiert in einem Rahmen, in dem die italienische Öffentlichkeit Druck auf die Schweiz ausüben kann, möglicherweise auch über diplomatische Kanäle.

Diese beiden Akteure haben Schreiben an die Staatsanwaltschaft gerichtet, deren Inhalt RTS «vorliegt» — das heisst, die Anwälte haben die Schreiben offenbar an RTS weitergegeben oder die Inhalte durchgesteckt. Auch das ist nicht Zufall. Anwälte, die parallel zum Strafverfahren mediale Öffentlichkeit suchen, betreiben Litigation PR — die Beeinflussung der Justiz über den Umweg der öffentlichen Meinung.

Das ist legitim. Es ist Teil des modernen Anwaltshandwerks. Es sollte aber im Beitrag transparent gemacht werden. Im SRF-Text passiert das Gegenteil: Die Anwälte werden als sachliche Quellen behandelt, ihre Vorwürfe als plausible Schilderung der Ereignisse, ihr Wunsch nach Untersuchung als «Frage des Respekts gegenüber den Opfern».

Die rhetorische Choreographie

Schauen wir die Reihenfolge, in der die Stimmen im Beitrag auftreten:

Sachverhalt: Staatsanwaltschaft will untersuchen

Anwalt Nantermod: «Bedingungen und Modalitäten» haben «entscheidende Rolle» gespielt

Anwalt Nantermod: Schwere wurde «weitgehend unterschätzt»

Anwalt Nantermod: Patient hätte bei besserer Versorgung Komplikationen «zumindest teilweise» vermeiden können

Inhaltlicher Vorwurf: falsch angebrachte Sauerstoffmaske, verspätete Ambulanz, fehlendes Bewusstsein für Schwere

Interview-Verweis: «Es fehlten Sauerstoffmasken»

Anwalt Ventimiglia: Tragen, Rettungsdecken, Sauerstoffflaschen fehlten

Anwalt Ventimiglia: Verzögerung führte «unweigerlich zu Verschlimmerung»

Anwalt Ventimiglia: «Frage des Respekts gegenüber den Opfern»

Reaktion der KWRO: knapp, wenig konkret, will «aus Respekt vor den Opfern» nicht weiter kommentieren

Das ist eine bemerkenswerte Verteilung. Acht Punkte gehören den Anwälten und ihren Vorwürfen. Zwei Punkte gehören der Reaktion der Beschuldigten — und davon ist einer eine Schweigeerklärung.

Quantitativ ist die Berichterstattung also massiv zugunsten der Anwälte gewichtet. Qualitativ ist es ähnlich: Die Anwälte bekommen direkte Zitate mit emotionaler Aufladung («unweigerlich», «entscheidende Rolle», «zumindest teilweise vermeidbar»). Die KWRO bekommt eine technisch-defensive Erklärung, dass ihre Teams qualifiziert seien und nach «bewährten Protokollen» arbeiteten.

Das Ergebnis: Wer den Beitrag liest, bekommt den Eindruck, die Vorwürfe seien substantiiert und die Verteidigung der Rettungsorganisation sei dünn. Tatsächlich kennen wir aus dem Beitrag praktisch nichts von der Tatsachenseite — nicht, was tatsächlich vor Ort war, nicht, welche Protokolle galten, nicht, welche Schwierigkeiten der Einsatz hatte, nicht, was eine objektive Untersuchung ergeben würde.

Das Problem mit Anwaltsschreiben

Hier ist der zentrale Punkt, den der Beitrag nicht reflektiert: Anwaltsschreiben sind keine neutralen Sachverhaltsdarstellungen. Sie sind Schriftsätze einer Partei in einem rechtlichen Verfahren. Sie haben den Zweck, die Position des Mandanten möglichst günstig darzustellen.

Ein Anwalt, der seinem Mandanten dient, schreibt nicht: «Die Rettungskräfte haben unter schwierigen Bedingungen ihr Bestes getan, einige Aspekte hätten besser laufen können.» Er schreibt: «Die Versorgung war mangelhaft, die Schwere wurde unterschätzt, die Ambulanz verspätet, das Bewusstsein der Rettungskräfte unzureichend.»

Das ist seine Aufgabe. Er soll für seinen Mandanten kämpfen. Niemand soll ihm das vorwerfen.

Aber ein Journalist, der Anwaltsschreiben als Quelle nimmt, muss diese parteiliche Funktion in seine Berichterstattung einbauen. Er kann nicht so tun, als wäre der Schriftsatz eines Anwalts eine Tatsachendarstellung. Er muss die Gegenperspektive aktiv einholen, die Schwierigkeiten des Einsatzes recherchieren, die Komplexität der Massenunfall-Situation darstellen.

Der SRF-Beitrag tut das nicht. Er übernimmt die Perspektive der Anwälte als Beschreibungsrahmen und holt die Gegenstimme nur pflichtgemäss ein. Das Resultat ist nicht ausgewogen — es ist eine Kampagne, die unter dem Etikett der Berichterstattung läuft.

Die KWRO-Sicht, die nicht erzählt wird

Versuchen wir kurz, die andere Seite zu rekonstruieren — Dinge, die im Beitrag nicht stehen, aber für eine faire Beurteilung wichtig wären.

Erstens: Crans-Montana, ein Bergort, in der Nacht, mit zahlreichen Schwerverletzten und einer komplexen Brandlage. Massenanfall von Verletzten, Triage-Situation, begrenzte Ressourcen. Das ist keine Routine, das ist eine Ausnahmesituation, in der auch ein hervorragend funktionierendes Rettungssystem an Grenzen kommt. Solche Einsätze werden nach internationalen Protokollen geführt, die nicht jeden Patienten optimal versorgen, sondern die Gesamtüberlebenschance der Gruppe maximieren.

Zweitens: Die Bewertung «zu wenige Sauerstoffmasken» ist ohne Kontext nicht zu beurteilen. Wie viele Verletzte gab es? Wie waren sie verteilt? Welche Ressourcen waren verfügbar? Gab es Nachschub? Wie schnell? Diese Fragen müsste eine seriöse Recherche stellen. Im SRF-Beitrag stehen sie nicht.

Drittens: Die Behauptung einer «verspäteten Ambulanz» ist in einem Bergeinsatz besonders heikel. Welche Verspätung? Gegenüber welchem Standard? In welchem Verhältnis zur tatsächlichen Anfahrtszeit aus den nächstgelegenen Stationen? Auch diese Fragen fehlen.

Viertens: Die Anwälte wissen genau, dass eine Strafuntersuchung gegen die Rettungskräfte ihre zivilrechtliche Schadenersatzposition stärkt. Wenn die KWRO einen Fehler eingesteht oder strafrechtlich verurteilt wird, ist die Haftungsfrage auf zivilrechtlicher Ebene weitgehend geklärt — die Versicherungen müssen zahlen, Schmerzensgeld wird höher ausfallen, mögliche Vergleichsverhandlungen werden günstiger für die Opfer. Das ist ein massives wirtschaftliches Interesse hinter den Vorwürfen.

Im SRF-Beitrag wird das mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen wird der Wunsch nach Strafverfolgung als reine «Frage des Respekts gegenüber den Opfern» präsentiert. Das ist die Übernahme der Anwaltsrhetorik als journalistische Kategorie.

Die zweite Welle

Im weiteren Verlauf der Berichterstattung wird diese Konstellation typischerweise so weiterlaufen:

Die Staatsanwaltschaft eröffnet das Verfahren.

Die Anwälte geben weitere Stellungnahmen heraus, die mediale Resonanz finden.

Einzelne Rettungskräfte werden möglicherweise persönlich beschuldigt.

Die KWRO gerät in die Defensive, möglicherweise mit personellen Konsequenzen.

Die zivilrechtlichen Verfahren laufen parallel, die Versicherungen erhöhen ihre Zahlungsbereitschaft.

Nach Jahren wird ein Urteil gesprochen, das in den meisten Fällen die ursprünglichen Vorwürfe massiv relativiert. Aber dann interessiert es niemanden mehr.

Diese Mechanik ist in der modernen Litigation PR gut bekannt. Anwälte erzeugen über Medien Druck, der die Justiz beeinflusst, der die Beklagten zermürbt, der die Versicherungen zur Zahlung bewegt. Ob die Vorwürfe am Ende stimmen, ist sekundär. Wichtig ist die Wirkung in der ersten Welle der Berichterstattung — wenn die öffentliche Wahrnehmung gebildet wird.

Der SRF-Beitrag ist Teil dieser ersten Welle. Er wird das Bild prägen, mit dem die Öffentlichkeit die Crans-Montana-Tragödie ab heute sieht: Rettungskräfte mangelhaft, Versorgung unzureichend, Komplikationen vermeidbar. Ob das stimmt, weiss niemand. Aber das Bild wird sich festsetzen.

Die Asymmetrie der Empathie

Bemerkenswert ist die rhetorische Vereinnahmung des «Respekts gegenüber den Opfern» durch beide Seiten:

Der Anwalt Ventimiglia begrüsst die Untersuchung als «Frage des Respekts gegenüber den Opfern, den Verletzten und ihren Familien».

Die KWRO will die Vorwürfe «aus Respekt vor den Opfern und ihren Angehörigen» nicht kommentieren.

Beide Seiten beanspruchen den «Respekt vor den Opfern» für sich. Das ist nicht zufällig. Es ist die rhetorische Trumpfkarte in jeder modernen Skandaldebatte: Wer für die Opfer spricht, hat moralisch gewonnen, unabhängig von der sachlichen Frage.

Die Opfer von Crans-Montana sind real, ihre Verletzungen sind real, ihr Leid ist real. Das ist unbestritten. Aber die Frage, ob die Rettungskräfte schuldhaft falsch gehandelt haben, ist davon unabhängig. Sie verdient eine sachliche Untersuchung, nicht eine emotional aufgeladene Vor-Verurteilung in den Medien.

Der SRF-Beitrag respektiert dieser Unterschied nicht. Er vermischt das berechtigte Mitgefühl mit den Opfern mit der parteiischen Anklage gegen die Rettungskräfte. Damit nimmt er den Anwälten eine wesentliche kommunikative Arbeit ab — er liefert den Vorwürfen das emotionale Trägermedium.

Die Rettungskräfte als unsichtbare Akteure

Wer im Beitrag fehlt: die Rettungskräfte selbst. Die Sanitäter, die in jener Nacht vor Ort waren. Die Notärztinnen, die Triage-Entscheidungen treffen mussten. Die Helfer, die unter erheblichem psychischem Druck gearbeitet haben.

Diese Menschen werden im Beitrag nicht zu Wort kommen, weil sie nicht zu Wort kommen dürfen — laufende Strafuntersuchung, dienstliche Schweigepflicht, Schock und Trauma der Beteiligten. Aber genau deshalb hätte der Journalist die Pflicht, ihre Perspektive sichtbar zu machen, durch Recherche, durch Kontext, durch Hintergrund.

Stattdessen werden sie im Beitrag zu Schatten reduziert: «Rettungskräfte», «Teams», «KWRO» — abstrakte Funktionsträger ohne Gesicht und Stimme. Auf der anderen Seite stehen die Opfer, deren konkretes Leid geschildert wird (16-jährige Italienerin, 40 Prozent Verbrennungen, lange im Spital). Die emotionale Asymmetrie ist gewaltig.

Wer in jener Nacht in Crans-Montana zu retten versucht hat, ist heute der Beklagte. Er hat keine Stimme im Beitrag. Sein Leid — und auch Rettungskräfte leiden, mit Sekundärtraumata, mit Schuldgefühlen, mit der psychischen Last grosser Einsätze — wird nicht erwähnt. Er ist der unsichtbare Akteur, der nun die nächsten Jahre damit verbringen wird, seine Berufsehre zu verteidigen, während Anwälte über Medien gegen ihn arbeiten.

Der Befund

Der SRF-Beitrag ist ein typisches Beispiel der modernen Litigation-PR-Berichterstattung. Er nimmt die Perspektive der klagenden Anwälte als Beschreibungsrahmen, gibt ihren Vorwürfen acht von zehn rhetorischen Punkten, lässt die Gegenseite mit defensiven Standardsätzen abblitzen, und liefert dem Strafverfahren das emotionale Vorzeichen, das die Anwälte sich wünschen.

Was im Beitrag fehlt:

Die Transparenz, dass die Anwälte mit Litigation PR arbeiten und das Schreiben an RTS weitergegeben haben.

Das wirtschaftliche Eigeninteresse der Anwälte und ihrer Mandanten an einer strafrechtlichen Verurteilung.

Der Kontext der Massenunfall-Situation und die Komplexität von Bergrettungseinsätzen in der Nacht.

Die Perspektive der Rettungskräfte, ihre Arbeitsbedingungen, ihre Belastung.

Die quantitative Bewertung der Vorwürfe (wie viele Sauerstoffmasken? welche Verspätung? im Vergleich zu welchem Standard?).

Die Erinnerung daran, dass die Vorwürfe Vorwürfe sind und nicht festgestellte Tatsachen.

Was im Beitrag steht: ein Anwaltsschriftsatz in journalistischer Verkleidung, mit Schlagzeile, Foto und beruhigender Behördenrahmung.

Das ist nicht Berichterstattung im klassischen Sinn. Das ist Verstärkung einer parteiischen Kommunikation durch ein öffentlich-rechtliches Medium. Es nutzt den Anwälten, es schadet den Rettungskräften, und es informiert die Öffentlichkeit nicht — sondern formt sie.

In den nächsten Monaten werden weitere Beiträge folgen. Sie werden weitere Vorwürfe transportieren, weitere Anwaltsstellungnahmen, weitere emotionale Aufladungen. Am Ende wird, wenn die Justiz tatsächlich ein Urteil spricht, vermutlich ein deutlich differenzierteres Bild stehen. Es wird zeigen, was Massenanfall-Einsätze in Bergregionen tatsächlich leisten können, wo die strukturellen Schwächen des Schweizer Rettungswesens liegen, und wo die individuellen Akteure möglicherweise tatsächlich Fehler gemacht haben — Fehler, die Menschen unter Druck machen, ohne deshalb strafrechtlich relevant zu sein.

Aber dieses differenzierte Bild wird in der Öffentlichkeit nicht ankommen, weil die Aufmerksamkeit dann längst weitergewandert ist. Geprägt wird das Gedächtnis von Beiträgen wie diesem hier — eilig, einseitig, im Schlepptau der Anwälte. Die Rettungskräfte von Crans-Montana, die in jener Nacht alles gegeben haben, werden lernen, was es heisst, wenn die Justiz, die Medien und die Anwälte sich gegen sie verbünden.

Ihre Berufsehre wird darunter leiden. Ihre Bereitschaft, in Zukunft solche Einsätze zu fahren, möglicherweise auch. Und das nächste Bergdorf, in dem es brennt, wird vielleicht ein bisschen länger auf Hilfe warten — weil die Helfer wissen, was ihnen blüht, wenn nachher etwas nicht perfekt war.

Das ist die Folgekostenrechnung dieser Art von Berichterstattung. Sie taucht in keinem Beitrag auf. Sie sollte es.

Originalbeitrag auf X →

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