Die gebrochenen Versprechen: Deutschland und Schweiz, gleichzeitig
Im Mai 2002 warnte das CDU/CSU-Wahlprogramm, verstärkte Zuwanderung würde «den inneren Frieden gefährden und radikalen Kräften Vorschub leisten». Parteivorsitzende war Angela Merkel. Im selben Monat, am Tag, an dem dieses Programm zirkulierte, trat in der Schweiz das Freizügigkeitsabkommen mit der EU in Kraft — verkauft mit dem Versprechen, die Zuwanderung werde sich «selbst regulieren» und moderat bleiben. Beide Versprechen wurden gebrochen. Merkel sagte 2015 «Wir schaffen das». Die Schweiz stimmte 2014 für Kontingente und setzte sie nie um. Heute steht das Land vor der Abstimmung über die «10-Millionen-Schweiz» — und sie ist nichts anderes als die Quittung für zwei Jahrzehnte uneingelöster Zusagen. Wer sie verstehen will, muss die ganze Kette der Wortbrüche kennen.
2002, Berlin: Die Prophezeiung
Lesen Sie das CDU-Programm von 2002, und Sie reiben sich die Augen. Das ist keine zaghafte Position, das ist eine schroffe Absage:
«Zuwanderung kann kein Ausweg aus den demografischen Veränderungen in Deutschland sein.»
«Wir erteilen einer Ausweitung der Zuwanderung aus Drittstaaten eine klare Absage, denn sie würde die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft überfordern.»
«Die Qualifizierung einheimischer Arbeitskräfte hat Vorrang vor Zuwanderung.»
Die ökonomische Begründung ist exakt jene, die heute jede Schweizer Sozialwerk-Debatte durchzieht: Die Ausländerzahl sei von 3,5 (1972) auf 7,3 Millionen gestiegen, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter ihnen aber von 2,3 auf 2,0 Millionen gesunken. Schlussfolgerung: «Die Zuwanderung erfolgte also überwiegend nicht in Arbeitsplätze, sondern in die sozialen Sicherungssysteme.»
Und dann der Satz, der wie eine Selbstprophezeiung klingt: «Verstärkte Zuwanderung würde den inneren Frieden gefährden und radikalen Kräften Vorschub leisten.» Dreizehn Jahre später erfüllte Merkel ihn eigenhändig. Die AfD, 2002 nicht einmal als Idee existent, wurde nach 2015 zur stärksten Oppositionskraft. Die «radikalen Kräfte», vor denen Merkels Partei gewarnt hatte, verdanken ihren Aufstieg der Politik jener Frau, die die Warnung unterschrieb.
2002, Bern: Das andere gebrochene Versprechen
Während in Berlin das CDU-Programm zirkulierte, trat am 1. Juni 2002 in der Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen in Kraft. Das Versprechen der Befürworter — Bundesrat, Economiesuisse, Mitte-Links und die Wirtschaftsverbände — war glasklar: Die Zuwanderung werde moderat und selbstregulierend sein. Man rechnete mit einer Netto-Zuwanderung in der Grössenordnung von wenigen tausend bis maximal zehntausend Personen pro Jahr. Der Arbeitsmarkt, so die Theorie, ziehe nur an, wenn er Arbeitskräfte brauche, und stosse ab, wenn nicht.
Die Realität: In den Spitzenjahren wanderten netto 60'000 bis 80'000 Menschen pro Jahr ein — ein Vielfaches der Prognose. Die Schweiz, die 2002 rund 7,3 Millionen Einwohner zählte, überschritt 2023 die 9-Millionen-Marke. Das Versprechen der «Selbstregulierung» war Makulatur. Nicht, weil die Zuwanderer Sozialfälle gewesen wären — im Gegenteil, die EU-Migration war überwiegend qualifiziert und netto positiv. Sondern weil die schiere Menge alles übertraf, was man dem Stimmvolk versprochen hatte. Das ist der Schweizer Sündenfall: nicht die Qualität der Zuwanderung, sondern die Verharmlosung ihres Ausmasses.
Der entscheidende Unterschied zu Deutschland
Hier muss man die falsche Parallele korrigieren. Deutschland war 2002 bei 9 % Ausländeranteil und nannte das alarmierend. Die Schweiz liegt heute bei rund 27 % — also dort, wo Deutschland sich nicht einmal in seinen pessimistischsten Szenarien sah. Die Schweiz ist nicht am Anfang von Merkels Weg. Sie ist längst jenseits des Punktes, an dem die CDU 2002 die rote Linie zog.
Das relativiert nichts und dramatisiert nichts — es verschiebt nur die Frage. In Deutschland ging es um die Angst vor einem Zustand. In der Schweiz geht es um den Umgang mit einem bereits eingetretenen. Und genau deshalb ist die Schweizer Geschichte in einem Punkt gravierender: Das Stimmvolk hat bereits reagiert — und wurde ignoriert.
2014: Die Demokratie sagt Ja — und wird überstimmt
Am 9. Februar 2014 nahm das Schweizer Stimmvolk die Masseneinwanderungsinitiative der SVP an. Knapp, mit 50,3 %, aber gültig. Der neue Verfassungsartikel 121a verlangte unmissverständlich: Höchstzahlen und Kontingente für die Zuwanderung, Inländervorrang, und das alles innerhalb von drei Jahren umzusetzen — bis Februar 2017.
Was geschah? Das Parlament setzte den Verfassungsauftrag nicht um. Statt Kontingenten beschloss es im Dezember 2016 eine «Stellenmeldepflicht» — den sogenannten «Inländervorrang light»: Arbeitgeber müssen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Keine Höchstzahlen. Keine Kontingente. Keine Begrenzung. Der Grund war offen und wurde offen genannt: Man wollte die Bilateralen mit der EU nicht gefährden. Brüssel hatte klargemacht, dass Kontingente das Ende der Personenfreizügigkeit und damit des ganzen Vertragspakets bedeutet hätten.
Das ist der eigentliche Skandal — und er ist gravierender als Merkels Volte. Merkel brach ein Parteiprogramm. Das Schweizer Parlament brach einen Volksentscheid und die Verfassung. Es stellte die Aussenbeziehungen über den ausdrücklichen, in der Bundesverfassung verankerten Willen der Stimmbürger. Die SVP nennt das seither Verfassungsbruch, und in diesem Punkt hat sie juristisch wie demokratietheoretisch recht: Der Souverän entschied, und die Classe politique vollzog das Gegenteil.
2020: Die Bestätigung des Bruchs
2020 versuchte die SVP, mit der Begrenzungsinitiative die Personenfreizügigkeit direkt zu kündigen. Das Volk lehnte ab — mit knapp 62 %. Die Befürworter der Bilateralen feierten das als Bestätigung der Öffnung. Aber das ist eine verkürzte Lesart. Die Stimmbürger lehnten nicht die Begrenzung der Zuwanderung ab — sie lehnten die Zerstörung der Bilateralen ab. Das sind zwei verschiedene Fragen. Man wollte die Zuwanderung gebremst, aber nicht die Verträge gesprengt. Die Politik aber tat so, als sei das eine Generalabsolution für die unbegrenzte Freizügigkeit. Wieder wurde ein differenziertes Votum in ein pauschales Ja umgedeutet.
2026: Die «10-Millionen-Schweiz» als Abrechnung
Und nun die Nachhaltigkeitsinitiative — «Keine 10-Millionen-Schweiz». Sie will die Bevölkerung bis 2050 unter zehn Millionen halten. Sie ist, nüchtern betrachtet, die logische Konsequenz aus zwei Jahrzehnten gebrochener Zusagen:
2002 versprach man Selbstregulierung. Sie kam nicht.
2014 verlangte das Volk Kontingente. Sie kamen nicht.
2020 sagte das Volk Ja zu den Bilateralen — und bekam dafür weiterhin keine Begrenzung.
Die 10-Millionen-Initiative ist der dritte Anlauf, dasselbe zu erreichen, was 2014 schon beschlossen und nie umgesetzt wurde. Sie ist Ausdruck eines tiefen Misstrauens: Das Stimmvolk glaubt der Politik nicht mehr, dass sie steuert. Also greift es zum gröbsten denkbaren Instrument — einer absoluten Zahl. Nicht, weil eine Zahl klug wäre, sondern weil alles Feinere gebrochen wurde.
Die gemeinsame Lektion aus Berlin und Bern
Die Schwäche der Initiative ist dieselbe wie die des CDU-Programms von 2002: Beide setzen auf eine Zahl statt auf eine Steuerung. «Unter 40 % Staatsquote», «höchstens 10 Millionen Einwohner» — das sind Schlagzeilen, keine Mechanismen. Eine starre Obergrenze trifft den qualifizierten EU-Ingenieur genauso wie den Sozialfall. Sie ist ein Hammer, wo ein Skalpell nötig wäre.
Aber — und das ist die entscheidende Verteidigung der Initiative — das grobe Instrument ist die Folge des verweigerten feinen. Hätte das Parlament 2014 ehrlich Kontingente eingeführt, differenziert nach Branche, Qualifikation und Bedarf, bräuchte es heute keine plumpe Zahl. Die Brutalität der 10-Millionen-Grenze ist die Strafe für die Feigheit der Nicht-Umsetzung. Wer das Skalpell verweigert, bekommt am Ende den Hammer.
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