Die Prominente Wort-Eskalation
Vor einigen Tagen wurde gezeigt, wie SRF mit dem Oxymoron «digitale Gewalt» den Begriff der Gewalt entwertet, um den Ruf nach staatlichen Beratungsstellen lauter ertönen zu lassen. Jetzt geht SRF einen Schritt weiter: «Virtuelle Vergewaltigung». Das ist nicht mehr nur eine Entwertung. Das ist eine Usurpation. Wer Deepfakes als Vergewaltigung bezeichnet, sagt: Ein gefälschtes Video ist dasselbe wie ein Übergriff. Ein Bildschirm ist dasselbe wie ein Körper. Pixel sind dasselbe wie Haut. Das ist keine Präzision. Das ist eine Sprachrevolution — und SRF macht mit, ohne zu fragen.
Zum SRF Beitrag «Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christian Ulmen», 27.05.2026
Die Eskalation, die niemand bemerkt
«Digitale Gewalt» war das Oxymoron, das wir letzte Woche kritisiert haben. Es entwertet den Begriff der Gewalt, indem es Belästigung, Shitstorms und Hasskommentare auf dieselbe Stufe stellt wie physische Übergriffe.
Jetzt kommt «virtuelle Vergewaltigung». Der verlinkte SRF-Artikel verwendet den Begriff. Ohne Anführungszeichen. Ohne Distanz. Ohne Frage.
Das ist die nächste Stufe der sprachlichen Eskalation. «Digitale Gewalt» war die Vorarbeit. «Virtuelle Vergewaltigung» ist die Konsequenz. Wer einmal akzeptiert hat, dass es «digitale Gewalt» gibt, der muss auch akzeptieren, dass es «virtuelle Vergewaltigung» gibt. Die Logik ist dieselbe: Wenn das Medium irrelevant ist — warum sollte die Handlungsart relevant sein?
Aber das Medium ist nicht irrelevant. Und die Handlungsart ist nicht dasselbe.
Der Begriff, der alles gleichmacht
Vergewaltigung ist ein körperlicher Akt. Er erfordert physische Präsenz. Er hinterlässt körperliche Spuren — Verletzungen, DNA, Traumata, die im Gewebe gespeichert sind. Vergewaltigung ist, wenn jemand Ihren Körper gegen Ihren Willen penetriert. Wenn Sie nicht weglaufen können, weil Sie festgehalten werden. Wenn Sie nicht kämpfen können, weil Sie bedroht werden.
Ein gefälschtes Pornovideo ist keines davon. Es ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Es ist eine Demütigung. Es ist eine Form der Nötigung, der Erpressung, der Rufschädigung. Das alles sind Straftaten. Das alles ist verwerflich. Das alles muss bestraft werden.
Aber es ist keine Vergewaltigung.
Wer den Begriff «Vergewaltigung» auf Deepfakes ausdehnt, macht nicht die Deepfakes schlimmer. Er macht die Vergewaltigung harmloser. Er sagt: Vergewaltigung ist nichts, was einen Körper braucht. Es ist nichts, was physische Präsenz braucht. Es ist nichts, das durch Haut und Gewebe und Knochen geht. Es ist etwas, das auch auf einem Bildschirm passieren kann.
Das ist eine Verharmlosung der Opfer echter Vergewaltigung. Und es ist eine Anmassung der Opfer digitaler Belästigung — die behauptet, ihr Leid sei dasselbe wie das der Frauen, die körperlich vergewaltigt wurden.
SRF übernimmt diese Gleichsetzung. Ohne Frage. Ohne Distanz. Ohne Anführungszeichen.
Die Rubrik, die den Rahmen setzt
«Kultur» — «Gesellschaft & Religion». Unter dieser Rubrik erscheint der Beitrag.
Nicht «Kriminalität». Nicht «Panorama». Nicht «Vermischtes». Sondern «Gesellschaft & Religion».
Das ist eine Entscheidung. Der Fall Ulmen wird nicht als Kriminalfall präsentiert, bei dem ein Verdächtiger ermittelt wird. Er wird als Gesellschaftsphänomen präsentiert, das etwas über uns alle aussagt.
Die Rubrik bestimmt die Lektüre. Wer den Artikel unter «Gesellschaft» liest, liest ihn nicht als Bericht über ein Ermittlungsverfahren. Er liest ihn als Symptom. Als Beleg. Als Beweis dafür, dass «virtuelle Vergewaltigung» ein gesellschaftliches Problem ist.
Das ist die Funktion der Rubrik: Sie verwandelt einen Einzelfall in ein Exempel. Sie verwandelt einen Verdacht in ein Phänomen. Sie verwandelt eine Anschuldigung in eine gesellschaftliche Diagnose.
Die Debatte, die zwei Sätze wert ist
SRF schreibt: «Der Fall hatte in Deutschland die Debatte über die Verbreitung von mit KI erzeugten Videos mit sexuellem Inhalt neu entfacht. Gleichzeitig rückte das Thema der Belästigung von Frauen in sozialen Netzwerken wieder in den Fokus.»
Zwei Sätze. Für die gesellschaftliche Debatte, die den Artikel rechtfertigen soll.
Was für eine Debatte? Wer debattiert? Welche Positionen gibt es? Gibt es Stimmen, die den Begriff «virtuelle Vergewaltigung» kritisieren? Gibt es Juristen, die sagen: Das ist keine Vergewaltigung im juristischen Sinn? Gibt es Frauenrechtlerinnen, die warnen: Wir dürfen den Begriff nicht entwerten?
SRF nennt keine dieser Stimmen. Es erwähnt die Debatte — und lässt sie stehen. Als wäre die Debatte ein Fakt. Als wäre die Debatte ein Beweis dafür, dass das Problem existiert.
Aber eine Debatte ist kein Beweis. Eine Debatte ist ein Diskurs. Und ein Diskurs kann manipuliert werden — durch Begriffe, die niemand hinterfragt.
Der Verdacht, der reicht
Ulmen steht «im Verdacht». Er wird «beschuldigt». Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Das sind die richtigen juristischen Begriffe. SRF verwendet sie korrekt. Aber die Wirkung ist eine andere: Der Name steht im Titel. Der Verdacht steht im Teaser. Die Unschuldsvermutung fehlt.
SRF schreibt nicht: «Ulmen bestreitet die Vorwürfe.» SRF schreibt nicht: «Ulmen hat sich nicht geäussert.» SRF schreibt nicht: «Ulmen wurde nicht angeklagt.» SRF schreibt nur: «Verdacht», «beschuldigt», «ermittelt».
Das ist die Grammatik der Vorverurteilung. Wer im Verdacht steht, ist nicht schuldig — aber er ist auch nicht unschuldig. Er ist in der Schwebe. Und die Schwebe ist kein neutraler Ort. Die Schwebe ist ein Ort, auf dem der Verdacht klebt.
Die Verteidigung, die fehlt
Hat Ulmen die Vorwürfe bestritten? Hat er sich geäussert? Hat er einen Anwalt? Hat er eine Stellungnahme abgegeben?
Der Artikel sagt nichts darüber. Er zitiert die Anschuldigungen. Er zitiert die Staatsanwaltschaft. Er zitiert die Debatte.
Aber er zitiert nicht die Verteidigung.
Das ist ein Muster bei Vorwürfen dieser Art: Die Anschuldigung wird berichtet. Die Verteidigung nicht. Das ist nicht neutral. Es ist einseitig.
Man kann argumentieren: Ulmen hat sich nicht geäussert. Aber hat SRF nachgefragt? Hat SRF versucht, eine Stellungnahme zu erhalten? Der Artikel sagt es nicht.
Die zwei Staatsanwaltschaften, die zwei Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe untersucht seit zwei Monaten die Vorwürfe der «digitalen Gewalt». Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen häuslicher Gewalt.
Zwei Ermittlungsverfahren. Zwei Staatsanwaltschaften. Zwei Monate seit dem ersten Verfahren.
Das heisst: Die Ermittlungen dauern an. Es gibt keine Anklage. Es gibt kein Urteil. Es gibt einen Verdacht.
Aber SRF präsentiert die zwei Verfahren so, als würden sie sich gegenseitig verstärken. Als wäre die Existenz von zwei Ermittlungsverfahren ein Beweis für die Schuld.
Das ist nicht der Fall. Zwei Ermittlungsverfahren bedeuten nur: Es gibt zwei Anschuldigungen. Ob sie stimmen, wird das Gericht entscheiden — falls es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Die Relevanz, die konstruiert wird
Warum berichtet SRF über einen deutschen Schauspieler?
Die Antwort lautet: Weil der Fall «gesellschaftliche Relevanz» hat. Weil er eine Debatte über KI-Pornografie und digitale Gewalt auslöst.
Aber ist die Debatte das Motiv? Oder ist der Promi das Motiv und die Debatte die Rechtfertigung?
Wenn SRF über digitale Belästigung von Frauen berichten will, kann es das ohne Promis tun. Es kann Statistiken nennen. Es kann Betroffene interviewen. Es kann Experten zitieren. Es kann die Rechtslage analysieren.
Stattdessen wählt es den Promi-Fall. Weil er Klicks bringt. Weil er Emotionen auslöst. Weil er geteilt wird.
Das ist nicht Gesellschaftsberichterstattung. Das ist Boulevardjournalismus mit Steigbrief.
Die Logik der Ausweitung
Letzte Woche haben wir gezeigt: Das Oxymoron «digitale Gewalt» dient der Ausweitung des staatlichen Mandats. Wenn alles Gewalt ist, muss überall der Staat eingreifen. Wenn ein Kommentar Gewalt ist, braucht man Schutz. Wenn ein Bildschirm Gewalt ist, braucht man eine Beratungsstelle. Wenn das Internet Gewalt ist, braucht man Regulierung.
Jetzt kommt die nächste Stufe: «Virtuelle Vergewaltigung». Wenn ein gefälschtes Video Vergewaltigung ist, dann braucht man nicht nur eine Beratungsstelle. Dann braucht man härtere Strafen. Dann braucht man schnellere Verfahren. Dann braucht man eine Ausweitung des Strafrechts. Dann braucht man eine Präventionsstrategie. Dann braucht man eine Taskforce. Dann braucht man einen Aktionsplan.
Die Logik der Ausweitung ist dieselbe wie bei «digitaler Gewalt» — nur konsequenter. Wer «digitale Gewalt» akzeptiert, muss «virtuelle Vergewaltigung» akzeptieren. Wer «virtuelle Vergewaltigung» akzeptiert, muss die Konsequenzen akzeptieren: mehr Staat, mehr Strafrecht, mehr Regulierung.
Die Frage, die nicht gestellt wird, lautet: Ist die Ausweitung gerechtfertigt? Ist ein gefälschtes Video dasselbe wie eine Vergewaltigung? Und wenn nicht: Warum verwenden wir denselben Begriff?
SRF stellt diese Frage nicht. SRF übernimmt den Begriff. Und damit übernimmt es die Logik der Ausweitung — ohne sie zu prüfen.
Der Beitrag von SRF ist sachlich in seinen Fakten. Er nennt den Verdacht, nicht die Schuld. Er nennt die Staatsanwaltschaft, nicht das Gericht. Aber er ist einseitig in seiner Auswahl und gefährlich in seiner Sprache. Er nennt die Anschuldigungen, nicht die Verteidigung. Er nennt die Debatte, nicht die Gegenposition. Er nennt den Promi, nicht die Statistik. Und er nennt «virtuelle Vergewaltigung», ohne den Begriff zu hinterfragen — ohne zu fragen, ob ein gefälschtes Video dasselbe ist wie ein körperlicher Übergriff, ohne zu fragen, ob die Opfer echter Vergewaltigung diese Gleichstellung wollen, ohne zu fragen, ob die Sprachrevolution, die er betreibt, eine politische Agenda vorantreibt. Das ist kein Gesellschaftsbeitrag. Das ist ein Promi-Beitrag mit Gesellschafts-Feigenblatt — und mit einer Sprachrevolution, die niemand bemerkt, weil sie in der Rubrik «Gesellschaft & Religion» daher kommt, als wäre sie selbstverständlich. Das Opfer der Debatte heisst Christian Ulmen. Das Opfer der Sprache heisst Vergewaltigung. Und das Motiv heisst: die nächste Stufe der Ausweitung.
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