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Der harte Kurs, der keiner ist
Medienkritik
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Der harte Kurs, der keiner ist

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Wie SRF eine Anerkennungsquote von 1,3 Prozent als «härteren Asylkurs» rahmt, die Trivialität der Asylgründe verschleiert, die Kosten der Verfahren ausblendet, die Rückführungszahlen ohne Kontext zitiert und nicht fragt, warum Menschen ein Gesuch stellen, das zu 98,7 Prozent abgelehnt wird – und wer das bezahlt

Zum SRF-Beitrag «Bund mit härterem Asylkurs: bislang kein Erfolg bei Algerien», 23. Mai 2026


Es ist eine Geschichte vom Scheitern. Von einem härteren Asylkurs, der keinen Erfolg bringt. Von einer Schweiz, die die Zügel anzieht – und trotzdem reicht es nicht.

So will es der Titel. So will es die Rahmung. Der Bund wird härter. Aber es funktioniert nicht. Die Gesuche bleiben stabil. Die Rückführungen sind schwierig. Algerien kooperiert nur bedingt.

Das ist die Erzählung. Und sie ist falsch. Nicht weil die Fakten falsch sind. Sondern weil die Frage falsch ist.

Die Frage lautet nicht: Warum hat der härtere Kurs keinen Erfolg? Die Frage lautet: Was heisst hier «Erfolg»? Und was heisst hier «härter»?

Die Quote, die alles sagt

SRF präsentiert die Schutzquote: 1,3 Prozent für Menschen aus Algerien. Das heisst: Von 100 Algeriern, die in der Schweiz um Asyl bitten, dürfen 1,3 bleiben. 98,7 müssen gehen.

Das ist keine Schutzquote. Das ist eine Absagequote. Das ist die Bestätigung, dass diese Gesuche fast ausnahmslos unbegründet sind. Dass hier niemand vor Verfolgung flieht. Dass hier niemand Schutz braucht. Dass hier jemand kommt, der nicht kommen sollte – nach dem eigenen Recht der Schweiz.

1,3 Prozent. Das ist die Zahl, die am Anfang jeder Überlegung stehen müsste. Nicht die Zahl der Gesuche. Nicht die Stabilität der Gesuche. Nicht die Rückführungsproblematik. Sondern die Zahl, die sagt: Fast alle, die kommen, haben keinen Anspruch.

Aber SRF macht diese Zahl nicht zum Ausgangspunkt. Es macht sie zum Nebensatz. Zur Grafik. Zum Detail. Es rahmt die Geschichte nicht als Geschichte von Gesuchen, die zu 98,7 Prozent unbegründet sind. Es rahmt sie als Geschichte von einem Staat, der härter wird – und trotzdem keinen Erfolg hat.

Das ist wie ein Artikel über Betrüger, der die Betrüger beklagt, weil sie immer noch kommen – statt zu fragen, warum man sie nicht schneller rausschmeisst.

Die Freiheiten, die kein Asylgrund sind

Die Expertin Isabelle Wehrenfels sagt: Der Migrationswunsch lasse sich oft auf «nicht erlebte bürgerliche Freiheiten» zurückführen. Und auf Vetternwirtschaft. Auf Beziehungen statt Leistung.

Das ist interessant. Es ist ehrlich. Und es zerstört jeden Asylgrund.

Bürgerliche Freiheiten sind wichtig. Pressefreiheit ist wichtig. Versammlungsfreiheit ist wichtig. Rechtsstaatlichkeit ist wichtig. Aber das Fehlen dieser Freiheiten ist kein Asylgrund nach der Genfer Konvention. Nicht jedes Land, das keine Musterdemokratie ist, produziert Flüchtlinge. Nicht jeder, der in einem autoritären System lebt, ist verfolgt. Nicht jeder, der Vetternwirtschaft erlebt, ist schutzbedürftig.

Asyl ist für Verfolgte. Für Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung verfolgt werden. Nicht für Menschen, die in einem System leben, das ihnen nicht passt. Nicht für Menschen, die Bevorzugte kennen, die sie selbst nicht kennen. Nicht für Menschen, die sich ein anderes System wünschen.

Die Expertin sagt es selbst: Der Migrationswunsch ist weniger getrieben von Gewalt und Verfolgung. Weniger von fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven – schliesslich gibt es in Algerien seit 2022 eine Arbeitslosenhilfe. Sondern von nicht erlebten bürgerlichen Freiheiten.

Das heisst: Diese Menschen kommen nicht, weil sie verfolgt werden. Sie kommen nicht, weil sie hungern. Sie kommen, weil sie ein anderes Leben wollen. Ein freieres Leben. Ein bequemeres Leben. Ein Leben in der Schweiz.

Das ist verständlich. Aber es ist kein Asylgrund.

Und SRF? SRF lässt die Expertin die Asylgründe demontieren, ohne die Konsequenz zu ziehen. Es zitiert die «nicht erlebten bürgerlichen Freiheiten», ohne zu fragen: Wenn das der Grund ist – warum werden die Gesuche dann überhaupt angenommen? Warum gibt es ein Verfahren, das 1,3 Prozent Anerkennung produziert, wenn die Expertin selbst sagt, dass die Gründe keine Asylgründe sind?

Die Antwort lautet: Weil das Asylsystem jeden aufnimmt, der klopft. Weil es jedem ein Verfahren gewährt. Weil es jedem eine Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und einen Anwalt gibt – solange das Verfahren dauert. Und weil das Verfahren dauert. Und dauert. Und dauert.

Das Boot, das keins war

Die Expertin erzählt eine Geschichte. Bei den Protesten 2019 in Algerien sei ein Boot durch eine Demonstration getragen worden. Es hiess: «Das ist das letzte Boot nach Europa.» Das zeige «sehr schön die Korrelation zwischen Repression und Migrationswunsch und vielleicht sogar auch die Kausalität zwischen den beiden.»

Vielleicht. Oder vielleicht nicht.

Ein Boot bei einer Demonstration ist ein Symbol. Ein Symbol für den Wunsch wegzugehen. Ein Symbol für die Frustration. Ein Symbol für die Hoffnung auf ein besseres Leben.

Aber ein Symbol ist keine Kausalität. Ein Symbol ist keine Statistik. Ein Symbol ist kein Beweis.

Die Kausalität lautet: Repression führt zu Migrationswunsch. Das mag stimmen. Aber der Migrationswunsch ist kein Asylgrund. Der Migrationswunsch ist ein Wunsch. Und ein Wunsch rechtfertigt kein Asyl. Nicht nach der Genfer Konvention. Nicht nach dem Schweizer Recht. Nicht nach irgendeinem Recht.

Die Expertin nennt das Symbol. SRF zitiert das Symbol. Aber niemand fragt: Was beweist das Symbol? Ausser dass Menschen bei Demonstrationen Symbole tragen?

Die 24-Stunden-Verfahren, die funktionieren

SRF schreibt: «Sogenannte 24-Stunden-Verfahren sollten dazu führen, dass niemand lange auf den negativen Entscheid warten kann. Das funktioniere, heisst es beim Staatssekretariat für Migration SEM.»

Das ist eine bemerkenswerte Aussage. 24-Stunden-Verfahren funktionieren. Das SEM bestätigt es. Das heisst: Wenn die Schweiz will, kann sie schnell entscheiden. Kann sie schnell feststellen, dass ein Gesuch unbegründet ist. Kann sie schnell ablehnen.

Aber dann fragt SRF nicht: Wenn die 24-Stunden-Verfahren funktionieren – warum gibt es sie nicht für alle Maghreb-Staaten? Warum nicht für alle Herkunftsländer mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent? Warum nicht für alle offensichtlich unbegründeten Gesuche?

Die Antwort lautet: Weil das System nicht darauf ausgelegt ist, schnell abzulehnen. Das System ist darauf ausgelegt, Verfahren durchzuführen. Anwälte zu bezahlen. Unterkünfte zu betreiben. Sozialarbeiter einzusetzen. Übersetzer zu stellen. Gerichte zu beschäftigen. Das System ist darauf ausgelegt, das System zu erhalten.

Ein 24-Stunden-Verfahren ist eine Ausnahme. Für einen kleinen Teil der Gesuche. Für Maghreb-Staaten. Für Länder mit einer Anerkennungsquote von 1,3 Prozent. Für Fälle, in denen offensichtlich ist, dass der Anspruch nicht besteht.

Aber das ist nicht der Normalfall. Der Normalfall dauert. Monate. Jahre. Und in dieser Zeit kostet jeder Fall Geld. Viel Geld. Geld, das der Steuerzahler aufbringt. Für Gesuche, die zu 98,7 Prozent abgelehnt werden.

SRF nennt die 24-Stunden-Verfahren. Aber es fragt nicht, was sie kosten. Was sie bringen. Und warum sie nicht die Regel sind.

Das Abkommen, das täglich gebrochen wird

Es gibt ein Abkommen. Es heisst Dublin. Es regelt, wer für ein Asylgesuch zuständig ist. Es sagt: Der Erstaufnahmestaat. Das Land, das man zuerst betritt. Das Land, in dem man zuerst um Schutz nachsucht.

Für Menschen aus Algerien ist der Erstaufnahmestaat nicht die Schweiz. Er ist Italien. Oder Spanien. Oder Griechenland. Oder Malta. Jedes Land, das sie auf dem Weg in die Schweiz betreten haben. Die Schweiz ist nicht das erste sichere Land. Die Schweiz ist das Land am Ende der Route. Das Land mit dem höchsten Lebensstandard. Das Land mit dem besten Sozialsystem. Das Land, das kommt, nachdem man fünf andere sichere Länder durchquert hat.

Das ist nicht eine Meinung. Das ist Recht. Das ist die Dublin-Verordnung. Das ist das Abkommen, das die Schweiz unterzeichnet hat. Das ist die Regel, die gelten soll.

Aber sie gilt nicht. Sie wird täglich gebrochen. Von Menschen, die durch fünf sichere Länder reisen, um in der Schweiz anzukommen. Von einem System, das sie aufnimmt, statt sie zurückzuweisen. Von einer Behörde, die Gesuche prüft, die sie gar nicht prüfen müsste. Von einem Staat, der sein eigenes Recht ignoriert.

Das ist nicht normal. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er seine Gesetze anwendet. Dass er seine Abkommen einhält. Dass er seine Regeln durchsetzt. Nicht selektiv. Nicht je nach politischer Opportunität. Nicht je nach moralischer Stimmung. Sondern konsequent.

Wenn die Schweiz die Dublin-Verordnung konsequent anwenden würde, müsste sie die meisten algerischen Gesuche gar nicht prüfen. Sie müsste feststellen: Sie sind nicht hier zuständig. Sie müsste die Menschen in den Zuständigkeitsbereich des Erstaufnahmestaats überweisen. Sie müsste das Abkommen anwenden, das sie unterzeichnet hat.

Aber das tut sie nicht. Sie nimmt die Gesuche an. Sie prüft sie. Sie lehnt sie ab – zu 98,7 Prozent. Und dann versucht sie, die Menschen zurückzuführen. Nach Algerien. Nicht nach Italien. Nicht nach Spanien. Nicht in den Erstaufnahmestaat. Sondern ins Herkunftsland. Weil das einfacher ist. Weil das politisch weniger Probleme macht. Weil die Erstaufnahmestaaten die Menschen nicht zurücknehmen wollen – weil sie selbst das Abkommen brechen.

Das ist die Realität der Dublin-Verordnung: Sie existiert auf dem Papier. Sie wird beschworen bei Gelegenheit. Sie wird zitiert, wenn es passt. Aber sie wird nicht angewendet. Nicht konsequent. Nicht systematisch. Nicht wie ein Gesetz, das gilt.

Und SRF? SRF erwähnt Dublin nicht. Nicht ein Wort. Es erwähnt nicht, dass die Schweiz Gesuche prüft, die sie gar nicht prüfen müsste. Es erwähnt nicht, dass die Schweiz Menschen zurückführt, die gar nicht in die Schweiz hätten einreisen dürfen – nach dem eigenen Recht. Es erwähnt nicht, dass der «härtere Kurs» gar nicht nötig wäre, wenn die Schweiz den bestehenden Kurs – den Rechtskurs – gehen würde.

Ein Rechtsstaat, der seine Gesetze nicht anwendet, ist kein Rechtsstaat. Er ist ein Staat, der Gesetze hat, wenn es ihm passt. Der Abkommen schliesst, wenn es ihm nützt. Der Regeln aufstellt, um sie zu brechen. Das ist nicht Härte, die fehlt. Das ist Rechtsstaatlichkeit, die fehlt.

Die Rückführungen, die keine Lösung sind

SRF zitiert das SEM: «Im letzten Jahr konnte die Rückkehr von über 500 Personen durchgeführt werden, knapp 200 davon mussten zwangsweise zurückgeführt werden.»

500 Rückführungen. Das klingt nach etwas. Nach einer Leistung. Nach einem Erfolg.

Aber was ist der Kontext? Wie viele Gesuche gab es im letzten Jahr aus Algerien? Die Grafik zeigt: 2025 waren es über 1'600. Das heisst: 500 Rückführungen stehen 1'600 Gesuchen gegenüber. Das heisst: Für jede Rückführung gibt es mehr als drei neue Gesuche. Das heisst: Die Rückführungen holen nicht auf. Sie verlieren.

Und SRF? SRF nennt die Zahl. Ohne Kontext. Ohne Vergleich. Ohne die Frage: Reicht das? Oder verlieren wir?

Dann kommt die Einschränkung: «Algerien akzeptiert fast ausschliesslich Rückführungen in Linienflügen. Wehren sich die Betroffenen, ist das nicht möglich.» Und: «Wie viele Sonderflüge seither nach Algerien durchgeführt wurden, beantwortet das SEM aber nicht.»

Das heisst: Wenn sich jemand wehrt – und das tun viele –, kann er nicht in einem Linienflug zurückgeführt werden. Weil er die anderen Passagiere belästigt. Weil er sich wehrt. Weil er schreit. Weil er sich an den Sitz klammert. Weil er nicht gehen will.

Und Sonderflüge? Die gibt es kaum. Das SEM nennt keine Zahlen. Warum? Weil die Zahlen peinlich sind. Weil sie zeigen, dass die Schweiz nicht zurückführen kann. Weil sie zeigen, dass die Schweiz Menschen nicht zwingen kann, zu gehen. Weil sie zeigen, dass das System am Ende des Tages machtlos ist.

SRF nennt die Einschränkung. Aber es macht sie nicht zum Thema. Es fragt nicht: Was bedeutet es, dass Algerien keine Sonderflüge akzeptiert? Was bedeutet es, dass sich Betroffene wehren können, um nicht zurückgeführt zu werden? Was bedeutet es, dass die Schweiz Menschen nicht zwingen kann, ein Land zu verlassen, in dem sie nichts zu suchen haben?

Es nennt die Fakten. Aber es zieht nicht die Konsequenz. Die Konsequenz lautet: Wer nicht freiwillig geht, bleibt. Weil die Schweiz ihn nicht zwingen kann. Weil das Zielland ihn nicht aufnehmen will. Weil der Sonderflug zu teuer ist. Weil das System am Ende nachgibt.

Die Frage, die SRF nicht stellt

Die Frage lautet nicht: Warum hat der härtere Kurs keinen Erfolg?

Die Frage lautet: Was heisst hier «härter»? Ein Kurs, der Gesuche mit einer Anerkennungsquote von 1,3 Prozent in 24 Stunden abarbeitet, ist nicht «hart». Er ist effizient. Er ist konsequent. Er ist das, was das System sein sollte.

Die Frage lautet: Warum stellt jemand ein Gesuch in der Schweiz, der nach Dublin gar nicht hier zuständig ist? Warum prüft die Schweiz Gesuche, die sie gar nicht prüfen müsste? Warum führt sie Menschen nach Algerien zurück, statt sie in den Erstaufnahmestaat zu überweisen – dorthin, wo sie nach dem Abkommen hingehören?

Die Frage lautet: Was bedeutet es für einen Rechtsstaat, wenn er seine eigenen Abkommen täglich bricht? Wenn er Gesuche annimmt, die er ablehnen müsste? Wenn er Verfahren durchführt, die er gar nicht durchführen dürfte? Wenn er «härtere Kurse» sucht, statt den bestehenden Kurs – den Rechtskurs – zu gehen?

Die Frage lautet: Warum stellen Menschen Gesuche, die zu 98,7 Prozent abgelehnt werden? Weil sie nichts zu verlieren haben. Weil das Verfahren Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und einen Anwalt bietet. Weil das Verfahren Monate oder Jahre dauert. Weil sie in dieser Zeit in der Schweiz leben können. Weil sie hoffen, dass etwas dazwischenkommt. Dass das System nachgibt. Dass sie bleiben dürfen. Und weil die Schweiz die Dublin-Verordnung nicht anwendet – und sie deshalb nicht in den Erstaufnahmestaat zurückgeschickt werden, bevor das Verfahren überhaupt beginnt.

Die Frage lautet: Was kosten diese Gesuche? Jedes Gesuch, das abgelehnt wird, kostet Geld. Das Verfahren. Die Unterkunft. Die Versorgung. Den Anwalt. Das Gericht. Die Behörden. Die Übersetzer. Die Sozialarbeiter. Alles kostet Geld. Und 98,7 Prozent dieser Kosten werden für Gesuche aufgewendet, die abgelehnt werden. Das ist kein System. Das ist eine Verschwendung.

Die Frage lautet: Warum gibt es die 24-Stunden-Verfahren nicht für alle offensichtlich unbegründeten Gesuche? Warum nicht für alle Herkunftsländer mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent? Warum nicht für alle Fälle, in denen offensichtlich ist, dass der Anspruch nicht besteht?

Die Frage lautet: Wenn die Expertin sagt, der Migrationswunsch sei weniger getrieben von Verfolgung und Gewalt, sondern von nicht erlebten bürgerlichen Freiheiten – warum werden diese Gesuche dann überhaupt angenommen? Warum gibt es ein Verfahren, das 1,3 Prozent Anerkennung produziert, wenn die Gründe keine Asylgründe sind?

Die Frage lautet: Was bedeutet es, dass die Schweiz 500 Menschen zurückführt, aber 1'600 neue Gesuche erhält? Was bedeutet es, dass die Rückführungen nicht mithalten? Was bedeutet es, dass das System am Ende des Tages mehr aufnimmt, als es zurückführt?

Die Frage lautet: Warum nennt das SEM die Zahl der Sonderflüge nicht? Was versteckt es? Und warum fragt SRF nicht nach?

SRF stellt keine dieser Fragen. Es nennt die Zahlen. Die Anerkennungsquote. Die Rückführungen. Die 24-Stunden-Verfahren. Die Einschränkungen. Aber es verbindet sie nicht. Es zieht keine Schlüsse. Es fragt nicht, was die Zahlen bedeuten. Es fragt nicht, ob das System funktioniert. Es fragt nicht, ob die Schweiz ihr eigenes Recht durchsetzt – oder ob sie ein System unterhält, das offensichtlich unbegründete Gesuche annimmt, bearbeitet, bezahlt und am Ende doch nicht zurückführen kann. Es fragt nicht, warum die Schweiz Gesuche prüft, die nach Dublin gar nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Es fragt nicht, was es für einen Rechtsstaat bedeutet, wenn er seine Abommen täglich bricht – und das als Normalität behandelt.

Das ist keine Berichterstattung über den «härteren Kurs». Das ist die Reproduktion einer Perspektive, die den Staat als Akteur sieht, der «härter» werden muss – und trotzdem scheitert. Die nicht fragt, ob der Staat überhaupt härter werden muss. Oder ob er nur konsequenter sein müsste. Ob er nicht mehr Härte brauchte, sondern mehr Rechtsstaatlichkeit. Nicht mehr 24-Stunden-Verfahren für ein paar Maghreb-Staaten, sondern die Anwendung der Dublin-Verordnung für alle. Nicht mehr Rückführungen, die nicht mithalten, sondern weniger Gesuche, die gar nicht erst angenommen werden müssten – weil die Schweiz für sie gar nicht zuständig ist.


SRF berichtet über den «härteren Asylkurs» der Schweiz gegenüber Algerien. Es nennt die Schutzquote: 1,3 Prozent. Es nennt die Rückführungen: 500 im letzten Jahr. Es nennt die 24-Stunden-Verfahren, die funktionieren. Aber es fragt nicht, was die Zahlen bedeuten. Es fragt nicht, warum Menschen Gesuche stellen, die zu 98,7 Prozent abgelehnt werden. Es fragt nicht, was diese Gesuche kosten. Es fragt nicht, warum die 24-Stunden-Verfahren nicht für alle offensichtlich unbegründeten Gesuche gelten. Es fragt nicht, warum die Expertin sagt, die Migrationsgründe seien keine Asylgründe – und trotzdem ein Verfahren stattfindet, das 1,3 Prozent Anerkennung produziert. Es fragt nicht, was es bedeutet, dass die Schweiz 500 Menschen zurückführt, aber 1'600 neue Gesuche erhält. Es fragt nicht, warum die Schweiz Gesuche prüft, die nach Dublin gar nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Es fragt nicht, was es für einen Rechtsstaat bedeutet, wenn er seine eigenen Abkommen täglich bricht – und das als Normalität behandelt. Es fragt nicht, weil die Antwort den «härteren Kurs» als das entlarven würde, was er ist: nicht hart, sondern halbherzig. Nicht konsequent, sondern kosmetisch. Nicht eine Lösung, sondern ein Alibi – für einen Rechtsstaat, der sein eigenes Recht nicht anwendet.

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