Die Anklage: «Digitale Vergewaltigung»
Ein Mann wird beschuldigt. Das Wort «soll» steht in jedem Satz, der die Vorwürfe beschreibt. Kein Urteil. Kein Verfahren. Untersuchungen. Trotzdem demonstrieren Tausende. Trotzdem entwirft eine Justizministerin Gesetze. Trotzdem tritt eine amtierende Richterin im Fernsehen auf, um einen Fall zu bewerten, der vor keinem Gericht verhandelt wurde. Der Rechtsstaat sieht eine Reihenfolge vor: Anklage, Beweisaufnahme, Urteil, dann Konsequenz. Die Empörungsmaschinerie kehrt sie um: Konsequenz, Demonstration, Gesetzgebung — dann vielleicht irgendwann ein Verfahren.
SRF berichtet diesen Vorgang nicht. SRF vollzieht ihn mit.
Fünf Stimmen im Beitrag: HateAid, eine Betroffene, die Justizministerin, die Frauenministerin, eine Publizistin. Keine stellt eine Forderung in Frage. Kein Strafrechtler erklärt, ob bestehende Gesetze den Tatbestand bereits abdecken. Kein Verfassungsrechtler fragt, wo die Grenze zwischen Deepfake-Verbot und Zensurinfrastruktur verläuft. Kein Jurist erinnert daran, dass die Unschuldsvermutung auch für Männer gilt, die in Talkshows verurteilt werden.
Der Begriff «digitale Vergewaltigung» steht in Anführungszeichen. Er steht aber auch im Untertitel, rahmt den gesamten Beitrag und wird nirgends eingeordnet. SRF fragt nicht, was es bedeutet, wenn das Erstellen eines gefälschten Bildes sprachlich mit dem physischen Eindringen in einen menschlichen Körper gleichgesetzt wird. Die Anführungszeichen schaffen Distanz. Die Platzierung hebt sie auf. Dazu kommt: Der Fall, der die gesamte Debatte ausgelöst hat, ist laut SRFs eigener Infobox gar kein Deepfake-Fall. Fake-Profile, verschicktes pornografisches Material — Identitätsdiebstahl, möglicherweise Rachepornografie. Nicht KI-generierte Fälschungen. Der Beitrag benutzt einen Catfishing-Vorwurf als Sprungbrett für Deepfake-Gesetzgebung.
Die Frauenministerin sagt, «30 Prozent der Männer unter 35 halten Gewalt in Partnerschaften für akzeptabel». SRF nennt weder die Studie noch die Methode noch die exakte Fragestellung. «19 von 20 Taten werden nicht angezeigt» — eine Dunkelziffer, per Definition nicht verifizierbar. Die Publizistin nennt einen eigenen Straftatbestand «toll». SRF prüft keine dieser Aussagen. Es transportiert sie.
Es handelt sich um deutsche Demonstrationen, deutsche Politikerinnen, deutsche Gesetzgebung. SRF berichtet sie für ein Schweizer Publikum, das von keinem dieser Gesetze betroffen sein wird — aber vom Klima, das sie schaffen, sehr wohl. Politische Stimmung importieren, ohne die politische Verantwortung mitzuliefern: Das ist die redaktionelle Funktion dieses Beitrags.
In der Schweiz wie in Deutschland gilt: Wer eines Verbrechens beschuldigt wird, dem steht ein Verfahren zu. Kein Fernsehprozess. Kein Demonstrationszug als Urteilsersatz. Keine Gesetzgebung als Reaktion auf unbewiesene Vorwürfe. Was SRF hier «Enthüllungen» nennt, sind Anschuldigungen. Der Unterschied zwischen den beiden Wörtern ist der Rechtsstaat. Wenn eine Gesellschaft ihn überspringt, weil die Empörung zu gross und das Opfer zu sympathisch und der Beschuldigte zu unsympathisch ist, hat das einen alten Namen. Er steht nicht im Artikel.
SRF Artikel: https://www.srf.ch/news/international/nach-fall-collien-fernandes-enthuellungen-haben-schockwelle-durch-deutschland-geschickt
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