9min
Walser aus Washington und das eingeübte Lamento
Medienkritik
9 Minuten

Walser aus Washington und das eingeübte Lamento

SRF/SRGGesellschaftEU/Aussenpolitik
schwerwiegend
Teilen

Zum Tages-Anzeiger-Beitrag «Supreme Court schränkt Rassismus-Klausel für Wahlen ein» vom 18. April 2026

Ein Urteil des US-Supreme Court, 6 zu 3, zur Frage, wann ethnische Zugehörigkeit beim Zuschnitt von Wahlkreisen berücksichtigt werden darf. Eine politisch hochkomplexe Materie, in den USA seit Jahrzehnten umstritten, juristisch verzwickt, mit Argumenten auf beiden Seiten, die ernst zu nehmen sind.

Der Tages-Anzeiger schickt seine Korrespondentin Charlotte Walser nach Washington — beziehungsweise lässt sie aus Washington schreiben — und liefert ein Stück, das auf den ersten Blick «in Kürze» mit drei Stichpunkten beginnt, dann die juristische Lage skizziert, beide Seiten zitiert, mit Trump und Obama endet. Routine.

Auf den zweiten Blick hat das Stück eine Schlagseite, die methodisch interessant ist, weil sie zeigt, wie aussenpolitische Berichterstattung des Tages-Anzeigers zu US-Themen heute funktioniert.

Die Architektur des Beitrags

Schauen wir die Struktur. Was bekommt Raum, was bekommt Bühne, was bekommt Zustimmung?

Die Mehrheitsmeinung des Gerichts — also die juristische Begründung der sechs Richter, die das Urteil getragen haben — wird in drei kurzen Absätzen abgehandelt. Richter Samuel Alito wird mit einem einzigen Satz zitiert: dass untergeordnete Gerichte das Wahlrechtsgesetz teils so ausgelegt hätten, dass die Bundesstaaten dazu gezwungen würden, «genau jene rassistische Diskriminierung zu praktizieren, die die Verfassung verbietet».

Das ist ein bemerkenswert dichtes Argument, das im Kern auf einem klassischen liberalen Grundsatz beruht: Der Staat darf Bürger nicht nach Hautfarbe einsortieren — auch nicht mit guten Absichten. Diese Position hat eine lange, ehrwürdige Tradition. Sie ist der Kern des originalen Civil Rights Movements vor seiner identitätspolitischen Wendung. «Judge people by the content of their character, not by the color of their skin» — Martin Luther King.

Im Tages-Anzeiger-Beitrag steht dieser Grundsatz in einem einzigen Satz und wird sofort verlassen.

Die Minderheitsmeinung — Richterin Elena Kagans Dissens — bekommt dagegen eine ausführliche, narrative Darstellung über mehrere Absätze. Mit einem hypothetischen Beispiel, einem rechteckigen Bundesstaat, einem runden Wahlkreis, sechs umliegenden Wahlkreisen, zerschnittenen Stimmen. Bildhaft, eingängig, anschaulich. Kagans Schlusssatz «Das ist Ungleichheit» wird sogar zur Zwischenüberschrift erhoben.

Das ist die journalistische Operation. Eine Seite bekommt einen Satz, die andere bekommt einen narrativen Apparat. Eine Seite bekommt ein nacktes Zitat, die andere bekommt eine kleine Erzählung mit Zwischenüberschrift.

Wer kommt zu Wort, wer nicht

Schauen wir die Stimmen ausserhalb des Gerichts.

Auf der einen Seite: Donald Trump («ein grosser Sieg»), kurz, am Ende des Artikels.

Auf der anderen Seite:

Barack Obama, ehemaliger Präsident, mit Foto und ausführlichem Zitat

Elena Kagan, Richterin, mit narrativem Beispiel und Zwischenüberschrift

Derrick Johnson, NAACP-Präsident, mit dramatischem Zitat: «Der Oberste Gerichtshof hat die schwarzen Wähler verraten, er hat Amerika verraten und er hat unsere Demokratie verraten.»

«Die Demokraten», die «wichtige Errungenschaften der Bürgerrechtsbewegung zunichte gemacht» sehen

Was fehlt: Eine bürgerrechtskritische Stimme aus dem konservativen Spektrum, die die liberale Gegentradition gegen die identitätspolitische Auslegung des Voting Rights Act formuliert. Stimmen wie die von Justice Clarence Thomas (afroamerikanischer Richter, hat seit Jahrzehnten konsistent gegen rassische Wahlkreiseinteilungen argumentiert), wie die von Glenn Loury, Thomas Sowell, John McWhorter — schwarze Intellektuelle, die seit Langem darauf hinweisen, dass die identitätspolitische Praxis der Demokratischen Partei die schwarze Wählerschaft einer Partei zuschanzt, anstatt ihre politische Gestaltungskraft zu erhöhen.

Diese Tradition existiert. Sie ist im US-Diskurs erheblich. Im Tages-Anzeiger-Beitrag erscheint sie nicht.

Stattdessen wird das Urteil als Konflikt zwischen «den Konservativen» und «den Liberalen» präsentiert — wobei die Liberalen automatisch mit den Bürgerrechten und den Konservativen mit deren Aushöhlung identifiziert werden. Das ist ein Framing, welche die intellektuelle Komplexität des Themas auf eine binäre politische Achse reduziert und sie dann eindeutig zugunsten einer Seite gewichtet.

Die Kagan-Vignette und was sie nicht zeigt

Die ausführlich nacherzählte Vignette aus Kagans Dissens — der rechteckige Staat mit dem runden Wahlkreis — ist rhetorisch wirkungsvoll. Aber sie ist auch eine massive Vereinfachung.

Was die Vignette suggeriert: Es gibt einen klaren afroamerikanischen Wahlkreis, in dem die Bevölkerung «ihre Vertreter wählen» kann, und einen bösen Bundesstaat, der diesen Wahlkreis zerschneidet, um die schwarze Stimme zu verwässern.

Was die Vignette ausblendet: Die Realität in Louisiana ist, dass die Wahlkreiseinteilung 2024 explizit auf Anweisung eines unteren Gerichts erfolgte, das den Bundesstaat zwang, einen zweiten schwarzen Mehrheitswahlkreis zu schaffen — obwohl die Demografie das nicht ohne erhebliche geografische Verrenkungen hergab. Der Supreme Court hat geurteilt, dass diese gerichtlich verordnete rassische Einteilung verfassungswidrig war, weil die Hinweise auf absichtliche Diskriminierung durch den Bundesstaat zu schwach waren.

Mit anderen Worten: Es geht nicht darum, dass ein Bundesstaat einen schwarzen Wahlkreis «zerschneidet», wie Kagans Vignette suggeriert. Es geht darum, dass ein Bundesstaat gezwungen werden soll, einen zweiten schwarzen Wahlkreis zu schaffen, der demografisch nicht naheliegend ist, weil sonst die schwarze Wählerschaft «unterrepräsentiert» wäre.

Das ist ein anderer Sachverhalt, mit anderen verfassungsrechtlichen Implikationen. Die Frage, ob der Staat aktiv nach Rasse sortieren muss, um Repräsentation zu gewährleisten, ist eine fundamental andere als die Frage, ob er aktiv Minderheitsstimmen zerstören darf.

Walsers Beitrag verschmilzt die beiden Fragen. Indem er Kagans Vignette übernimmt, ohne den Louisiana-Kontext zu erläutern, erzeugt er bei deutschsprachigen Lesern den Eindruck, das Gericht habe den Schutz vor Diskriminierung aufgehoben. Tatsächlich hat es die Pflicht zur identitätspolitischen Wahlkreiskonstruktion eingegrenzt. Das ist nicht dasselbe.

Die «Errungenschaften der Bürgerrechtsbewegung»

Eine wiederkehrende Formel im Beitrag: «Errungenschaften der Bürgerrechtsbewegung», die «zunichte gemacht» würden.

Das ist die emotional stärkste Klammer des Artikels. Niemand will die Bürgerrechtsbewegung relativieren. Wer den Voting Rights Act von 1965 kritisiert, kommt automatisch in den Verdacht, die Bewegung zu kritisieren, der er seine Existenz verdankt.

Aber genau hier liegt die intellektuelle Verschiebung, die der Beitrag nicht thematisiert. Der Voting Rights Act in seiner ursprünglichen Form von 1965 zielte auf konkrete, dokumentierte, systematische Diskriminierung — Wahlsteuern, Lese- und Schreibprüfungen, Einschüchterung an Wahllokalen, Gewalt. Diese Praktiken wurden durch das Gesetz und seine Durchsetzung weitgehend beseitigt. Das war die Errungenschaft.

Was sich seither entwickelt hat — die Auslegung des Section 2 in eine Pflicht zur identitätspolitischen Wahlkreisarchitektur — ist etwas anderes. Es ist nicht mehr die Beseitigung absichtlicher Diskriminierung, sondern die aktive ethnische Sortierung der Wählerschaft, oft mit dem Effekt, dass die Stimme der Minderheit politisch isoliert wird. Schwarze Wähler, in mehrheitlich schwarze Bezirke konzentriert, wählen sicher demokratisch — was den Demokraten einen Sitz garantiert, aber gleichzeitig die umliegenden Bezirke «weisser» und damit republikanischer macht.

Das ist die paradoxe Wirkung der majority-minority districts: Sie produzieren mehr schwarze demokratische Abgeordnete, aber sie reduzieren den schwarzen Einfluss auf die Wahl der weissen Abgeordneten. Diese Debatte ist in den USA seit Jahrzehnten geführt — von beiden Seiten, mit Argumenten, die nicht trivial sind. Sie kommt im Tages-Anzeiger nicht vor.

Das Trump-Sandwich

Der dramaturgische Trick am Ende: Trump kommt zu Wort. «Ein grosser Sieg», «Gratulation». Kurz, staccato, primitiv klingend.

Davor: Obama, mit «Rückschlag», «zentrale Säule», «systematisch geschwächt». Davor: NAACP-Präsident, mit «verraten, verraten, verraten». Davor: «Die Demokraten», mit «Errungenschaften zunichte gemacht». Davor: Kagan, mit «Ungleichheit».

Der Leser kommt aus dem Artikel mit einem klaren Bild heraus. Auf der einen Seite eine emotional reiche, bürgerrechtlich verankerte, von ehemaligen Präsidenten und Bürgerrechtlern getragene Position. Auf der anderen Seite Donald Trump, der «Gratulation» schreibt.

Dass die juristische Argumentation der Mehrheit komplexer ist als ein Trump-Tweet, dass sie eine Tradition hat, die bis Martin Luther King und John Harlan reicht («Our Constitution is color-blind»), dass sie von ernsthaften Verfassungsjuristen seit Jahrzehnten ausgearbeitet wurde — das alles geht im Trump-Sandwich verloren. Wer das Urteil befürwortet, steht am Ende rhetorisch neben Trump. Wer es ablehnt, steht neben Obama. Der Leser muss nur wählen, auf welcher Seite er lieber steht.

Die journalistische Form

Was bemerkenswert ist: Der Beitrag ist als Nachrichtenstück formatiert, nicht als Kommentar. «Aus Washington» — eine Korrespondentenmeldung. Kein «Meinung»-Label, keine Kommentarkennzeichnung. Der Leser darf annehmen, er bekomme eine neutrale Berichterstattung.

Tatsächlich liest sich das Stück wie ein Editorial der Demokratischen Partei. Die Wortwahl — «Errungenschaft», «zentrale Säule», «aushöhlen», «Rückschlag» — ist die Wortwahl der Verlierer-Seite. Die Argumente der Gewinner-Seite werden referiert, nicht ernsthaft entwickelt. Die kritische Tradition aus dem konservativen Lager fehlt.

Das ist die übliche Form, in der deutschsprachige Korrespondenten in den USA über Supreme-Court-Urteile berichten, die nicht im progressiven Sinne ausfallen. Sie übernehmen das Framing der unterlegenen Seite, weil sie in einem Milieu arbeiten, das dieses Framing als selbstverständlich vertritt — Universitäten, NGOs, Medienhäuser, demokratische Stäbe. Aus diesem Milieu kommen die Quellen, die O-Töne, die Telefonate. Konservative Verfassungsjuristen sprechen weniger gern mit deutschsprachigen Korrespondenten. Also kommen sie weniger vor.

Das ist nicht Walsers persönliche Schuld. Es ist die strukturelle Falle, in der die deutschsprachige USA-Berichterstattung seit Jahren steckt. Sie reproduziert die Sicht des akademisch-medialen Establishments der Ostküste und nennt das Bericht aus Amerika.

Der Befund

Der Tages-Anzeiger-Beitrag berichtet nicht über ein Supreme-Court-Urteil. Er berichtet über die Reaktion einer Seite auf ein Supreme-Court-Urteil und übernimmt deren Framing als seine eigene.

Das wäre legitim, wenn es als Kommentar gekennzeichnet wäre. Es ist nicht legitim, wenn es als Korrespondentenmeldung präsentiert wird.

Der deutschsprachige Leser, der wenig Zugang zu amerikanischen Primärquellen hat, kommt aus dem Artikel mit einem präzisen Eindruck heraus: Eine konservative Mehrheit am Supreme Court hat eine bürgerrechtliche Errungenschaft beschnitten, Trump freut sich, Obama warnt, die Demokratie ist in Gefahr.

Was er nicht erfährt: Dass das Urteil eine fünfzigjährige Debatte fortsetzt, in der seriöse Stimmen von links und rechts argumentieren. Dass die «Errungenschaft», die jetzt eingeschränkt wird, eine spätere Auslegung des Voting Rights Act ist, nicht das Gesetz selbst. Dass die identitätspolitische Wahlkreiskonstruktion in den USA durchaus umstritten ist, auch unter schwarzen Intellektuellen. Dass das Argument, der Staat solle Bürger nicht nach Hautfarbe sortieren, eine ehrwürdige liberale Tradition hat, die nicht mit Trump beginnt und nicht mit ihm endet.

Der Celio-Standard verlangt, dass der Souverän beide Seiten gleichgewichtet präsentiert bekommt, damit er selbst urteilen kann. Bei einem so komplexen Thema wie der amerikanischen Wahlrechtsjurisprudenz ist das umso wichtiger, weil der durchschnittliche Schweizer Leser keine eigenen Quellen hat, um das Framing zu prüfen.

Walser liefert diese Gleichgewichtung nicht. Sie liefert ein Framing, in der eine Seite recht hat und die andere mit Trump-Tweets antwortet. Das ist nicht aus Washington berichtet. Das ist aus einem bestimmten Teil von Washington berichtet — aus jenem Teil, der das Urteil verloren hat und jetzt die Verlustnarration der Welt erklärt.

Wer wissen will, was der Supreme Court tatsächlich entschieden hat und warum, muss anderswo lesen. Vielleicht direkt im Urteil. Es ist öffentlich, kostenlos und in einer Sprache geschrieben, die mehr verlangt als das Lamento, das der Tages-Anzeiger daraus macht — die aber dafür mehr liefert als die Karikatur, mit der die Schweizer Leserschaft seit Jahren über amerikanische Verfassungsfragen abgespeist wird.

Originalbeitrag auf X →

Ähnliche Beiträge

Kein Artikel verpassen.