Die Sicherheit, die der Selbstständige nicht hat
Der Beitrag porträtiert eine 28 jährige Frau, die mit IV-Rente ein Nähatelier führt, und rahmt es als Erfolgsgeschichte: «Das geht.» Die Kernstelle steht in der Mitte und wird nicht gelesen: «Auch wenn es nicht funktionieren würde, bekäme sie weiterhin die volle IV-Rente.» Das ist die Definition von unternehmerischer Sicherheit: kein Risiko, kein Verlust, keine Konsequenz. Der Beitrag feiert die Aufhebung des unternehmerischen Risikos als Befreiung. Dabei ist genau diese Aufhebung der Grund, warum dieselbe Geschichte für jeden anderen Gründer unerreichbar ist. Wer ohne IV-Rente gründet, trägt alles: das Einkommensrisiko, das Scheitern, die Altersvorsorge, die Krankheit. Wer mit IV-Rente gründet, trägt nichts. Der Beitrag über Unternehmertum erzählt die Geschichte eines Unternehmertums, das kein Unternehmertum ist. Und er erscheint in einem Land, dessen IV-System die Erwerbsunfähigkeit von Millionen Selbstständigen mit anderen Massstäben misst.
Zum SRF-Beitrag «Mit einem Handicap eine eigene Firma gründen? Das geht», Regionaljournal Ostschweiz, 10.09.2026
Was der Beitrag leistet: Er erzählt eine echte Geschichte mit echtem Menschen. Rebekka Steiger hat eine Biografie, die schwer ist: Klinikaufenthalte ab 21, gescheiterte Versuche in geschützten Werkstätten, ein Weg, der nicht funktionierte. Das Projekt, das sie trägt, ist real, die Kurse existieren, die Zahlen sind genannt: acht Gründungen, 250 Franken Monatsziel. Der Beitrag verschweigt nichts von dem, was er erzählt. Er verschweigt, was er nicht erzählt: den Vergleich mit denen, die keine IV-Rente haben.
Die Sicherheit, die das Risiko ersetzt
Der Kernsatz: «Mir wurde gesagt, es könne nichts passieren.» Die Frau, die gründet, hat kein Risiko. Sie behält die volle Rente, wenn es funktioniert, und die volle Rente, wenn es scheitert. Das ist keine unternehmerische Situation. Es ist eine geförderte Tätigkeit mit staatlicher Absicherung. Der Beitrag nennt es Selbstständigkeit und meint einen Status, der rechtlich eine Anstellung bei einer Stiftung bleibt. Die «Selbstständigkeit» ist eine Konstruktion: rechtlich angestellt, faktisch auftragnehmend, finanziell abgesichert durch die IV. Was fehlt, ist die Anerkennung dieser Differenz: Der Beitrag über Unternehmertum beschreibt ein Modell, das Unternehmertum simuliert, ohne seine Substanz zu tragen. Das Risiko, das den Unternehmer definiert, ist ersetzt durch die Rente, die ihn trägt. Man kann das gut finden. Man sollte es beim Namen nennen.
Die 250 Franken, die den Massstab setzen
Der Initiator sagt: Es müsse «in etwa so verdient werden, wie es in einer geschützten Werkstatt üblich wäre». Mindestens 250 Franken pro Monat. Das ist der Ernsthaftigkeitsmassstab des Projekts: ein Viertel dessen, was ein Teilzeitjob in einem Detailhandel bringt. Der Beitrag druckt die Zahl ohne Einordnung. Was er nicht sagt: Der durchschnittliche Schweizer Selbstständige muss pro Monat ein Vielfaches erwirtschaften, um zu überleben. Wer 250 Franken als Erfolgsmass akzeptiert, misst nicht unternehmerische Leistung. Er misst therapeutische Beschäftigung. Das ist legitim. Es ist kein Unternehmen. Der Beitrag nennt es «ein eigenes Unternehmen gegründet». Ein Unternehmen mit 250 Franken Umsatzminimum und staatlicher Vollabsicherung ist ein Unternehmen im Wortsinn nicht. Es ist eine geförderte Tätigkeit. Der Beitrag verschleiert die Differenz, weil er die Erfolgsgeschichte braucht.
Die IV, die zwei Klassen kennt
Der Beitrag erscheint in einem Land, dessen IV-System die Erwerbsunfähigkeit von Millionen Selbstständigen mit anderen Massstäben misst. Wer als Selbstständiger erwerbsunfähig wird, muss beweisen, dass er nicht arbeiten kann. Der Prozess dauert Jahre, die Renten sind tief, die Gutachter sind dieselben, die die Long-Covid-Betroffenen abwiesen. Der Beitrag über die IV-Rentnerin, die ohne Risiko gründet, erwähnt die Selbstständigen nicht, die mit Risiko scheitern und dann um ihre Rente kämpfen. Die Frage, ob ein System, das die einen vor jedem Risiko schützt und die anderen in jedem Risiko allein lässt, eine Erklärung schuldet, unterbleibt. Die Differenz ist nicht klein: Die einen bekommen die volle Rente, wenn sie gründen. Die anderen bekommen keine Rente, wenn sie scheitern. Der Beitrag über Unternehmertum mit Handicap erzählt die eine Seite und kennt die andere nicht.
Die Depression, die nur eine Richtung hat
Der Beitrag nennt die Diagnose: psychische Probleme, Klinikaufenthalte ab 21. Er rahmt sie als Grundlage der IV-Rente und als Hintergrund der Geschichte. Was er nicht thematisiert: Depression ist die Diagnose, die Millionen Selbstständige begleitet, ohne dass sie eine Rente erhalten. Der Selbstständige mit Depression hat keine Vollzeit-IV, die ihn trägt, wenn er nicht arbeiten kann. Er hat keine Stiftung, die ihn rechtlich anstellt. Er hat die Wahl: arbeiten oder Einkommen verlieren. Der Beitrag über die Selbstständige mit Depression und IV-Rente verschweigt die Selbstständigen mit Depression ohne IV-Rente. Die Frage, ob ein System, das die psychische Erkrankung der einen mit Vollabsicherung honoriert und die der anderen mit Antragsverfahren konfrontiert, eine Gerechtigkeitsfrage ist, unterbleibt. Der Beitrag hat eine Geschichte. Er hat keinen Kontext.
Die geschützten Werkstätten, die der Vergleich vergisst
Der Beitrag erwähnt: Steiger versuchte geschützte Werkstätten, «doch nirgends wollte es richtig klappen». Die Formulierung offenbart die Rahmung: Die Werkstätten versagten, die Selbstständigkeit funktioniert. Was der Vergleich verschweigt: Geschützte Werkstätten sind dieselbe Logik wie das Nähatelier mit Rente. Sie sind geförderte Beschäftigung mit staatlicher Absicherung, die keinem Marktrisiko ausgesetzt ist. Der Unterschied: Die Werkstatt ist institutionell, das Atelier individuell. Die Leistung ist dieselbe: Beschäftigung ohne Marktrisiko. Der Beitrag rahmt das Atelier als Befreiung von der Werkstatt. Es ist die Fortsetzung der Werkstatt in privaterem Rahmen. Die Frage, ob eine Gesellschaft, die geschützte Beschäftigung als Erfolg verkauft, dieselbe Beschäftigung unter anderem Namen feiert, weil der Name schöner klingt, unterbleibt.
Die Botschafterin, die das System vertritt
Der Beitrag endet: Steiger ist «Botschafterin für das Projekt». Ein Teil ihrer Arbeitszeit geht dafür drauf. Die Frau, deren Geschichte als Beispiel dient, ist Teil der Marketingstruktur des Projekts, das sie trägt. Der Beitrag nennt es beiläufig. Was er nicht fragt: Ist eine Botschafterin, die vom Projekt bezahlt wird, die glaubwürdigste Zeugin für das Projekt? Die Frage nach dem Interessenkonflikt unterbleibt. Die Erfolgsgeschichte wird von einer bezahlten Vertreterin erzählt, und der Beitrag behandelt sie als unabhängige Quelle.
Das Muster ist die Erfolgsgeschichte ohne Vergleichsmass. Ein Modell wird vorgestellt, das funktioniert. Ob es gerecht ist, ob es replizierbar ist, ob es die anderen betrügt, die dasselbe Risiko ohne dieselbe Absicherung tragen: alles Fragen, die der Beitrag nicht stellt. Die Erfolgsgeschichte ist die Botschaft, und die Botschaft braucht keinen Kontext. Ein Land, das die Selbstständigen mit Vollrisiko und die IV-Gründer mit Vollabsicherung nebeneinander betreibt, hat eine Erklärungspflicht. Der Beitrag über das eine System erwähnt das andere nicht.
So funktioniert dieser Beitrag: Er erzählt eine bewegende Geschichte und verschweigt den Rahmen, der sie trägt. Die volle Rente bei Scheitern wird als Sicherheit gerahmt, nicht als Ende des Unternehmertums. Die 250 Franken werden als Ernsthaftigkeitsmass gedruckt, ohne dass jemand fragt, was ein Unternehmen ist. Die Selbstständigen ohne IV, die alles riskieren, kommen nicht vor. Die Depression als Diagnose von Millionen Selbstständigen ohne Rente kommt nicht vor. Die geschützten Werkstätten, die dasselbe Modell institutionell betreiben, erscheinen als Scheitern, nicht als Geschwister. Und die Botschafterin, die bezahlt wird für die Geschichte, die sie erzählt, ist Quelle und Marketing in einer Person. Wer den Beitrag hört, weiss, dass es geht. Wer wissen will, was es kostet, wer es nicht kann, wer das Risiko trägt, das die Protagonistin nicht trägt, und ob ein System mit zwei Klassen von Selbstständigen eine Frage verdient hätte: Der Beitrag hat sie nicht gestellt. Das ist keine Wirtschaftsberichterstattung. Das ist eine Erfolgsgeschichte mit staatlicher Absicherung, erzählt als Unternehmertum, in einem Land, das die echten Unternehmer mit allem Risiko allein lässt.
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