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Die billige Antwort auf eine schwierige Frage
Medienkritik
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Die billige Antwort auf eine schwierige Frage

SRF/SRGDemokratieGesellschaft
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Zum SRF-Beitrag «Warum brauchen wir Gesetze?» vom 27. April 2026

Eine knappe Stunde Live-Fragerunde im «Treffpunkt» von SRF 1, mit zwei akademischen Stimmen, einer Juristin und einer Soziologin. Das Thema ist gross: Eine Welt ohne Gesetze. Was wäre, wenn? Warum brauchen wir Recht? Wie verhält sich Freiheit zu Regelbindung?

Das Format ist klassischer Bildungsfunk. Die Antworten sind solide. Hobbes' «Krieg aller gegen alle», Rousseaus Gesellschaftsvertrag, die Zehn Gebote als allgemeiner Normenkern, die Funktion des Rechts als Freiheitsgewährleistung. Eva Maria Molinari erklärt verständlich, was juristische Erstsemester lernen. Chantal Magnin ergänzt soziologisch, dass keine bekannte Gesellschaft ohne Regeln auskommt. Das ist alles richtig und alles nützlich.

Interessant wird der Beitrag erst im letzten Drittel. Dort schiebt sich eine politische Aktualisierung in den akademischen Rahmen ein, die das Stück eigentlich kennzeichnet.

Der Satz, der das Stück verrät

Magnin sagt: «Im Moment mag die Unsicherheit darüber wachsen, welche rechtlichen und moralischen Regeln noch gelten, denken wir an das Völkerrecht.» Soweit, so unverdächtig. Dann der Halbsatz: «Diese Regeln gelten weiterhin auf staatlicher und kommunaler Ebene, etwa in der Schweiz. Irritierend ist vielmehr, dass sich in den USA wirtschaftlich mächtige Gruppen teils weniger an gemeinsame Spielregeln gebunden sehen als andere, ein mögliches Ungleichgewicht infolge demokratischer Wahlergebnisse.»

Hier verlässt der Beitrag die akademische Ebene und macht einen Sprung in die Tagespolitik. Die Erosion von Rechtsbindung wird lokalisiert: in den USA. Die Ursache wird benannt: wirtschaftlich mächtige Gruppen und demokratische Wahlergebnisse. Die Schweiz wird als Gegenbeispiel etabliert: Hier gelten die Regeln weiter.

Das ist eine bemerkenswerte Verkürzung. Sie tut so, als wäre die Frage der Rechtsbindung primär eine geopolitische, mit den USA als Problemfall und Europa als intaktem Rechtsraum. Diese Rahmung ist, vorsichtig formuliert, einseitig.

Was nicht gesagt wird

Eine ernsthafte Diskussion über die Erosion von Rechtsbindung müsste mindestens fünf Themen ansprechen, die im Beitrag fehlen.

Erstens: die Inflation des Rechts in westlichen Demokratien. Die Schweiz hat in den letzten dreissig Jahren ihren Gesetzeskorpus mehr als verdoppelt. Die EU produziert jährlich Tausende von Verordnungen und Richtlinien. Niemand, weder Bürger noch Beamter noch Politiker, kann das geltende Recht noch überblicken. Die Folge ist nicht Rechtssicherheit, sondern eine Selektion: Welches Recht wird durchgesetzt, welches nicht? Diese Selektion liegt nicht beim Gesetzgeber, sondern bei der Verwaltung. Damit verschiebt sich Macht von der demokratischen Legitimation zur exekutiven Praxis. Das ist eine demokratietheoretische Entwicklung mit Konsequenzen, die Magnin und Molinari nicht ansprechen.

Zweitens: die Entdemokratisierung der Rechtssetzung. In der EU wird ein erheblicher Teil des in den Mitgliedstaaten geltenden Rechts nicht von gewählten Parlamenten erlassen, sondern von Kommission und Gerichtshof. In der Schweiz hat der Verfassungsgerichtshof EGMR Entscheidungen getroffen, die nationale Volksabstimmungen überschrieben haben. Wer das Recht macht, ist heute oft eine andere Frage als vor fünfzig Jahren. Die Antwort darauf ist demokratietheoretisch heikel.

Drittens: die Notstandsregimes seit 2020. Die Corona-Jahre haben in fast allen westlichen Demokratien gezeigt, dass im Krisenfall die normalen Rechtswege ausgehebelt werden können. Verordnungen ersetzten Gesetze, Exekutiven entschieden, was Parlamente nachträglich abnickten. Grundrechtseingriffe massiver Art wurden mit pandemischer Notwendigkeit begründet, oft auf wackliger Datenbasis. Diese Erfahrung hat in Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in die Stabilität rechtlicher Regelung dauerhaft beschädigt. Sie hat auch in der Schweiz stattgefunden, nicht nur in den USA.

Viertens: die Doppelmoral der Rechtsdurchsetzung. Wer in Westeuropa eine Steuererklärung verspätet abgibt, wird gemahnt. Wer Migrationsrecht offensichtlich verletzt, indem er ohne Asylgrund einreist, wird oft toleriert. Diese Asymmetrie zwischen rigider Durchsetzung in einigen Bereichen und laxer Handhabung in anderen ist nicht eine amerikanische Eigenart, sondern eine europäische. Sie unterminiert das Rechtsvertrauen wirksamer als jede Trump-Tirade.

Fünftens: die ideologische Aufladung des Rechts. In den letzten zwanzig Jahren hat sich der Charakter der Rechtsetzung verändert. Recht ist nicht mehr nur ein Rahmen, der unterschiedliche Lebensentwürfe ermöglicht, sondern zunehmend ein Werkzeug, mit dem bestimmte Lebensentwürfe durchgesetzt und andere zurückgedrängt werden sollen. Antidiskriminierungsrecht, Klimarecht, Gleichstellungsrecht, Sprachregulierung in vielen Ländern. Das mag man begrüssen oder bedauern. Die Folge ist in jedem Fall, dass jene, die mit der durchgesetzten Position nicht einverstanden sind, das Recht nicht mehr als neutralen Rahmen erleben, sondern als parteiischen Akteur. Das schwächt die Bindungswirkung.

Keiner dieser fünf Punkte taucht im Beitrag auf. Die Erosion von Rechtsbindung wird auf Trump und «wirtschaftlich mächtige Gruppen in den USA» reduziert.

Die Funktion der Rahmung

Warum diese Verkürzung? Vermutlich nicht aus bewusster Manipulation, sondern aus geistigem Reflex. Akademische Stimmen in europäischen Bildungsmedien arbeiten in einem Milieu, in dem die USA seit Trumps erster Präsidentschaft als der externalisierte Problemfall fungieren. Was in westlichen Demokratien schiefgeht, wird dort lokalisiert. Was in der eigenen Gesellschaft schiefgeht, bleibt unausgesprochen oder wird als Folge amerikanischer Einflüsse erklärt.

Diese Rahmung hat eine entlastende Funktion. Sie erlaubt der europäischen Öffentlichkeit, sich als intakter demokratisch-rechtsstaatlicher Raum zu sehen, der von aussen bedroht wird. Die internen Probleme, die seit Jahrzehnten wachsen und die ähnliche populistische Reaktionen produzieren wie in den USA, werden ausgeblendet.

Die Schweiz ist in dieser Rahmung besonders bequem positioniert. Sie hat ein funktionierendes Konkordanzsystem, eine direkte Demokratie, die Volksentscheide ermöglicht, eine im Vergleich stabile politische Kultur. Das macht es leicht, auf andere zu zeigen. Es verstellt aber die Sicht darauf, dass auch in der Schweiz die Frage des Rechtsvertrauens komplexer ist, als der Beitrag suggeriert. Auch hier gibt es wachsende Spannungen zwischen Volksabstimmungen und ihrer Umsetzung, zwischen nationalem Recht und internationalen Verpflichtungen, zwischen Kantonsrecht und Bundesrecht, zwischen demokratischen Mehrheiten und gerichtlichen Entscheidungen.

Der Bildungsfunk-Auftrag

Was hätte ein Beitrag dieses Formats leisten können? Er hätte die akademische Tiefe nutzen können, um genau jene Spannungsfelder zu beleuchten, die in der politischen Tagesberichterstattung zu kurz kommen. Er hätte fragen können: Warum sinkt das Vertrauen in Recht und Institutionen seit Jahrzehnten in fast allen westlichen Demokratien? Welche strukturellen Veränderungen tragen dazu bei? Wie unterscheiden sich die Diagnosen verschiedener Denkschulen?

Eine konservative Lesart würde die Inflation des Rechts und die Verselbstständigung der Verwaltung in den Mittelpunkt rücken. Eine linke Lesart würde die Kapitalisierung und die Macht ökonomischer Akteure hervorheben. Eine liberale Lesart würde die Schwächung individueller Freiheitsräume durch zunehmende Regulierung diskutieren. Alle drei haben Substanz. Alle drei verdienen eine Stimme in einem Bildungsbeitrag.

Stattdessen: ein Konsensformat, in dem zwei Akademikerinnen weitgehend dieselbe Position vertreten und die einzige tagespolitische Aktualisierung ein Hinweis auf «die USA» ist. Das ist nicht Bildungsfunk, sondern Bestätigungsfunk. Die Hörerin geht aus dem Beitrag mit dem Gefühl heraus, dass mit ihr und ihrer Gesellschaft alles in Ordnung ist, und das Problem irgendwo anders liegt. Das ist beruhigend. Es ist auch unwahr.

Was bleibt

Eine handwerklich ordentliche Sendung mit dem üblichen akademischen Bias. Die juristischen Grundlagen werden korrekt referiert, die soziologische Einordnung ist plausibel, die Fragen der Hörerinnen werden adressiert. Was fehlt, ist die intellektuelle Reibung. Beide Gäste vertreten Positionen, die sich in einem schmalen Spektrum bewegen. Es gibt keine Stimme, die das eigene Rahmenmodell infrage stellt.

Das ist das wiederkehrende Problem öffentlich-rechtlicher Bildungsformate. Sie erfüllen ihren Auftrag, indem sie Wissen vermitteln. Sie erfüllen ihn nicht, indem sie das vermittelte Wissen durchdacht in Frage stellen. Eine Live-Fragerunde mit zwei Akademikerinnen und einer Moderatorin ist ein Format, das Konsens belohnt. Eine Diskussion mit zwei Akademikerinnen unterschiedlicher Schulen, plus einer Moderatorin, die nachhakt, wäre ein Format, das Differenz produziert.

Das wäre anstrengender, lehrreicher und für die Hörerschaft fruchtbarer. Es würde aber auch riskieren, die etablierten Gewissheiten zu erschüttern. Genau diese Erschütterung ist der eigentliche Bildungsauftrag. Sie findet selten statt.

Am Ende bleibt der Eindruck, dass der Beitrag das Thema, das er anspricht, nicht wirklich anpackt. Er bestätigt, was die Hörerin sowieso denkt. Er externalisiert das Problem in die USA. Er entlässt die eigenen Gesellschaft aus der Selbstbefragung.

«Warum brauchen wir Gesetze?» ist eine wichtige Frage. Sie verdient eine ernsthafte Antwort. Diese Antwort hätte mit dem Eingeständnis beginnen können, dass auch wir, in der Schweiz, in Europa, ein Problem mit der Rechtsbindung haben, und dass dieses Problem nicht aus Washington importiert ist. Das Eingeständnis fehlt. Damit fehlt der Sendung der Mut zur eigentlichen Erkenntnis.

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