Die Rüge ohne Folgen
Die UBI rügt SRF gleich mehrfach: einseitige Berichterstattung über die Covid-mRNA-Spritze, einseitige Positionierung vor der Erbschaftssteuer-Abstimmung. Das bestätigt, was Kritiker seit Jahren sagen. Doch die Rügen bleiben folgenlos. SRF «entschuldigt» sich, die UBI verzichtet auf weitere Massnahmen. Gleichzeitig zeigt der Entscheid zu Gaza ein strukturelles Problem: Die Medien dürfen die offizielle Terminologie des Bundesrats übernehmen. Wenn der Bundesrat nicht von Genozid spricht, muss es RTS auch nicht. Der Wächter erlaubt dem Sender, der Regierung zu folgen.
Zum blue-News-Beitrag «Einseitige Berichterstattung zu Corona und Erbschaftssteuer: SRF mehrfach gerügt», 22.05.2026
Die Bestätigung des Musters
Fünf Jahre nach Einführung der mRNA-mRNA-Spritze interviewt SRF eine Wissenschaftsjournalistin zur ersten Covid-Impfung. Kritik aus medizinischen Kreisen: nicht erwähnt. Nebenwirkungen: nicht erwähnt. Offene Forschungsfragen: nicht erwähnt. Die UBI urteilt mit 7 zu 2 Stimmen: Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Das Publikum konnte sich keine eigene Meinung bilden.
Das ist keine Petitesse. Das ist die offizielle Bestätigung dessen, was Kritiker seit Jahren behaupten: SRF berichtet über die Covid-mRNA-Spritze einseitig. Nicht aus Versehen, sondern systematisch. Fünf Jahre nach der Einführung, mit allem verfügbaren Wissen über Nebenwirkungen, wird ein Beitrag gesendet, der diese Nebenwirkungen ausblendet.
SRFs Verteidigung war bezeichnend: Das Publikum habe genügend Vorwissen. Die UBI wies dieses Argument zurück. Es ist die Standardverteidigung eines Senders, der seine eigene Lückenhaftigkeit damit rechtfertigt, dass das Publikum die Lücken schon selbst füllen werde.
Die Entschuldigung als Ausweg
Der zweite Fall: Die Sendung «Bleisch & Bossart» mit dem Titel «Ist Erben gerecht?», produziert 2021, wird Anfang November 2025 wiederholt — drei Wochen vor der Abstimmung über die Erbschaftssteuer-Initiative. Die UBI urteilt mit 7 zu 2: einseitig zugunsten der Erbschaftssteuer positioniert, Vielfaltsgebot verletzt.
Eine Sendung, die zugunsten einer Steuer argumentiert, wird drei Wochen vor der Abstimmung über genau diese Steuer wiederholt. Das ist kein Zufall. Das ist eine Programmentscheidung. Jemand hat entschieden, diese Sendung zu diesem Zeitpunkt zu senden.
Die Konsequenz? SRF hat den Fehler «bereits eingeräumt und sich entschuldigt». Die UBI «verzichtete auf weitere Massnahmen».
Das ist der Mechanismus. Der Sender begeht einen Verstoss. Der Sender entschuldigt sich. Der Wächter verzichtet auf Folgen. Beim nächsten Mal wiederholt sich das Spiel. Eine Entschuldigung kostet nichts. Sie ändert nichts an der Struktur, die den Verstoss produziert hat.
Die Terminologie des Bundesrats
Der dritte Fall ist der aufschlussreichste. Vier RTS-Beiträge zum Gaza-Krieg werden beanstandet. Unter anderem wegen der Wortwahl «Krieg» und «Terrorist» sowie der Auslassung des Begriffs «Genozid».
Die UBI weist die Beschwerde ab. Begründung: Die Medien dürften die offizielle Terminologie des Bundesrats verwenden.
Das ist ein bemerkenswerter Satz. Der öffentlich-rechtliche Sender darf die Sprache der Regierung übernehmen — und der Medienwächter segnet das ab. Was als Argument für die Zulässigkeit gedacht ist, ist in Wirklichkeit ein Eingeständnis des Problems: Der Sender folgt der Regierung. Wenn der Bundesrat ein bestimmtes Wort nicht verwendet, muss es der Sender auch nicht.
Damit wird die Unabhängigkeit auf den Kopf gestellt. Ein unabhängiger Sender prüft die Terminologie der Regierung kritisch. Er übernimmt sie nicht einfach. Die UBI aber macht die Übernahme der Regierungssprache zum Massstab der Zulässigkeit. Wer der Regierung folgt, ist auf der sicheren Seite.
Ob «Genozid» das richtige Wort für Gaza ist, kann man bestreiten. Aber die Begründung der UBI weicht der Frage aus. Sie sagt nicht: Genozid ist sachlich unzutreffend. Sie sagt: Der Bundesrat verwendet das Wort nicht, also muss RTS es auch nicht. Das ist keine inhaltliche Prüfung. Das ist eine Delegation des Urteils an die Regierung.
Die Impf-Doppelbewegung
Bei den Interviews mit dem ehemaligen Impfchef Christoph Berger wird es kompliziert. Die UBI weist die Beschwerde grundsätzlich ab — die Berichterstattung sei «insgesamt angemessen». Aber sie kritisiert die Aussage, dass sowohl Covid-Infektionen als auch Impfungen für Kinder harmlos seien.
Das ist eine Doppelbewegung. Die UBI rügt eine einzelne Aussage, hält aber die Gesamtberichterstattung für in Ordnung. So bleibt der Befund folgenlos: Ja, da war eine fragwürdige Aussage. Nein, das Gesamtbild stimmt schon.
Bei der RTS-Sendung zu Masern und Covid hingegen urteilt die UBI mit knappen 5 zu 4 Stimmen: ungenügend verifizierte Angaben zu Masern-Todesfällen, falsche Aussage zu Impf-Nebenwirkungen. Journalisten hätten die Quellen kritischer hinterfragen müssen.
Das knappe Resultat — 5 zu 4 — zeigt, wie umstritten selbst klare Fälle sind. Eine falsche Aussage zu Nebenwirkungen wird nur mit einer Stimme Mehrheit als Verstoss gewertet. Bei einem anderen Stimmverhältnis wäre auch das durchgegangen.
Was die Rügen wert sind
Mehrere Rügen in einer einzigen UBI-Sitzung. Covid-Impfung einseitig. Erbschaftssteuer einseitig. Masern-Berichterstattung mangelhaft. Das ist eine bemerkenswerte Bilanz für einen Sender, der für sich beansprucht, ausgewogen zu berichten.
Aber die Rügen haben keine Zähne. Die UBI kann feststellen. Sie kann verlangen, dass der Sender über die Rüge informiert. Sie kann nicht erzwingen, dass sich die Struktur ändert, die die Verstösse produziert. Ein Sender, der gerügt wird, kann sich entschuldigen und weitermachen. Das nächste einseitige Format kommt bestimmt.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission. Ihre Entscheide können ans Bundesgericht weitergezogen werden. Aber zwischen Feststellung und Folge klafft eine Lücke. Der Sender wird gerügt. Der Sender bleibt derselbe.
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