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Die Experten erklären den Bürgern, warum alles in Ordnung war
Medienkritik
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Die Experten erklären den Bürgern, warum alles in Ordnung war

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Zum Tages-Anzeiger-Beitrag «Hat SRF das Vertrauen von Patrick Fischer missbraucht?» vom 18. April 2026

Bevor wir die Argumente der zwei «Medienexperten» durchgehen, die der Tages-Anzeiger aufbietet, stellen wir die Frage, die im ganzen Artikel nicht vorkommt.

Patrick Fischer hat im Oktober 2021 ein gefälschtes Covid-Zertifikat bestellt. Er hat 2023 den Strafbefehl akzeptiert und eine Geldstrafe von 39'000 Franken bezahlt. Die Sache war juristisch abgeschlossen. Kein Geschädigter, kein Opfer, kein laufendes Verfahren, keine hängige Ermittlung.

Drei Jahre später, kurz vor der Heim-WM, macht SRF den Vorgang publik. Folge: Entlassung. Karriereende. Öffentliche Demontage. Die Familie steht im Schaufenster.

Die einzige Frage, die zählt, lautet: Wem nützt das? Welcher Gewinn erwächst der Schweizer Öffentlichkeit aus der Veröffentlichung einer privatrechtlich längst erledigten Angelegenheit eines Einzelnen, der dafür bereits bestraft wurde? Welches Problem wird damit gelöst? Welche Gefahr abgewehrt? Welcher Missstand beendet?

Keine. Ein Mann, der vor fast fünf Jahren einen falschen Stempel gekauft hat, um an eine Olympiade zu reisen, und der dafür eine saftige Geldstrafe bezahlt hat, wird 2026 zum zweiten Mal bestraft — diesmal nicht von der Justiz, sondern vom öffentlichen Sender, und nicht mit 39'000 Franken, sondern mit seiner Existenz.

Das nennt man in anderen Kontexten doppelte Bestrafung. Die Justiz hat einen Grund, sie zu verbieten: weil sonst niemand mehr seine Schuld bezahlen kann, ohne für den Rest seines Lebens dafür zu haften.

Mit dieser Frage beginnen wir. Dann schauen wir, wie der Tages-Anzeiger sie nicht beantwortet.

Der Chor

Der Artikel stellt sieben Fragen, von denen jede einzelne so formuliert ist, dass eine Rechtfertigung der SRF-Praxis als Antwort passt. Zwei Medienexperten geben diese Rechtfertigungen. Fast gleichlautend.

Vinzenz Wyss ist Journalismusprofessor an der ZHAW — genau der Hochschule, an der der SRF-Reporter Pascal Schmitz studiert hat, wie der Artikel selbst vermerkt. Er bildet das System aus, über das er urteilen soll. Ein Professor, der einem ehemaligen Studenten öffentlich attestiert, «korrekt gehandelt» zu haben, validiert nicht nur einen Einzelfall. Er validiert seinen eigenen Lehrbetrieb.

Dominique Strebel ist Chefredaktor des «Beobachters» — also selbst aktiver Journalist, Teil desselben Systems, das er beurteilen soll.

Die einzige abweichende Stimme im Artikel — Ursina Wey vom Schweizer Presserat, die das öffentliche Interesse «eher verneint» und das «Recht auf Vergessen» anführt — wird in zwei Zeilen zitiert und sofort von beiden Experten widerlegt. Sie dient als rhetorisches Feigenblatt.

Was fehlt: Die Stimme eines Anwalts, der die Persönlichkeitsrechte abwägt. Eines Verfassungsrechtlers zum Verhältnis von Strafjustiz und Mediennachlese. Eines Psychiaters zum menschlichen Preis. Eines pensionierten Journalisten, der die strengere «off the record»-Tradition kennt. Stattdessen: der ZHAW-Lehrer des Reporters und ein Chefredaktor, befragt von einem Redaktionskollegen.

Das ist keine Einordnung. Das ist eine Berufsverband-Kommissionssitzung im Zeitungsformat.

Die Manöver

Die Umdeutung des Mittagessens. Strebel und Wyss tun so, als gäbe es nur zwei Kategorien: formelle Interviews, in denen alles zitierfähig ist, und «private Plauderstündchen», in denen nichts zitiert werden darf. Die mittlere Kategorie — das Hintergrundgespräch, das Arbeitsessen mit der impliziten Erwartung begrenzter Verwertbarkeit — lassen sie unter den Tisch fallen. Das ist die Kategorie, mit der die Medienbranche seit Jahrzehnten arbeitet. Kein Politiker, kein Verbandsfunktionär würde sich sonst zu Hintergrundessen bereitfinden.

Die «Off the record»-Umwertung. Strebel erklärt, «off the record» bedeute lediglich, dass man Zitate nicht verwenden dürfe. Die Information selbst könne der Journalist frei weiterverwenden. Das ist eine extreme Auslegung, die in der angelsächsischen Tradition als liberal gilt und auch dort umstritten bleibt. Der Artikel präsentiert sie als Selbstverständlichkeit.

Die Konstruktion des «öffentlichen Interesses». Wyss sagt, Fischer habe die «brisante Information seinem Arbeitgeber, Spielern, Fans und der Öffentlichkeit vorenthalten». Strebel ergänzt, Fischer habe seine Marke auf «Prinzipien und Integrität» aufgebaut — deshalb öffentliches Interesse.

Hier zeigt sich die rhetorische Operation am deutlichsten. Eine rechtskräftig abgeschlossene Verfehlung aus dem Jahr 2021, für die eine hohe Geldstrafe bezahlt wurde, wird zur aktuell relevanten Information umdeklariert, weil der Betroffene in seinem Beruf über Werte spricht. Nach dieser Logik wäre fast jede Inkonsistenz jedes öffentlich sichtbaren Menschen von öffentlichem Interesse. Die Presseratsgeschäftsführerin widerspricht mit dem «Recht auf Vergessen» — wird zwei Zeilen später widerlegt und verschwindet.

Die Externalisierung der Schuld. «Nicht Schmitz habe Fischer entlassen, sondern der Verband.» Formal richtig, kausal irreführend. Ohne Publikation keine Entlassung. Die Verbandsentscheidung war die Reaktion auf die Publikation. Den Schlüssel liefert der Journalist, die Tür öffnet der Verband — und plötzlich hat der Schlüssel nichts mit der offenen Tür zu tun.

Die Meldepflicht-Konstruktion

Wyss erwähnt beiläufig, Fischer habe Informationen «seinem Arbeitgeber vorenthalten». Diese Formulierung transportiert die Vorstellung, Fischer hätte eine Meldepflicht gegenüber dem Verband gehabt.

Hatte er? Fischer war seit 2015 Nationaltrainer. Der Verband hat ihn jahrelang bestätigt. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe, bei einem Delikt, das weder sportbezogen noch gewalttätig noch kinderschutzrelevant ist: Besteht hier eine arbeitsrechtliche Offenlegungspflicht?

Ein Anwalt hätte differenziert geantwortet. Der Artikel stellt die Frage nicht. Stattdessen wird die Figur konstruiert: Fischer hat vorenthalten. Das klingt, als sei Verheimlichung im Spiel gewesen. Tatsächlich hat Fischer eine private strafrechtliche Angelegenheit privat gehalten — der Normalfall im Arbeitsleben, nicht die Ausnahme.

Das Selbstzitat

Der aufschlussreichste Moment des Artikels: Strebel erzählt, er selbst habe als Bundesgerichtskorrespondent «wichtige Informationen nicht selbst publiziert, weil er sonst seine Position in Gefahr gebracht hätte, sondern sie Kollegen weitergegeben».

Das ist ein Geständnis, das im Artikel als Tugendbeweis präsentiert wird. Strebel gibt zu, aus Rücksicht auf seine eigene berufliche Position Informationen nicht selbst publiziert zu haben. Er hat mit Quellen in einem Verhältnis gestanden, das genau jene Rücksichtnahme erforderte, die er bei Schmitz ablehnt.

Im Fischer-Fall lautet sein Urteil: Wer Informationen zurückhält, «verliert seine journalistische Unabhängigkeit». In seiner eigenen Karriere: verantwortungsvoll gehandelt. Beides zugleich geht nicht. Der Tages-Anzeiger lässt die beiden Positionen unkommentiert nebeneinander stehen.

Die verdrängte Frage

Am Ende sagt Strebel etwas Wahres. «Corona ist für die Schweiz ein unverdautes Thema. Ich plädiere sehr für die Aufarbeitung der Coronapolitik.»

Er hat recht. Aber er zieht die falsche Schlussfolgerung. Wenn Corona unverdaut ist, dann nicht, weil die Bürger irrational reagieren, sondern weil die offiziellen Institutionen — darunter die grossen Medienhäuser — die Aufarbeitung systematisch verhindert oder minimiert haben. Die Impfvertragsaffäre, die Übersterblichkeit, die Nebenwirkungsfrage, die Verhältnismässigkeitsprüfung der Lockdowns — all das ist in der Schweizer Medienlandschaft unterbelichtet geblieben.

Wenn jetzt ein Einzelfall wie Fischer die latente Enttäuschung freisetzt, ist das nicht Irrationalität. Es ist die Folge einer Unterlassung, an der die Medien selbst beteiligt sind. Strebel beschreibt diese Dynamik — und ordnet sie implizit als Bürgerproblem ein, nicht als Medienproblem. Die Medien sind für ihn die Lösung, nicht Teil der Ursache.

Zurück zur Frage am Anfang

Wem nützt die Veröffentlichung?

Dem Schweizer Bürger? Er erfährt etwas über einen Mann, der vor fünf Jahren einen falschen Stempel gekauft hat. Ein marginaler Informationsgewinn von keinerlei praktischer Relevanz.

Den Hockey-Fans? Sie haben ihren Nationaltrainer verloren, vier Wochen vor der Heim-WM. Nettoschaden.

Der Familie Fischer? Öffentliche Demontage, Karriereende des Ernährers, mediale Jagdsaison auf Ehefrau und Kinder. Massiver Schaden.

Dem Verband? Hastige Nachfolgesuche, Imageproblem, Turniervorbereitung in Trümmern.

Dem SRF-Reporter? Klicks. Profil. Ein Scoop im Lebenslauf.

Dem öffentlichen Sender? Aufmerksamkeit. Eine Geschichte, über die geredet wird. Der Beleg, dass man auch vor grossen Namen nicht haltmacht.

Hier liegt die eigentliche Bilanz. Der Schaden trifft eine Familie, einen Verband, eine Sportöffentlichkeit. Der Nutzen geht an einen Reporter und seinen Sender. Das ist nicht öffentliches Interesse. Das ist privates Interesse des Mediums, verkleidet als öffentliches Interesse.

Und genau diese Unterscheidung — öffentliches Interesse versus Interesse der Öffentlichkeit an Unterhaltung — wird im Tages-Anzeiger-Artikel konsequent eingeebnet. Fischer hat gefehlt, Fischer hat bezahlt, Fischer hätte weitermachen können. Dass er nicht weitermachen darf, verdankt sich nicht einer Gerechtigkeitslücke, die geschlossen werden musste. Es verdankt sich einer Redaktion, die einen Scoop hatte und ihn verwertete, weil sie es konnte.

Der Befund

Der Celio-Standard verlangt, dass dem Souverän beide Seiten präsentiert werden. Der Tages-Anzeiger präsentiert eine Seite, garniert mit einer Alibi-Gegenstimme, und nennt das Einordnung.

Zwei Experten, die das System ausbilden und betreiben, erklären in einer grossen Tageszeitung, dass das System funktioniert. Die Zeitung druckt es, weil sie selbst zu diesem System gehört. Der Leser glaubt, er habe eine unabhängige Einordnung erhalten.

Das ist die eigentliche Pointe. Der Trainer ist nicht gefallen, weil die Medien ihre Rolle ausgeübt haben. Er ist gefallen, weil die Medien ihre Grenzen verschoben haben — und weil die Kontrollinstanzen, die diese Grenzverschiebung begleiten müssten, selbst Teil des Milieus sind, das sie vornimmt.

Und wer jetzt glaubt, Strebels Aufruf zur «Aufarbeitung der Coronapolitik» sei ernstgemeint, sollte sich erinnern, wer diese Aufarbeitung in den vergangenen fünf Jahren verhindert hat. Es waren nicht die Bürger. Es waren jene, die jetzt, stellvertretend an einem Einzelnen, exekutieren, was sie an den Verantwortlichen nie angegriffen haben.

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