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Verfassungsänderung im Verwaltungston: Das versteckte Drehmoment
Medienkritik
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Verfassungsänderung im Verwaltungston: Das versteckte Drehmoment

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Zur SRF-Berichterstattung «Kommission will Ständemehr bei neuen Verträgen mit der EU», 6. Mai 2026 — und zum tatsächlichen Wortlaut der parlamentarischen Initiative

Was berichtet wird

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat entschieden, das EU-Vertragspaket («Bilaterale III») mit einer Verfassungsbestimmung zu verknüpfen. Konsequenz: Eine Annahme braucht das doppelte Mehr von Volk und Ständen. Die Kommission folgt damit einer Argumentation des Juristen Stefan Schmid, der einen Widerspruch zwischen Bundesverfassung und Vertragspaket sieht — «insbesondere bei der Personenfreizügigkeit». Darüber entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Nationalrats.

So weit der Inhalt der SRF-Meldung. Sie umfasst etwa 250 Wörter. Sie enthält die wesentlichen prozeduralen Fakten. Sie enthält fast nichts von dem, was den Vorgang substantiell erklärbar macht.

Wer die parlamentarische Initiative selbst liest — sie ist auf parl.ch öffentlich zugänglich —, bekommt einen anderen Text vor sich. Einen Text mit drei konkret benannten Elementen, von denen kein einziges in der SRF-Meldung erscheint.

Was die Initiative tatsächlich vorsieht

Erstes Element: Die Aussetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Die optionale Ziffer 2 der Initiative lautet: «Art. 121a Abs. 4 gilt nicht für die Abkommen gemäss Ziff. 1.»

Was hier passiert, verdient genaue Beschreibung. Artikel 121a der Bundesverfassung wurde 2014 durch die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt. Sein Absatz 4 verbietet ausdrücklich den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die gegen Artikel 121a verstossen — also gegen das Prinzip der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung durch die Schweiz. Diese Bestimmung war 2014 die zentrale Sperrklausel, die das Volk dem Bundesrat in die Verfassung schrieb. Sie sollte verhindern, dass künftige Regierungen das Volksvotum durch internationale Vertragsabschlüsse umgehen.

Genau das soll nun geschehen. Die Initiative der SPK-S setzt — entweder explizit über Ziffer 2 oder implizit über Ziffer 1 («spätere Verfassungsnorm») — die Sperrklausel des Volksvotums von 2014 ausser Kraft. Die Erläuterung in der parlamentarischen Initiative spricht dies aus: Die Frage sei aufgeworfen worden, ob «die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Unionsbürgerrichtlinie Art. 121a BV betreffend die Steuerung der Zuwanderung widersprechen». Die Antwort der Kommission lautet: möglicherweise. Deshalb soll diese Sperrklausel nicht mehr gelten.

Das ist ein politisch bemerkenswerter Vorgang. Eine Volksinitiative aus dem Jahr 2014, die mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen wurde und die in den darauffolgenden Jahren wiederholt zu politischen Konflikten geführt hat (Stichwort «Inländervorrang light» 2016), wird durch eine neue Verfassungsänderung in ihrem Schutzmechanismus aufgehoben. Das Stimmvolk soll, sofern es das EU-Vertragspaket annimmt, gleichzeitig die selbst gesetzte Schranke aus 2014 wieder lösen.

In der SRF-Meldung kommt davon nichts vor. Weder das Wort «Masseneinwanderungsinitiative» noch der Verweis auf 2014 noch der Hinweis darauf, dass eine Verfassungsbestimmung des Souveräns durch eine neuere Verfassungsbestimmung überschrieben werden soll. Die Leser erfahren, es gebe einen «Widerspruch» — nicht, worin er besteht.

Zweites Element: Die Unionsbürgerrichtlinie. Der Text der parlamentarischen Initiative nennt explizit die Unionsbürgerrichtlinie als jene Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens, die den Konflikt mit Artikel 121a auslöst. Die Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG) ist seit Jahren in der schweizerischen EU-Debatte ein zentraler Streitpunkt. Sie würde EU-Bürgern in der Schweiz erweiterte Rechte gewähren: leichteren Zugang zu Sozialhilfe nach längerem Aufenthalt, Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren, eingeschränkte Möglichkeiten der Wegweisung bei Sozialhilfebezug.

Diese inhaltlichen Implikationen sind politisch hochsensibel. Sie betreffen das, was die SVP seit Jahren unter «Sozialleistungstourismus» kritisiert, was die SP und die Gewerkschaften unter dem Aspekt des Lohnschutzes problematisieren, was die Mitte-Parteien zwischen wirtschaftlichem Pragmatismus und Souveränitätsbedenken zerreisst. Die Frage, ob die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie übernimmt, ist eine der zentralen materiellen Streitfragen des EU-Vertragspakets.

In der SRF-Meldung erscheint das Wort «Unionsbürgerrichtlinie» nicht. Der Leser erfährt von einem Konflikt mit der Personenfreizügigkeit — ohne zu erfahren, dass die Personenfreizügigkeit, um die es geht, eine wesentlich erweiterte Personenfreizügigkeit ist, die deutlich über das bestehende Abkommen hinausgeht.

Drittes Element: Die Kodifizierung der Schubert-Praxis. Ziffer 3 der parlamentarischen Initiative lautet: «Bei einem Widerspruch zwischen den Abkommen [...] und der Bundesverfassung oder einem Bundesgesetz andererseits findet das innerstaatliche Recht Anwendung, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist.»

Hinter dieser Formulierung verbirgt sich eine seit Jahrzehnten umkämpfte verfassungsrechtliche Doktrin. Die «Schubert-Praxis» geht auf einen Bundesgerichtsentscheid von 1973 zurück. Sie besagt: Wenn der schweizerische Gesetzgeber bewusst und in Kenntnis einer völkerrechtlichen Verpflichtung eine widersprechende Norm erlässt, dann hat das innerstaatliche Recht Vorrang. Diese Doktrin ist ein zentrales Souveränitätsinstrument. Sie erlaubt es der Schweiz, im Konfliktfall den eigenen demokratischen Willen über internationale Vertragspflichten zu stellen — natürlich um den Preis der völkerrechtlichen Konsequenzen.

Die Schubert-Praxis ist in den letzten Jahrzehnten erodiert. Insbesondere im Bereich der EMRK hat das Bundesgericht die Praxis schrittweise zurückgedrängt und dem Völkerrecht häufiger den Vorrang gegeben (PKK-Entscheid 1999, später Rechtsprechung zur Ausschaffungsinitiative). Die Frage, ob die Schubert-Praxis bei des EU-Vertragspakets gelten würde, ist juristisch umstritten und politisch zentral.

Die SPK-S schreibt nun in ihre Initiative die explizite Bestätigung der Schubert-Praxis für das EU-Vertragspaket. Das ist eine bemerkenswerte Konzession an die Souveränitätsbedenken — eine Sicherheitsventil-Klausel, die es dem schweizerischen Verfassungs- und Gesetzgeber erlaubt, im Konfliktfall vom Abkommen abzuweichen, «die entsprechenden völkerrechtlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen».

In der SRF-Meldung: kein Wort. Nicht «Schubert-Praxis», nicht «innerstaatliches Recht», nicht «Souveränitätsklausel». Eine der politisch wichtigsten Bestandteile der Initiative — die Sicherung des Vorrangs des inländischen Rechts im bewussten Konfliktfall — verschwindet vollständig.

Die Komplexität der Konstruktion

Was die parlamentarische Initiative tatsächlich vorsieht, ist eine durchdachte politische Konstruktion mit mehreren gegenläufigen Elementen.

Auf der einen Seite enthält sie Zugeständnisse an die EU-skeptische Seite: das Erfordernis des doppelten Mehrs (Ständemehr), die Kodifizierung der Schubert-Praxis (Souveränitätsventil), die explizite Erwähnung der Unionsbürgerrichtlinie als gegenständlich umstrittenen Punkt.

Auf der anderen Seite enthält sie Zugeständnisse an die EU-freundliche Seite: die Aussetzung des Artikels 121a Absatz 4 (Überschreibung der Sperrklausel von 2014), die generelle Genehmigung der Abkommen durch die Übergangsbestimmung, die Vermeidung der «sui generis»-Debatte zugunsten eines klaren Verfassungspfads.

Das ist ein politischer Kompromiss mit Architektur. Er bietet beiden Seiten etwas, er nimmt beiden Seiten etwas. Er ist genau die Art von Konstruktion, die in der schweizerischen Konsenspolitik typisch ist — und genau die Art von Konstruktion, deren Bewertung von der Gewichtung der Elemente abhängt.

Die SRF-Meldung präsentiert diese Konstruktion als eine prozedurale Klärung darüber, ob es ein Ständemehr braucht oder nicht. Die ganze materielle Substanz, in der die politische Auseinandersetzung tatsächlich stattfindet, fehlt.

Was nicht erklärt wird

Vor dem Hintergrund dessen, was tatsächlich in der parlamentarischen Initiative steht, lassen sich die Lücken der SRF-Berichterstattung präzise benennen:

Erstens fehlt die Erwähnung des Volksvotums von 2014. Eine Verfassungsbestimmung, die durch direkte Demokratie eingeführt wurde, soll durch eine neue Verfassungsbestimmung ausser Kraft gesetzt werden. Das ist nicht eine technische Frage, sondern eine demokratiepolitische. Eine Berichterstattung, die diesen Vorgang nicht benennt, lässt das Publikum im Unklaren über die Tragweite der Entscheidung.

Zweitens fehlt die Nennung der Unionsbürgerrichtlinie. Sie ist der konkrete inhaltliche Streitpunkt, um den sich der ganze Verfassungskonflikt dreht. Wer sie nicht nennt, beschreibt den Konflikt abstrakt und verhindert, dass die Bürger sich ein eigenes Urteil über die materielle Substanz bilden können.

Drittens fehlt die Schubert-Klausel. Sie ist das wichtigste Souveränitätsventil des ganzen Konstrukts. Ohne sie wäre die Initiative ein wesentlich anderer Vorschlag. Sie ist der Punkt, an dem die Kommission den souveränitätsbezogenen Bedenken Rechnung trägt.

Viertens fehlt der politische Kontext. Die Initiative ist ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Positionen. Welche Mitte- und FDP-Ständeräte haben die SVP-nahe Linie übernommen? Welche Rolle spielt die SP? Wie verhalten sich die Mehrheitsverhältnisse zur Schwesterkommission des Nationalrats? Die SRF-Meldung enthält keinen einzigen Namen ausserhalb des Juristen Stefan Schmid.

Fünftens fehlt die Einordnung der Annahmewahrscheinlichkeit. Das doppelte Mehr verändert die Erfolgschancen des Vertragspakets erheblich. Die ländlichen Kantone haben überproportionales Gewicht. Die EU-skeptischen Stimmungen sind dort tendenziell stärker. Eine Annahme des EU-Vertragspakets mit Ständemehr ist ein wesentlich ambitionierteres politisches Ziel als ohne.

Die diametralen Experten

Die SRF-Meldung erwähnt, dass die Meinungen der angehörten Experten Ende März «diametral auseinander» gegangen seien. Genannt wird nur Stefan Schmid, dessen Position die Kommission nun übernommen hat. Die Gegenseite — namhafte Verfassungsrechtler, die die Position vertreten haben, dass das einfache Volksmehr genüge — bleibt anonym.

Das ist eine bemerkenswerte Asymmetrie. In Migrations- und EU-Fragen platziert SRF typischerweise die EU-freundliche Position prominenter. In diesem Fall scheint die Sichtbarkeit umgekehrt — vermutlich, weil die Kommission der Schmid-Position gefolgt ist und die Meldung der Entscheidung folgt. Aber die Wirkung bleibt: Eine Debatte, die laut Eigenaussage «diametral» ist, wird einseitig dargestellt.

Eine bessere Berichterstattung hätte beide Positionen zumindest namhaft gemacht. Wer das nicht tut, verhindert, dass die Bürger die juristische Substanz der Auseinandersetzung nachvollziehen können.

Der Befund

Die SRF-Meldung ist 250 Wörter lang. Der Text der parlamentarischen Initiative ist nicht wesentlich länger und enthält drei substantielle Elemente, die in keiner Form erscheinen: die Überschreibung des Volksvotums von 2014, die Nennung der Unionsbürgerrichtlinie als konkreten Konfliktpunkt, die Kodifizierung der Schubert-Praxis als Souveränitätsventil.

Es geht hier nicht um die übliche Knappheit einer Online-Kurzmeldung. Es geht darum, dass die Knappheit systematisch genau jene Elemente herausschneidet, die das politische Gewicht des Vorgangs sichtbar machen würden. Die Leser erfahren, dass eine Kommission beschlossen hat, dass es einen Konflikt gibt, dass ein Jurist etwas vorgeschlagen hat. Er erfährt nicht, dass das Volksvotum von 2014 zur Disposition steht. Er erfährt nicht, was die Unionsbürgerrichtlinie ist. Er erfährt nicht, dass eine Souveränitätsklausel eingebaut wurde.

Wenn das ganze schweizerische Publikum nur diese SRF-Meldung liest, kann es seine demokratische Aufgabe — die Bewertung dieser Verfassungsänderung — nicht erfüllen. Es kennt die Substanz nicht, über die es einmal abstimmen wird.

Das mag bei einer einzelnen Kurzmeldung als Kompromiss zwischen Knappheit und Vollständigkeit erscheinen. Aber wenn die Knappheit immer auf Kosten der politischen Substanz geht und nie auf Kosten der prozeduralen Routine, dann produziert der Strom dieser Meldungen ein Bild, in dem politische Vorgänge wie technische Verwaltungsakte aussehen. Die Überschreibung eines Volksvotums wird zur «Verfassungsänderung». Die Unionsbürgerrichtlinie wird zur «Personenfreizügigkeit». Die Souveränitätsklausel wird gar nicht erst erwähnt. Die «sui generis»-Doktrin wird übersetzt («einzigartig») und damit für erledigt erklärt.

Über das EU-Vertragspaket wird in den nächsten Monaten und Jahren in der Schweiz heftig diskutiert werden. Die Frage des Ständemehrs ist nur das prozedurale Vorspiel. Die Substanz besteht aus dem, was in der parlamentarischen Initiative tatsächlich steht und was in der SRF-Meldung nicht erscheint. Wer den Vorgang verstehen will, liest die parl.ch-Seite, nicht die SRF-Meldung.

Eine Berichterstattung, die ihre Bürger zu dieser Selbstrecherche zwingt, ist nicht inadäquat aus Knappheitsgründen. Sie ist inadäquat aus redaktionellen Entscheidungen. Wer 250 Wörter Platz hat, kann die drei Substanz-Elemente nennen — Aussetzung der MEI, Unionsbürgerrichtlinie, Schubert-Klausel — und kann auf die prozedurale Routinebeschreibung verzichten. SRF wählt die umgekehrte Priorität. Diese Wahl hat Konsequenzen für die demokratische Debatte, die der Schweiz bevorsteht.

Sie hat sie unabhängig davon, ob sie absichtlich oder gewohnheitsmässig getroffen wurde. Das Resultat ist dasselbe: Eine Verfassungsänderung von erheblicher politischer Tragweite erscheint im öffentlich-rechtlichen Programm im Tonfall einer Verwaltungsmeldung.

Originalbeitrag auf X →

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