Der Fall, den Wille nicht erwähnt
Ergänzung zur Lektüre des NZZ-Gastkommentars von Susanne Wille — der RKI-Fall vor Bundesgericht
Was Wille auslässt
In ihrem NZZ-Text spricht Susanne Wille von Vertrauen, von Informationssouveränität, von medialer Heimat. Sie beschwört einen Service public, der «alle erreicht, einbindet, informiert». Sie ruft zur Phantasie auf. Sie nennt keinen einzigen konkreten Fall, in dem die SRG ihren eigenen Anspruch verfehlt hätte.
Es gibt einen solchen Fall. Er ist gegenwärtig vor Bundesgericht hängig. Er ist exemplarisch für genau jene Vertrauenskrise, die Wille beklagt, ohne ihre Ursachen zu adressieren. Er heisst RKI-Protokolle.
Der Sachverhalt
Im März 2024 veröffentlichte das deutsche Online-Magazin Multipolar die sogenannten RKI-Protokolle — interne Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts aus den Jahren 2020 bis 2023. Die Dokumente waren auf gerichtlichem Weg freigeklagt worden, nachdem das RKI ihre Herausgabe verweigert hatte. Sie zeigten in zentralen Punkten ein anderes Bild als jenes, das während der Pandemie öffentlich kommuniziert worden war: dass wissenschaftliche Einschätzungen unter politischem Druck modifiziert wurden, dass die Risikobewertung zu bestimmten Massnahmen intern anders ausfiel als nach aussen kommuniziert, dass einzelne Massnahmen — etwa die FFP2-Maskenpflicht oder die 2G-Regeln — wissenschaftlich nicht so eindeutig gestützt waren, wie öffentlich dargestellt.
Die Veröffentlichung schlug in Deutschland hohe Wellen. Sie wurde von ARD, ZDF, Spiegel, Süddeutsche Zeitung, FAZ — also von genau jenen etablierten Medien, die während der Pandemie selbst die offizielle Linie weitgehend mitgetragen hatten — aufgegriffen, kommentiert und teilweise selbstkritisch eingeordnet. Die Auseinandersetzung dauerte Wochen.
In der Schweiz herrschte SRF-Schweigen. Tagesschau, 10vor10, SRF News online, Echo der Zeit — die wichtigsten Informationsformate des öffentlich-rechtlichen Senders berichteten über den Vorgang nicht oder erst mit substantieller Verzögerung und nur in marginaler Form. Die Schweizer Bevölkerung, die während der Pandemie selbst ähnliche Massnahmen erlebt hatte und ein berechtigtes Interesse an deren Aufarbeitung hat, erhielt von ihrem gebührenfinanzierten Sender keine substantielle Information über das, was im deutschsprachigen Nachbarland publizistisch und politisch verhandelt wurde.
Die Ombudsstelle
Bereits im August 2024 stellte die Ombudsstelle des SRF nach Beschwerden aus dem Publikum fest, dass das Schweigen ein Fehler gewesen sei. Die Ombudsstelle ist eine SRF-interne Instanz mit beschränkter Sanktionskompetenz; ihre Feststellungen sind nicht bindend, aber sie sind ein deutliches Signal. Wenn die hauseigene Aufsicht eine Berichterstattungslücke als Fehler markiert, ist das eine Aussage, die in einer reformbereiten Institution Konsequenzen haben sollte.
Die Konsequenzen blieben aus. SRF korrigierte nicht. SRF reichte keine ausführliche nachträgliche Berichterstattung nach. SRF eröffnete keine selbstkritische Diskussion über die Frage, warum eine Geschichte, die im deutschen Sprachraum Wellen schlug, in der SRF-Programmsubstanz nicht stattfand.
Die UBI
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist die externe Aufsichtsbehörde für die Programminhalte der schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter. Sie urteilt auf Beschwerde hin, ob ein Programm gegen die programmrechtlichen Vorgaben verstossen hat — insbesondere gegen das Sachgerechtigkeitsgebot und das Vielfaltsgebot.
Im April 2025 entschied die UBI, dass die unterlassene Berichterstattung zu den RKI-Protokollen programmrechtswidrig war. Sie stellte eine Verletzung des Vielfaltsgebots fest. Die Begründung in der Substanz: Indem SRF einen so substantiellen Vorgang im Bereich der Pandemie-Aufarbeitung systematisch ausgespart habe, habe der Sender ein einseitiges Bild der wissenschaftlichen und politischen Aufarbeitung der Pandemie gezeichnet. Das Publikum sei in seiner Möglichkeit zur freien Meinungsbildung beeinträchtigt worden.
Diese Entscheidung ist in der schweizerischen Medienaufsicht ein erheblicher Vorgang. UBI-Rügen wegen Vielfaltsverletzungen sind selten. Sie betreffen meist Einzelbeiträge, in denen eine bestimmte Position zu prominent vertreten ist. Eine Rüge wegen systematischer Auslassung eines ganzen Themenkomplexes über Wochen ist eine andere Kategorie. Sie attestiert dem Sender nicht eine punktuelle Schiefe, sondern ein strukturelles Versagen.
Die Berufung
Statt die UBI-Rüge zu akzeptieren und die programmlichen Konsequenzen zu ziehen, reichte die SRG im September 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Argumentation: redaktionelle Freiheit, geringere Relevanz für die Schweiz, journalistische Auswahlkompetenz.
Diese Berufung ist keine technische Routine. Sie ist eine politische Entscheidung. Die SRG hätte die UBI-Rüge als Hinweis aufnehmen können — als Anlass für eine interne Reflexion, für eine Anpassung der redaktionellen Praxis, für eine selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Pandemie-Berichterstattung. Sie tat das nicht. Sie zog vor Bundesgericht, um die Rüge zu kippen.
Das Verfahren ist seit Mai 2026 weiterhin hängig. Es wird in Fachkreisen als Grundsatzentscheidung über die Reichweite der redaktionellen Autonomie öffentlich-rechtlicher Sender gegenüber der programmrechtlichen Informationspflicht behandelt. Wie auch immer das Bundesgericht entscheidet — der Vorgang als solcher ist aufschlussreich.
Die Argumentation der SRG
Die SRG verteidigt ihre Auslassung mit zwei Argumenten. Erstens: redaktionelle Freiheit. Es sei Sache der Redaktion, zu entscheiden, was berichtet werde und was nicht. Zweitens: geringere Relevanz für die Schweiz. Die RKI-Protokolle beträfen Deutschland; die Schweiz habe ihre eigene Pandemie-Aufarbeitung.
Beide Argumente sind im konkreten Fall fragwürdig. Die redaktionelle Freiheit ist ein hohes Gut, sie ist aber keine Generalvollmacht. Sie endet dort, wo Auslassungen ein systematisch verzerrtes Bild produzieren. Genau das hat die UBI festgestellt. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender einen Themenkomplex, der in zwei Nachbarländern (Deutschland, Österreich) Wochen lang die Schlagzeilen prägt, im eigenen Programm aussparen, dann ist das nicht mehr redaktionelle Auswahl, sondern programmatische Setzung.
Das Argument der geringeren Relevanz ist im Lichte der schweizerischen Pandemie-Erfahrung kaum haltbar. Die Schweiz hat während der Pandemie weitgehend ähnliche Massnahmen ergriffen wie Deutschland — Lockdowns, Maskenpflicht, 2G-/3G-Regeln, Schulschliessungen. Die wissenschaftliche Basis dieser Massnahmen wurde in der Schweiz wie in Deutschland stark durch Empfehlungen und Einschätzungen geprägt, die mit dem RKI in engem fachlichen Austausch standen. Die Frage, wie das RKI intern die wissenschaftliche Basis bewertete, ist für die schweizerische Aufarbeitung unmittelbar relevant. Sie zu negieren, ist nicht Auswahl, sondern Verschluss.
Was der Fall zeigt
Der RKI-Fall ist exemplarisch für ein Muster, das die SRG seit Jahren kennzeichnet. Bei kontroversen wissenschaftspolitischen Themen — Pandemie-Aufarbeitung, Klimadebatte in ihrer kontroversen Dimension, Energiepolitik, Migrationsforschung — neigt die SRF-Berichterstattung dazu, die offizielle Linie der Behörden weitgehend zu spiegeln und kritische Gegenperspektiven nur marginal zu integrieren. Wenn alternative Daten, Studien oder Vorgänge die offizielle Linie in Frage stellen, wird oft mit Verzögerung, mit Marginalisierung oder mit Schweigen reagiert.
Das ist nicht eine Behauptung der politischen Rechten. Es ist eine Beobachtung, die sich aus der konkreten Programmanalyse ergibt — und die nun durch eine UBI-Rüge formalisiert ist. Die SRG hat nicht nur einen Vorwurf einzelner Kritiker zu beantworten; sie hat einen formalen aufsichtsrechtlichen Befund gegen sich, der ihr eine Vielfaltsverletzung attestiert.
In dieser Konstellation schreibt Susanne Wille einen Gastkommentar in der NZZ über «Vertrauen», über «mediale Heimat», über die SRG als «Akteurin im öffentlichen Raum». Sie erwähnt den hängigen Bundesgerichtsprozess nicht. Sie erwähnt die UBI-Rüge nicht. Sie erwähnt die Ombudsstellen-Feststellung nicht. Sie tut so, als wäre die Vertrauenskrise des Service public ein abstraktes Phänomen — verursacht durch Google, durch Meta, durch KI, durch Social Media, durch alles ausser durch die SRG selbst.
Die Kohärenz der Auslassung
Diese Auslassung ist kein Zufall. Sie ist Methode. In der gesamten Argumentation Willes gibt es keinen einzigen Punkt, an dem die SRG für die Vertrauenskrise mitverantwortlich sein könnte. Externe Faktoren werden ausführlich beschrieben (Plattformen, KI, Werbeflucht), interne Faktoren werden ignoriert. Die SRG erscheint als reines Opfer einer technologisch-ökonomischen Entwicklung, nicht als Akteurin, deren eigene Berichterstattungspraxis Gegenstand legitimer Kritik sein könnte.
Diese Selbstdarstellung ist strategisch. Wer die Krise als rein extern verursacht darstellt, kann die eigene Institution als Lösung positionieren. Wer eingestehen würde, dass die eigene Praxis Teil des Problems ist, müsste über Reformen jenseits der Strukturkosmetik nachdenken — über die Berichterstattungspraxis, über die Themenauswahl, über die journalistische Pluralität, über die Bereitschaft, kontroverse Vorgänge auch dann zu thematisieren, wenn sie den eigenen Vorabentscheidungen widersprechen.
Diese tiefere Reform findet im Wille-Text nicht statt. Sie kann dort nicht stattfinden, weil sie unbequem wäre. Sie würde verlangen, dass die SRG ihre eigene Rolle in der Pandemie-Berichterstattung kritisch aufarbeitet — vor Bundesgericht, statt in der NZZ. Sie würde verlangen, dass die SRG das UBI-Urteil als Lerngelegenheit nimmt, nicht als juristisches Hindernis. Sie würde verlangen, dass die SRG die Frage stellt: Warum schweigen wir bei bestimmten Themen, und welche Logik steht hinter diesem Schweigen?
Der Befund
Der RKI-Fall ist die konkrete Illustration dessen, was Wille in Abstraktionen verhandelt. Wille spricht von «Informationssouveränität». Der Fall zeigt, was passiert, wenn diese Souveränität nicht durch externe Plattformen, sondern durch die selektive Auswahl der Service-public-Anstalt selbst untergraben wird. Wille spricht von «medialer Heimat». Der Fall zeigt, dass diese Heimat für jene Bevölkerungsteile, die sich für eine substantielle Pandemie-Aufarbeitung interessieren, im Frühjahr 2024 nicht zur Verfügung stand. Wille spricht von «Vertrauen». Der Fall zeigt, warum dieses Vertrauen erodiert ist.
Die SRG könnte aus dem Fall lernen. Sie tut es nicht. Sie zieht vor Bundesgericht, um die Rüge zu kippen. Sie schreibt PR-Texte in der NZZ, in denen sie ihre eigene Rolle in der Vertrauenskrise systematisch ausblendet. Sie bietet «Phantasie» an, wo Substanz nötig wäre.
Die nächste Halbierungsinitiative kommt. Sie wird Stimmen mobilisieren, die sich nicht mehr durch professionelle PR überzeugen lassen. Sie wird auch deshalb mobilisieren können, weil Fälle wie der RKI-Fall öffentlich werden und in den nicht-öffentlich-rechtlichen Medienkanälen — die ja, was Wille nicht erwähnt, die einzigen waren, die in der Schweiz überhaupt über die RKI-Protokolle berichteten — eine Gegenöffentlichkeit produzieren, die der SRG fehlt.
«Mehr Phantasie» fordert Wille. Konkreter wäre: Mehr Vielfalt. Mehr inhaltliche Selbstprüfung. Mehr Bereitschaft, jene Themen zu berichten, die der eigenen institutionellen Komfortzone widersprechen. Diese Phantasie ist im RKI-Fall nicht aufgebracht worden. Ob sie in zukünftigen Fällen aufgebracht wird, hängt nicht von Phantasie ab, sondern von Strukturen, von Anreizen, von journalistischer Kultur. Diese drei Begriffe kommen in Willes Text nicht vor. Auch das ist Teil des Befundes.
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