Eingeplant: Wie die Schweiz den Volkswillen verwaltet
Am 6. April 2026 publiziert @srfnews einen Beitrag mit dem Titel «Wie ist das genau mit den nicht-umgesetzten Initiativen?» Der Politologe Adrian Vatter von der Universität Bern erklärt darin, warum angenommene Volksinitiativen oft nicht so umgesetzt werden, wie die Stimmbürger es sich vorgestellt haben. Er nennt drei Gründe: übergeordnetes Recht, Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Kantonen und die Kosten. Dann sagt er einen Satz, der als Fussnote gedacht ist, aber als Geständnis funktioniert:
«In unserem politischen System ist es quasi eingeplant, dass eine Initiative nicht umfassend umgesetzt wird.»
Eingeplant. Nicht bedauerlich. Nicht ein Systemfehler. Nicht eine Folge politischer Umstände. Eingeplant. Der Politologe beschreibt keine Panne. Er beschreibt das Design.
Der Beitrag nennt drei Beispiele für verwässerte oder nicht umgesetzte Initiativen: die Ausschaffungsinitiative, die Zweitwohnungsinitiative und die Alpeninitiative. Alle drei sind reale Fälle. Alle drei zeigen, wie Parlamentsmehrheiten den Verfassungstext biegen, dehnen oder ignorieren. Aber das grösste, bekannteste und politisch folgenreichste Beispiel fehlt.
Die Masseneinwanderungsinitiative kommt nicht vor.
Am 9. Februar 2014 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» ab. 50,3 Prozent sagten Ja. Das Ständemehr wurde erreicht. Der neue Verfassungsartikel 121a war unmissverständlich: Die Schweiz steuert die Zuwanderung eigenständig. Es gelten jährliche Höchstzahlen und Kontingente. Sie gelten für alle Aufenthaltsbewilligungen, für Grenzgänger und für Asylsuchende. Völkerrechtliche Verträge, die dem widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln oder zu kündigen.
Der Text war klar. Die Mehrheit war knapp, aber gültig. Die Verfassung war geändert.
Was danach geschah, ist der am besten dokumentierte Fall von Nicht-Umsetzung in der Geschichte der Schweizer Volksrechte.
Die EU lehnte Verhandlungen über eine Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens ab. Das Parlament stand vor einer Wahl: den Volkswillen umsetzen und das Freizügigkeitsabkommen kündigen — mit der Konsequenz, dass die Guillotine-Klausel die gesamten Bilateralen Verträge I zu Fall gebracht hätte. Oder das Freizügigkeitsabkommen bewahren und den Verfassungsartikel ignorieren.
Das Parlament wählte die zweite Option. Im Dezember 2016 verabschiedete es ein Ausführungsgesetz, das weder Höchstzahlen noch Kontingente enthielt. Stattdessen wurde eine Stellenmeldepflicht eingeführt: Arbeitgeber in Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum melden, bevor sie sie öffentlich ausschreiben. Die Personenfreizügigkeit blieb unangetastet. Kein Vertrag wurde gekündigt. Kein Vertrag wurde neu verhandelt.
Die Verfassung sagt Höchstzahlen. Das Gesetz sagt Stellenmeldepflicht. Das ist keine Verwässerung. Das ist Ersetzung. Der Souverän hat A beschlossen. Das Parlament hat B umgesetzt. Und niemand kann dagegen klagen, weil — wie Vatter im selben SRF-Beitrag erklärt — die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Das Parlament darf verfassungswidrige Gesetze verabschieden. Sie sind gültig. Sie sind nicht anfechtbar. Das Volk hat das letzte Wort — ausser wenn es das letzte Wort bereits gesprochen hat und das Parlament es überhört.
Der SRF-Beitrag zitiert einen Kommentar eines Instagram-Nutzers, der schreibt: «Es bringt nichts, die Ausschaffungsinitiative wurde bis heute nicht umgesetzt.» SRF behandelt diesen Kommentar als Ausdruck einer verbreiteten, aber unpräzisen Frustration. Vatter erklärt, warum die Umsetzung komplex sei. Die Botschaft: Die Leute verstehen das System nicht ganz. Es ist komplizierter, als sie denken.
Aber der Nutzer hat recht. Und er untertreibt.
Die Ausschaffungsinitiative wurde 2010 mit 52,3 Prozent angenommen. Sie verlangte die automatische Ausschaffung krimineller Ausländer bei bestimmten Delikten. Das Parlament implementierte eine Version mit Härtefallklausel, die den Automatismus aufhob. Die SVP lancierte daraufhin die Durchsetzungsinitiative, die 2016 an der Urne scheiterte. Man kann über die Verhältnismässigkeit der Ausschaffungsinitiative streiten. Man kann argumentieren, dass die Härtefallklausel grundrechtlich geboten war. Aber man kann nicht bestreiten, dass der Kern der Initiative — der Automatismus — entfernt wurde.
Die Zweitwohnungsinitiative wurde 2012 mit 50,6 Prozent angenommen. Sie sollte den Bau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungsanteil stoppen. Das Ausführungsgesetz nahm alle bestehenden Wohnungen aus — sogenannt «altrechtliche» Bauten, die umgebaut, erweitert und weitergenutzt werden dürfen. In Tourismusgemeinden wird weiterhin gebaut. Der Verfassungsartikel steht. Die Baukräne auch.
Die Alpeninitiative wurde 1994 angenommen. Sie begrenzte die Zahl der Lastwagenfahrten durch die Alpen auf 650'000 pro Jahr. Zweiunddreissig Jahre später liegt die Zahl weit darüber. Der Schienenanteil im alpenquerenden Güterverkehr ist gestiegen, aber das Ziel wurde nie erreicht. Die Verfassung enthält eine Zahl. Die Strasse enthält Lastwagen. Die Verfassung verliert.
Drei Beispiele. Drei angenommene Initiativen. Drei Verfassungsartikel. Drei Gesetze, die etwas anderes sagen als die Verfassung. SRF nennt alle drei. Aber das vierte Beispiel — das grösste, das klarste, das politisch verheerendste — bleibt unerwähnt.
Warum fehlt die Masseneinwanderungsinitiative?
Die Frage stellen heisst sie beantworten.
Die MEI unterscheidet sich von den anderen drei Fällen in einem entscheidenden Punkt. Bei der Alpeninitiative kann man argumentieren, dass die Umsetzung an der Realität gescheitert ist — der Güterverkehr wächst schneller als die Schiene. Bei der Zweitwohnungsinitiative kann man argumentieren, dass die Altrechtregelung eine juristische Notwendigkeit war. Bei der Ausschaffungsinitiative kann man argumentieren, dass die Härtefallklausel grundrechtlich geboten war. In jedem Fall gibt es ein technisches, juristisches oder praktisches Argument, hinter dem sich die Nicht-Umsetzung verstecken lässt.
Bei der MEI gibt es kein solches Argument. Der Verfassungstext verlangt Höchstzahlen und Kontingente. Das Gesetz enthält weder Höchstzahlen noch Kontingente. Die Begründung ist nicht technisch. Sie ist nicht juristisch. Sie ist politisch: Das Parlament hat die Bilateralen Verträge mit der EU für wichtiger gehalten als den Verfassungsartikel, den der Souverän beschlossen hat.
Das ist eine legitime Abwägung. Man kann argumentieren, dass der wirtschaftliche Schaden einer Kündigung der Bilateralen grösser gewesen wäre als der politische Schaden einer Nicht-Umsetzung. Man kann argumentieren, dass die Guillotine-Klausel ein Risiko darstellte, das kein verantwortungsvoller Politiker eingehen durfte. Man kann all das argumentieren. Aber man muss dann auch sagen, was man tut: Man setzt den Volkswillen nicht um. Man priorisiert ein internationales Abkommen über die eigene Verfassung. Man trifft eine Entscheidung, die der Souverän so nicht getroffen hat.
Das Parlament hat das nie offen gesagt. Es hat die Stellenmeldepflicht als «Umsetzung im Rahmen des Möglichen» verkauft. Es hat den Verfassungsartikel formell bestehen lassen und faktisch entleert. Es hat dem Souverän ins Gesicht gelächelt und hinter seinem Rücken das Gegenteil getan.
Das ist der Grund, warum SRF die MEI nicht erwähnt. Die anderen drei Beispiele lassen sich einordnen, erklären, relativieren. Die MEI lässt sich nur beschreiben. Und die Beschreibung lautet: Das Parlament hat einen Volksentscheid ignoriert, weil ihm das Verhältnis zur EU wichtiger war.
Die MEI nicht zu erwähnen, ist keine redaktionelle Nachlässigkeit. Es ist eine redaktionelle Entscheidung. Eine, die im Kontext der aktuellen politischen Lage Sinn ergibt.
Die Schweiz verhandelt über die Bilateralen III. Ein neues Vertragspaket mit der EU steht zur Debatte. Die Frage, wie viel Souveränität die Schweiz an Brüssel abgibt, bestimmt die innenpolitische Diskussion. Gleichzeitig ist die 10-Millionen-Initiative der SVP hängig, die eine Obergrenze für die ständige Wohnbevölkerung vor 2050 fordert.
In diesem Umfeld ist die MEI ein Brandbeschleuniger. Wer zugibt, dass die MEI nie umgesetzt wurde, validiert die zentrale These der SVP: Das Parlament ordnet den Volkswillen den Interessen der EU unter. Diese These ist die Grundlage für die 10-Millionen-Initiative und für die Opposition gegen die Bilateralen III. SRF kann sie nicht bestätigen, ohne die redaktionelle Linie zu untergraben, die es in beiden Dossiers verfolgt.
Also wird die MEI weggelassen. In einem Beitrag, der die Nicht-Umsetzung von Volksinitiativen zum Thema hat. In einem Beitrag, in dem ein Politologe erklärt, das System sei so gebaut. In einem Beitrag, der drei Beispiele nennt und das vierte verschweigt. Nicht weil es irrelevant wäre. Weil es zu relevant ist.
Es gibt ein Muster in der Schweizer Demokratie. Es ist kein verborgenes Muster. Es ist ein offenes, von Politologen beschriebenes, von Stimmbürgern empfundenes und von Parlamentariern praktiziertes Muster. Es hat zwei Varianten.
Variante eins: Der Souverän sagt Ja. Die Initiative wird angenommen. Der Verfassungstext tritt in Kraft. Das Parlament schreibt ein Ausführungsgesetz, das den Kern der Initiative entfernt, abschwächt oder durch etwas anderes ersetzt. Der Verfassungsartikel bleibt stehen. Das Gesetz widerspricht ihm. Niemand kann klagen. Ein Politologe erklärt, das sei eingeplant.
Die Alpeninitiative: 650'000 Lastwagen. Die Strasse sagt nein.
Die Zweitwohnungsinitiative: Keine Zweitwohnungen. Die Baukräne sagen nein.
Die Ausschaffungsinitiative: Automatische Ausschaffung. Die Härtefallklausel sagt nein.
Die Masseneinwanderungsinitiative: Höchstzahlen und Kontingente. Die Stellenmeldepflicht sagt nein.
Variante zwei: Der Souverän sagt Nein. Die Initiative oder Vorlage wird abgelehnt. Die Initianten kommen wieder. Neue Unterschriften, neuer Text, selbe Forderung. Oder der Bundesrat implementiert die Substanz über einen Gegenvorschlag, der sich an der EU orientiert.
Die Konzernverantwortungsinitiative: 2020 am Ständemehr gescheitert. 2025 neu eingereicht. 2026 legt der Bundesrat einen Gegenvorschlag vor, der sich an der EU-Richtlinie CSDDD orientiert.
Der Klimafonds: 71 Prozent sagen Nein. Forscher fragen, was mit der Bevölkerung nicht stimmt. Die Frage wird neu formuliert.
Die Varianten sind symmetrisch. Sagt der Souverän Ja, wird die Umsetzung verwässert. Sagt der Souverän Nein, wird die Frage wiederholt. In beiden Fällen kommt am Ende nicht das heraus, was der Souverän wollte. In beiden Fällen setzt sich eine politische Klasse durch, die genau weiss, was richtig ist, und den Souverän als Störfaktor behandelt — als eine Instanz, die man befragen muss, aber deren Antwort man nicht akzeptieren muss.
Der Politologe Vatter bietet eine Lösung an. Sie lautet nicht: Initiativen endlich umsetzen. Sie lautet: ein Verfassungsgericht einführen.
«Gäbe es ein Gericht, das die Rechtmässigkeit einer Vorlage vorgängig überprüfen würde, kämen Vorlagen, die gegen Menschenrechte, Völkerrechte oder EU-Verträge verstossen, gar nicht zur Abstimmung.»
Die Lösung für das Problem, dass der Volkswille nicht umgesetzt wird, ist nicht, den Volkswillen umzusetzen. Die Lösung ist, den Volkswillen zu filtern. Ein Gericht soll entscheiden, worüber das Volk abstimmen darf. Initiativen, die gegen internationales Recht verstossen — oder gegen EU-Verträge, denen die Schweiz als Nichtmitglied untersteht —, sollen gar nicht erst vors Volk kommen.
Die Hierarchie, die Vatter beschreibt, ohne sie so zu nennen:
Internationales Recht.
EU-Verträge.
Menschenrechtskonventionen.
Parlament.
Volk.
Die Schweizer Bundesverfassung von 1848 setzte das Volk an die Spitze. Es gibt keine Verfassungsgerichtsbarkeit, weil die Gründer der modernen Schweiz davon ausgingen, dass der Souverän nicht verfassungswidrig handeln kann. Jede angenommene Initiative wird Teil der Verfassung. Sie kann per Definition nicht gegen die Verfassung verstossen — sie ist die Verfassung.
Vatter dreht diese Logik um. Für ihn steht der Souverän unter dem Recht, nicht über ihm. Das Volk darf entscheiden, aber nur innerhalb eines Rahmens, den Gerichte, Parlamente und internationale Organisationen setzen. Das ist ein kohärentes Modell. Es ist das Modell der meisten europäischen Demokratien. Aber es ist nicht das Modell der Schweiz. Es ist sein Gegenmodell. Und er präsentiert es auf SRF, als wäre es eine technische Verbesserung.
Die Ironie ist, dass Vatters eigenes Beispiel seine Lösung widerlegt. Ein Verfassungsgericht hätte die Masseneinwanderungsinitiative nicht verhindert — sie verstösst gegen kein übergeordnetes Recht, das die Schweiz bindet, jedenfalls nicht gegen eines, das Verfassungsrang hat. Aber ein Verfassungsgericht hätte das Ausführungsgesetz von 2016 kassiert, weil es dem Verfassungsartikel 121a widerspricht. Ein Verfassungsgericht hätte nicht die Initiative blockiert. Es hätte das Parlament gezwungen, sie umzusetzen.
Vatters Lösung löst nicht das Problem, das er beschreibt. Sie löst ein anderes Problem: das Problem, dass das Volk Dinge beschliesst, die der politischen Klasse unbequem sind. Ein Verfassungsgericht nach deutschem Modell würde nicht die Umsetzung erzwingen. Es würde die Frage verhindern. Es würde der politischen Klasse erlauben, Initiativen für ungültig zu erklären, bevor der Souverän sich äussern kann. Nicht die Frustration über Nicht-Umsetzung würde beseitigt. Die Möglichkeit der Frustration würde beseitigt — indem man die Abstimmung selbst beseitigt.
Das ist keine Stärkung der Demokratie. Es ist ihre Entmachtung. Und ein Politologe der Universität Bern präsentiert sie auf dem öffentlich-rechtlichen Sender als Reformvorschlag.
Ich schreibe diesen Text nicht, weil ich glaube, dass jede Initiative wortgetreu umgesetzt werden muss. Politik ist Kompromiss. Gesetze sind komplizierter als Verfassungsartikel. Manchmal stösst eine Initiative auf Realitäten, die ihre Umsetzung erschweren. Das alles ist wahr.
Aber es gibt einen Unterschied zwischen einer Initiative, die an der Realität scheitert, und einer Initiative, die am Parlament scheitert. Die Alpeninitiative scheiterte teilweise an der Realität des europäischen Güterverkehrs. Die Masseneinwanderungsinitiative scheiterte nicht an der Realität. Sie scheiterte an einer politischen Entscheidung: Das Parlament wollte die EU nicht verärgern. Das ist kein technisches Problem. Das ist eine Prioritätensetzung. Und diese Prioritätensetzung lautet: Brüssel vor Bundesverfassung.
Wenn das Parlament diese Priorität setzt, soll es das offen sagen. Soll es sagen: Wir setzen die Initiative nicht um, weil uns die Bilateralen wichtiger sind als euer Verfassungsartikel. Soll es sagen: Wir haben abgewogen, und die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Kündigung der Freizügigkeit wären zu gross. Soll es den Stimmbürgern in die Augen schauen und sagen: Wir haben uns gegen euch entschieden.
Stattdessen sagt es: Stellenmeldepflicht. Umsetzung im Rahmen des Möglichen. Pragmatische Lösung. Und ein Politologe sagt auf SRF: Das ist eingeplant. Als wäre die Entmachtung des Souveräns eine technische Spezifikation des Systems und nicht ein politischer Akt, den man benennen, begründen und verantworten müsste.
SRF stellt die Frage: «Wie ist das genau mit den nicht-umgesetzten Initiativen?» Die Frage ist gut. Die Antwort ist unvollständig. Nicht aus Platzgründen. Nicht weil die MEI weniger relevant wäre als die Alpeninitiative. Sondern weil die MEI das Beispiel ist, das keine Ausrede zulässt. Das Beispiel, bei dem die Nicht-Umsetzung nicht auf Komplexität zurückzuführen ist, sondern auf eine bewusste Entscheidung des Parlaments. Das Beispiel, das zeigt, was «eingeplant» wirklich bedeutet.
Die Schweizer direkte Demokratie ist das am weitesten entwickelte System der Volksrechte auf der Welt. Die Stimmbürger können Verfassungsänderungen initiieren, Gesetze per Referendum blockieren, über Sachfragen abstimmen, die in jedem anderen Land von Parlamenten oder Gerichten entschieden werden. Dieses System funktioniert, solange eine Bedingung erfüllt ist: Der Souverän muss darauf vertrauen können, dass seine Entscheidungen umgesetzt werden. Nicht perfekt. Nicht immer wortgetreu. Aber im Kern. In der Substanz. In der Richtung.
Wenn dieses Vertrauen erodiert, wenn Stimmbürger den Eindruck gewinnen, dass ihr Ja verwässert und ihr Nein wiederholt wird, dann erodiert nicht eine politische Institution. Dann erodiert die Grundlage des Systems.
Die Pro-Futuris-Studie vom März 2026 misst rund 10 Prozent der Bevölkerung als «fortgeschritten demokratiemüde» und weitere 15 Prozent als «eher demokratiemüde». Unter den SVP-Wähler:innen ist der Anteil am höchsten. SVP-Wähler:innen sind auch am unzufriedensten mit der Demokratie. 35,5 Prozent sagen, sie seien «nicht sehr» oder «überhaupt nicht zufrieden» mit der Art und Weise, wie die Demokratie in der Schweiz funktioniert.
Die Forscher fragen: Woran liegt das? Sie untersuchen politisches Interesse, affektive Polarisierung, Bildungsgrad, Sozialvertrauen, Alter. Sie finden Korrelationen. Sie schreiben Empfehlungen. Mehr politische Bildung. Mehr Begegnungsräume. Mehr Vertrauen in die Regierung.
Niemand fragt: Könnte es sein, dass die Demokratiemüdigkeit der SVP-Wähler damit zusammenhängt, dass ihre grösste Initiative der letzten zwanzig Jahre nicht umgesetzt wurde? Dass der Verfassungsartikel, für den sie gestimmt haben, im Gesetz nicht vorkommt? Dass das Parlament ihre Stimme entgegengenommen hat und dann das Gegenteil getan hat?
Könnte die Demokratiemüdigkeit damit zusammenhängen, dass die Demokratie ihre Versprechen nicht hält?
Adrian Vatter sagt, das System sei so gebaut. Er hat recht. Es ist so gebaut. Die Frage ist nicht, ob er recht hat. Die Frage ist, ob ein System, das so gebaut ist, den Namen Demokratie verdient.
Eine Demokratie, in der Ja heisst: vielleicht, unter Vorbehalt, im Rahmen des Möglichen, nach Abwägung übergeordneter Interessen. Eine Demokratie, in der Nein heisst: wir fragen noch einmal, mit neuem Text, mit anderem Titel, mit EU-Gegenvorschlag. Eine Demokratie, in der ein Politologe auf dem öffentlich-rechtlichen Sender vorschlägt, unbequeme Fragen gar nicht erst zur Abstimmung zuzulassen.
Das ist kein Systemfehler. Das ist, wie Vatter sagt, eingeplant. Die Frage ist nur: Von wem eingeplant? Und für wen?
Quellen: SRF, «Wie ist das genau mit den nicht-umgesetzten Initiativen?», 6. April 2026; Adrian Vatter, Universität Bern, zitiert auf SRF, 6. April 2026; Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung», Abstimmung vom 9. Februar 2014, 50,3% Ja, Ständemehr erreicht; Art. 121a BV (Zuwanderung); Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), Revision Dezember 2016; Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer», Abstimmung vom 28. November 2010, 52,3% Ja; Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen», Abstimmung vom 11. März 2012, 50,6% Ja; Volksinitiative «zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (Alpeninitiative), Abstimmung vom 20. Februar 1994, 51,9% Ja; Scherrer, Ivo und Isabel Schuler (2026), «Die Demokratie und Wir: Beziehungsstatus kompliziert?», Pro Futuris/SGG, März 2026; Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen», Abstimmung vom 29. November 2020, 50,7% Ja, Ständemehr verfehlt; Klimafonds-Initiative, Abstimmung vom 8. März 2026, 71,1% Nein.
Ähnliche Beiträge
Kein Artikel verpassen.
