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Die Tötung, die keine Schweizer Frage bekommt
Medienkritik
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Die Tötung, die keine Schweizer Frage bekommt

SRF/SRGEU/AussenpolitikSicherheitspolitik
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Vier Tote in der Karibik, ein US-Militärschlag, ein Video, keine Beweise. Seit Herbst letzten Jahres: über 200 Getötete. Der Beitrag nennt die Zahl und nennt die Kritik an der Rechtmässigkeit. Was er nicht nennt: einen einzigen Grund, warum ein Schweizer Sender diese Meldung bringt. Kein Schweizer Opfer, kein Schweizer Schiff, keine Schweizer Drogen, keine Schweizer Politik, die betroffen wäre. Der Beitrag über extralegale Tötungen in internationalen Gewässern erscheint in einem Land, das auf internationales Recht, auf Neutralität und auf die Regelstaatlichkeit seine Aussenpolitik gründet. Die Frage, was es für ein Land bedeutet, das Völkerrecht verteidigt, wenn eine Grossmacht Menschen ohne Prozess in internationalen Gewässern tötet, wäre die Schweizer Frage. Sie wird nicht gestellt.

Zum SRF-Beitrag «USA töten vier mutmassliche Drogenschmuggler in der Karibik», SRF 4 News, 20.09.2026


Was der Beitrag leistet: Er ist vorsichtiger als die US-Mitteilung. «Mutmassliche» steht im Titel, «angeblich» im Text, «Die Angaben liessen sich nicht überprüfen» steht da. Die Kritik an der Rechtmässigkeit wird erwähnt. Und die Zahl der Getöteten seit Kampagnenbeginn wird genannt: über 200. Das ist mehr Distanz als übliche Agenturmeldungen. Das Problem ist nicht die Vorsicht. Es ist die Folgelosigkeit: Der Beitrag meldet ein Muster und behandelt es als Einzelmeldung.

Die Schweizer Frage, die nicht gestellt wird

Warum meldet ein Schweizer Sender einen US-Militäreinsatz in der Karibik? Die naheliegenden Gründe: Es ist internationale Nachricht, es ist spektakulär, es hat ein Video. Was fehlt: der Grund, warum ein Schweizer Hörer sich dafür interessieren sollte. Und der Grund existiert. Er heisst Völkerrecht. Die Schweiz ist ein Land, dessen Aussenpolitik auf drei Säulen ruht: Neutralität, humanitäres Völkerrecht, gute Dienste. Ein Land, das sich als Hüterin der Genfer Konventionen versteht, deren Sitz es beherbergt. Wenn eine Grossmacht Menschen ohne Prozess, ohne Gericht, ohne Beweisveröffentlichung in internationalen Gewässern tötet und dies «Drogenterrorismus» nennt, dann betrifft das die Rechtsordnung, auf die die Schweiz ihre Existenz gründet. Die Frage, ob ein Staat Menschen im Ausland ohne due process töten darf, ist die Frage, die zwischen Rechtsstaat und Willkür entscheidet. Die Schweiz hat ein Interesse an der Antwort, das über Nachrichtenwert hinausgeht. Der Beitrag kennt die Frage nicht.

Die 200, die keine Bilanz bekommen

Über 200 Getötete seit Herbst letzten Jahres. Der Beitrag nennt die Zahl und behandelt sie als Statistik. Was fehlt: die Einordnung. Über 200 Menschen, getötet von einem Militär, ohne Prozess, ohne Verurteilung, ohne veröffentlichte Beweise. Der Vergleich, der auf der Hand läge: In derselben Zeitspanne hat die Schweiz über die Todesstrafe abgestimmt, über die Tötung von Menschen durch den Staat. Die Schweiz schaffte die Todesstrafe ab, weil sie den Staat für nicht berechtigt hält, Menschen zu töten. Ein Verbündeter tötet über 200 Menschen ohne Prozess, und der Schweizer Beitrag meldet es als Karibik-Notiz. Die Frage, ob ein Land, das die Todesstrafe für unvereinbar mit Menschenwürde hält, zu einem Land schweigen kann, das Menschen ohne Urteil tötet, unterbleibt.

Das Video, das als Beweis dient

Der Beitrag beschreibt das Video: ein fahrendes Boot, ein Geschoss, ein Feuerball. Das Video zeigt die Tötung. Es zeigt nicht die Schuld. Ein Video einer Explosion beweist, dass eine Explosion stattfand. Es beweist nicht, dass die Getöteten Drogenschmuggler waren. Der Beitrag nennt die Differenz nicht. Er beschreibt das Video und nennt die unbelegte Behauptung im selben Atemzug. Die Frage, ob ein Militär, das Menschen tötet und als Beweis ein Video der Tötung veröffentlicht, den Beweis der Schuld schuldet, unterbleibt. Die Struktur ist bekannt: Die Tötung ist sichtbar, die Schuld ist behauptet, die Beweise fehlen. Der Beitrag druckt alle drei Elemente und verbindet sie nicht.

Der «Drogenterrorist», der als Kategorie eingeführt wird

Der Beitrag schreibt: «meistens von mehreren getöteten ‹Drogenterroristen› die Rede.» Die Anführungszeichen stehen da. Was der Beitrag nicht tut: die Kategorie prüfen. «Drogenterrorist» ist eine Wortschöpfung, die zwei Dinge verbindet, die getrennt sind: Drogenhandel und Terrorismus. Drogenhandel ist ein Verbrechen. Terrorismus ist ein politisches Verbrechen. Die Verbindung der beiden schafft eine neue Kategorie, die militärische Gewalt gegen Zivilisten legitimiert: Terroristen dürfen getötet werden, ohne dass die Regeln des Strafrechts gelten. Ein Drogenschmuggler, der zum Drogenterroristen erklärt wird, verliert den Anspruch auf Prozess. Der Beitrag nennt das Wort in Anführungszeichen und fragt nicht, was es bedeutet. Die Frage, ob eine Kategorie, die Menschen zu legitimen Zielen erklärt, eine Prüfung verdient hätte, unterbleibt.

Die Legalität, die eine Fussnote bleibt

«Kritikerinnen und Kritiker bezweifeln, dass diese Angriffe in internationalen Gewässern rechtlich zulässig sind.» Der Satz steht am Ende. Die Kritiker bleiben anonym. Was sie bezweifeln, wird nicht erklärt. Das Völkerrecht in internationalen Gewässern: Die UNO-Seerechtskonvention regelt die Rechte von Staaten, Schiffe zu kontrollieren. Militärische Gewalt gegen Zivilschiffe in internationalen Gewässern ohne UNO-Mandat ist nach herrschender Auffassung unzulässig. Die USA haben die Konvention nicht ratifiziert. Die Frage, ob ein Land, das die Seerechtskonvention nicht unterzeichnet hat, in internationalen Gewässern Menschen töten darf, ist die Kernfrage. Der Beitrag nennt die Zweifel und nennt das Recht nicht. Die verlinkte Sendung «Sind US-Angriffe auf mutmassliche Drogenboote legal?» existiert im Archiv. Der Beitrag nutzt sie nicht.

Die Schweiz, die wieder fehlt

Die Schweiz ist Mitglied der UNO, Unterzeichnerin der Seerechtskonvention, Sitz des Völkerrechts. Die Frage, ob die Schweiz zu den über 200 Tötungen Stellung genommen hat, ob das EDA protestiert hat, ob die Schweiz in internationalen Gremien das Thema aufgeworfen hat: nichts davon kommt vor. Ein Land, das sich als Hüterin des Völkerrechts versteht, das die Genfer Konventionen beherbergt und die gute Dienste anbietet, hat zu extralegalen Tötungen in internationalen Gewässern eine Position. Der Beitrag kennt sie nicht und fragt nicht nach ihr.


Das Muster ist die internationale Meldung ohne Adresse. Ein Schweizer Sender meldet US-Militäreinsätze in der Karibik ohne Schweizer Bezug, ohne Schweizer Frage, ohne Schweizer Position. Die Meldung ist spektakulär, das Video ist dramatisch, die Zahl ist eindrücklich. Was fehlt, ist der Grund, warum ein Schweizer Hörer betroffen sein sollte. Der Grund existiert: Völkerrecht, Rechtsstaatlichkeit, die Frage, ob ein Staat Menschen ohne Prozess töten darf. Ein Land, das auf diese Prinzipien seine Aussenpolitik gründet, hat zu ihrer Verletzung eine Stimme. Der Beitrag kennt die Stimme nicht.

So funktioniert dieser Beitrag: Er meldet vier Tote und nennt keine Schweizer Frage. Die über 200 Getöteten sind eine Zahl ohne Bilanz. Das Video zeigt die Tötung und wird als Beweis der Schuld gedruckt. Der «Drogenterrorist» als Kategorie bleibt ungeprüft. Die Legalität ist eine Fussnote mit anonymen Kritikern. Und die Schweiz, die das Völkerrecht hütet und die Genfer Konventionen beherbergt, kommt mit keinem Wort vor. Wer den Beitrag hört, weiss, dass die USA in der Karibik Menschen töten und dass es ein Video gibt. Wer wissen will, was das für ein Land bedeutet, das Völkerrecht verteidigt, ob die Schweiz protestiert hat, ob die Tötungen legal sind und was «Drogenterrorist» bedeutet, muss die Fragen selbst stellen. Der Beitrag hat sie nicht gestellt, weil er die Schweizer Adresse nicht kennt, an die sie gerichtet wären. Das ist keine internationale Berichterstattung. Das ist eine Agenturmeldung ohne Empfänger, gesendet in ein Land, das die Fragen hätte, wenn der Sender sie stellte.

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