Im internationalen Mainstream der Krisenbeschaffung
Und da ist sie endlich. Die Haftungsfrage, auf die wir seit Tagen warten. Elf Minuten und siebenundfünfzig Sekunden bei «News Plus». Man könnte denken: endlich tut SRF, was ein öffentlicher Sender tun muss.
Man sollte genauer hinhören.
Der Podcast benennt die zentrale Tatsache klar, das ist anzuerkennen: Die Hersteller haften «im Wesentlichen nur bei Vorsatz, Fahrlässigkeit oder bei Produktionsfehlern». Für «alle anderen Risiken — insbesondere seltene Nebenwirkungen — übernimmt der Staat eine Art Freistellung. Das bedeutet: Die Schweiz zahlt bei potenziellen Schadenersatzforderungen.»
Das ist eine schwerwiegende Aussage. Es bedeutet, dass bei einem Impfschaden — den die Behörden selbst, wie später im Podcast zugegeben wird, in seltenen Fällen anerkennen — der Geschädigte nicht den Hersteller verklagen muss, sondern den Steuerzahler. Das Risiko wurde sozialisiert, der Gewinn privatisiert. Eine Milliarde Dollar an Moderna, und wenn etwas schiefgeht, zahlt noch einmal der Bund. So sieht die Vertragslage aus. Der Podcast sagt es.
Und dann, in derselben Produktion, wird genau dieses Faktum sofort wieder entschärft.
Drei Entschärfungsmanöver, sauber hintereinandergeschaltet.
Manöver eins: Die Wissenschaftsredaktorin entsorgt das Problem vor seiner Diskussion.
Bevor die Haftungsklausel überhaupt inhaltlich auf dem Tisch liegt, kommt Irène Dietschi. Ihr Auftritt im Podcast hat einen einzigen Zweck: dem Hörer zu versichern, dass die Haftungsklausel ein abstraktes Konstrukt ist, dessen reale Konsequenzen zu vernachlässigen sind.
«Die Nebenwirkungen der Covid-Impfung bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen wie bei anderen Impfungen.» Seltene Fälle. Eine Person unter 50'000 oder 100'000. Weit weniger, als Swissmedic eigentlich in seinen offiziellen Statistiken ausgewiesen hat. Die Zahlen sind öffentlich, die Pharmakovigilanz-Berichte sind abrufbar. Dietschi wählt den Vergleich mit «anderen Impfungen» und setzt damit einen Kontext, der das Spezifische der mRNA-Impfungen minimiert: einen neuartigen Impfstoff, zugelassen im Notverfahren, mit einer Technologie, die vorher nie breit eingesetzt worden war.
Und dann der bemerkenswerteste Satz: «Das ist ein wichtiger Punkt, den die Behörden damals womöglich zu wenig herausgestrichen haben. Ihr Ziel war, dass sich so viele Menschen so rasch wie möglich impfen.»
Übersetzen wir das in Klartext. Die Behörden haben nicht gesagt, dass seltene Nebenwirkungen in den Zulassungsstudien nicht erkennbar waren, weil sie wollten, dass sich möglichst viele Menschen impfen. Das ist keine Kleinigkeit. Das ist eine Zulassungskommunikation, die bewusst eine Unsicherheit unterbelichtet hat, um Impfbereitschaft zu maximieren. In jedem anderen Zusammenhang wäre das eine Geschichte für sich. Hier wird es als beiläufige Nebenbemerkung einer Wissenschaftsredaktorin eingebaut — «womöglich zu wenig herausgestrichen» — und danach nicht weiter vertieft.
Womöglich. Das wichtigste Adverb im ganzen Beitrag.
Manöver zwei: Der Wirtschaftsredaktor normalisiert das Aussergewöhnliche.
Nachdem die Haftungsklausel inhaltlich präsentiert wurde, tritt Sven Zaugg auf. Seine Aufgabe: die Einordnung. Sein Satz: «Das ist nicht völlig ungewöhnlich, aber in dieser Ausprägung eher ausserordentlich. Bei herkömmlichen Impfstoffen trägt der Hersteller deutlich mehr Verantwortung.»
Das ist die Kernaussage. Sie besagt: Die Haftungsübernahme ist nicht Routine. Sie ist aussergewöhnlich. Bei normalen Impfstoffen haften die Hersteller deutlich stärker.
Und genau an diesem Punkt, wo die eigentliche journalistische Analyse beginnen müsste, schwenkt Zaugg ab. «Aber: Während einer Pandemie gelten international andere Regeln. Viele Staaten hätten ähnliche Modelle wie die Schweiz genutzt.» Und dann, der entscheidende Satz: «Die Schweiz lag damit im internationalen Mainstream der Krisenbeschaffung. Das betont im Übrigen auch das BAG.»
Halten wir einen Moment inne. Ein Wirtschaftsredaktor eines öffentlichen Senders bestätigt eine Einordnung mit dem Argument, dass das BAG sie ebenfalls so einordnet. Die behördliche Selbstbeschreibung wird zur Validierung der redaktionellen Analyse. Die Quelle stützt die Quelle. Die Schlaufe schliesst sich.
Dabei ist «internationaler Mainstream» eine Kategorie, die hier die gesamte kritische Arbeit ersetzt. Was genau heisst das? Mainstream wo? In der EU, wo die Verträge teilweise noch geheimer sind als in der Schweiz? In den USA, wo das PREP Act den Herstellern ebenfalls Immunität gewährte, und wo genau diese Immunität ein jahrzehntelanges Streitobjekt der amerikanischen Rechtsentwicklung ist? Oder zählt man auch Länder dazu, die andere Modelle wählten?
Israel hat Impfstoffe gegen Daten erhalten. Die EU hat in späteren Verträgen Haftungsbedingungen nachverhandelt. Grossbritannien hat mit eigenen Entschädigungsregelungen reagiert. Das Spektrum ist breit. Mainstream ist in diesem Kontext ein Wort, das alles und nichts bedeutet. Es erzeugt beim Hörer das Gefühl: Die Schweiz hat gemacht, was alle machen. Normalität. Keine Sorge.
Manöver drei: Die BAG-Begründung wird wörtlich und ohne Widerspruch übernommen.
Der Podcast zitiert das BAG in direkter Rede: Die Haftungsfreistellung erlaube es, «in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben und die Bevölkerung möglichst rasch mit den notwendigen Impfstoffen zu versorgen».
Kein Gegenexperte. Kein Jurist, der erklärt, ob die Haftungsfreistellung in dieser Ausprägung auch in nachgelagerten Phasen der Pandemie, als die Dringlichkeit sank, noch nötig war. Kein Vertreter von Impfgeschädigten, der aus der Praxis berichtet, wie sich die Haftungsregelung konkret auf ihre Ansprüche auswirkte. Kein Vergleich mit der EU-Regelung, die ähnlich, aber nicht identisch ist. Kein Hinweis darauf, dass die Schweiz in der zweiten, dritten, vierten Dosis-Bestellung dieselben Konditionen verlängert hat, obwohl die initiale Knappheit längst vorbei war.
Die Begründung des BAG für eine Regelung, die der Bund selbst drei Jahre lang geheim hielt, wird vom öffentlichen Sender als Erklärung unwidersprochen gesendet. Der Hörer bekommt die Perspektive der Institution, die unter Druck Transparenz herstellen musste, und diese Perspektive wird ihm als Einordnung präsentiert.
Die Struktur des Podcasts ist das Interessante.
Zuerst die Fakten, klar benannt, sogar mutig: Haftungsfreistellung, Steuerzahler trägt das Risiko. Gut. Dann die sofortige Einhegung durch die Wissenschaftsredaktorin: Nebenwirkungen sind selten, vergleichbar mit anderen Impfungen, eigentlich kein Grund zur Sorge. Dann die Normalisierung durch den Wirtschaftsredaktor: aussergewöhnlich, aber international üblich, Mainstream, keine Anomalie. Dann die BAG-Begründung: handlungsfähig bleiben, Bevölkerung versorgen, pragmatisch.
Am Ende bleibt beim Hörer dieser Eindruck: Ja, es gab eine Haftungsklausel. Nein, sie ist nicht alarmierend. Weil erstens die Nebenwirkungen selten sind, zweitens andere Länder das auch so gemacht haben, drittens die Pandemie Ausnahmezustand war. Es gibt kein Problem.
Und genau hier zeigt sich, was in der Serie der bisherigen Analysen das Muster ist. SRF verschweigt die unbequemen Fakten nicht. SRF nennt sie. Aber SRF sorgt dafür, dass jede unbequeme Tatsache unmittelbar von einer entlastenden Einordnung begleitet wird. Die Information fliesst. Die Konsequenz verdampft.
Das ist das Gegenteil der Celio-Maxime. Celio wollte «vorwiegend registrierender Natur» — die Berichte beider Seiten aufnehmen, das Publikum selbst urteilen lassen. Was hier geschieht, ist: die Berichte einer Seite übernehmen (des BAG), die Einordnung einer Seite übernehmen (des BAG), die Zahlen mit einer Expertin begleiten, die eine weitere institutionelle Linie vertritt, und dem Hörer das fertige Urteil servieren.
Es gibt zwei Anschlussfragen, die ein redlicher Podcast über diese Haftungsklausel gestellt hätte. Sie wurden nicht gestellt.
Erste Frage: Wie läuft das konkret ab? Wenn ein Schweizer Bürger einen Impfschaden erleidet, den Swissmedic anerkennt, wird er entschädigt. Aus welchen Mitteln? Aus dem BAG-Haushalt? Aus einer eigenen Vorsorge-Reserve? Aus dem Bundesbudget allgemein? Und wie hoch sind diese Entschädigungen bisher? Wie viele Fälle wurden anerkannt, wie viele abgelehnt, wie viele sind hängig? Das sind konkrete, beantwortbare Zahlen. Das BAG muss sie publizieren. Ein Podcast über die Haftungsklausel ohne diese Zahlen ist ein Podcast ohne die eigentliche Geschichte.
Zweite Frage: Warum blieb die Klausel in den späteren Beschaffungen bestehen? Die erste Moderna-Bestellung im August 2020 kann mit Knappheit und Dringlichkeit begründet werden. Aber die späteren Dosen, die Auffrischungen, die Verträge für 2021, 2022, 2023 — da war die Knappheit vorbei, da gab es Konkurrenz, da hätte der Bund nachverhandeln können. Hat er es? Hat er es versucht? Wenn nein, warum nicht? Der Podcast berührt diese Frage nicht. Er behandelt die Haftungsklausel, als sei sie ein einmaliger Notentscheid von 2020, und nicht eine Struktur, die über Jahre fortgeschrieben wurde.
Die bittere Pointe.
Am Dienstag hatte SRF noch Zeit für einen sechzehnminütigen Podcast über die Krisenkommunikation eines Eishockeytrainers. Über die Frage, ob sein Handyvideo ästhetisch gelungen war. Über die «Stakeholder», die man hätte anrufen sollen. Über den «Driver's Seat».
Am Donnerstag hat SRF zwölf Minuten Zeit für die Frage, ob der Schweizer Steuerzahler für Impfschäden haftet, die normalerweise die Hersteller tragen müssten. Und diese zwölf Minuten bestehen zu wesentlichen Teilen aus: Entschärfung durch die Wissenschaftsredaktorin, Normalisierung durch den Wirtschaftsredaktor, wörtliche BAG-Begründung.
Das Verhältnis ist vier Minuten länger für den Trainer als für die Milliarde.
Das ist keine Verteilung der Sendezeit. Das ist eine Verteilung der Aufmerksamkeit. Und die Aufmerksamkeit geht dorthin, wo sie keine institutionellen Konsequenzen erzeugt. Beim Einzelnen: chirurgisch, ausführlich, wiederholt. Bei der Institution: einmal, kurz, entschärft.
Immer dasselbe Muster. Unerbittlich nach unten. Einordnend nach oben.
Und in diesem Fall sogar das: Der Staat hat sich in einem Vertrag zur Übernahme von Haftungsrisiken verpflichtet, die dem Hersteller zustehen würden. Ein öffentlicher Sender, dessen Aufgabe es wäre, diese Entscheidung dem Souverän zur Überprüfung vorzulegen, erklärt stattdessen, warum die Entscheidung im internationalen Mainstream lag. Als wäre das die Frage. Als wäre die Frage nicht: Was heisst das für den Schweizer Bürger, wenn er in fünf oder zehn Jahren krank wird und Ansprüche geltend machen will?
Diese Frage kommt im Podcast nicht vor. Sie darf nicht vorkommen. Denn sobald sie vorkäme, wäre «Mainstream» keine Antwort mehr.
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