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Das Wort und der Fall
Medienkritik
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Das Wort und der Fall

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Zum SRF-Beitrag «Lebenslange Freiheitsstrafe für Baselbieter Frauenmörder», 13. Mai 2026

Was berichtet wird

Ein Mann hat seine Ehefrau erwürgt, zerstückelt und püriert — mit einem Gastro-Stabmixer, den er 2022 gekauft hatte, obwohl er keine Verwendung dafür hatte. Zehn Liter Javelwasser besorgte er obendrein, weil er von der DNA-zersetzenden Wirkung wusste. Er behauptete Notwehr. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung des Totenfriedens. Zwei kleine Kinder bleiben zurück. Bekannte des Opfers zeigen sich solidarisch. Die Mutter der Getöteten bedankt sich bei ihnen.

Der Beitrag ist kurz, sachlich, unaufgeregt. Daran ist nichts auszusetzen.

Das Wort

In den Vorberichten vom 4. und 5. Mai verwendet SRF den Begriff «Femizid». «Brutaler Femizid» lautet die Überschrift. «Lebenslange Freiheitsstrafe für Femizid gefordert» die andere.

Femizid — die Tötung einer Frau wegen ihres Geschlechts. Das Wort ist nicht neutral. Es ist eine Kategorie, die ein Motiv behauptet: nicht Mord an einer Person, die zufällig eine Frau ist, sondern Mord an einer Person, weil sie eine Frau ist. Diese Unterscheidung ist juristisch relevant. Sie ist auch politisch aufgeladen.

Im vorliegenden Fall hat das Gericht den Mann wegen Mordes verurteilt — nicht wegen Femizids. Femizid ist im Schweizer Strafgesetzbuch kein Tatbestand. Es gibt keine eigene Strafnorm für geschlechtsspezifische Tötung. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass der Mann seine Frau getötet hat, weil sie eine Frau war. Es hat festgestellt, dass er sie getötet hat — und dass seine Notwehrbehauptung nicht zutrifft.

Bemerkenswert ist, dass nicht nur SRF das Wort verwendet. Die Staatsanwältin selbst sprach vor Gericht von «einem der grausamsten und erschütternden Femizid-Fälle in der Schweiz». Blertë Berisha, Co-Geschäftsleiterin der Frauenhäuser Schweiz, nennt es ebenfalls einen «klaren Fall eines Femizids». Das Wort wandert aus der Aktivisten-Sprache in die juristische und journalistische. Es etabliert sich als Deutungsrahmen — nicht nur bei SRF, sondern bei den Akteuren des Verfahrens selbst.

Die Verkettung

Die verlinkten Artikel führen zurück zum Basler Vergewaltigungsurteil von 2021. Dort hatte das Appellationsgericht den Schuldspruch bestätigt, aber das Strafmass von viereinviertel auf drei Jahre reduziert. Die vorsitzende Gerichtspräsidentin Liselotte Henz (FDP) begründete dies mündlich mit Formulierungen, die als «Victim Blaming» interpretiert wurden: Das Opfer habe «mit dem Feuer gespielt», «falsche Signale» ausgesendet. Die Tatdauer von elf Minuten wertete sie als strafmildernd.

Die Reaktion war massiv. Rund 500 Menschen demonstrierten unbewilligt vor dem Gericht. Rücktrittsforderungen gegen Henz persönlich. Transparente, die sie namentlich angriffen. Ein digitaler Shitstorm, in dem sie als «frauenfeindlich» und «täterfreundlich» gebrandmarkt wurde. Da Henz für die FDP politisierte, wurde die Kritik schnell auf ihre Partei und ihre ideologische Eignung als Richterin ausgeweitet. Der Fall wurde europaweit aufgegriffen. Henz wurde zum internationalen Gesicht einer angeblich patriarchalischen Justiz.

Das Gericht sah sich zu einer Medienmitteilung gezwungen — ein «ungewöhnlicher Schritt», wie SRF schrieb. Es betonte, dass nicht eine einzelne Richterin entschieden habe, sondern ein Dreiergremium. Es betonte, dass der Tatbestand der Vergewaltigung vollumfänglich bestätigt worden sei. Es sei nicht darum gegangen, das Opfer zu disqualifizieren. Das Bundesgericht verschärfte die Strafe später wieder.

Die Professorin

Marianne Heer, Strafrechtsprofessorin und ehemalige Kantonsrichterin, verteidigte 2021 das Strafmass juristisch und warnte vor dem «Druck der Strasse» auf die Richter. Eine Demo übe «grossen Druck auf die Richterinnen und Richter» aus und könne dazu führen, dass diese bei künftigen Urteilen «vermehrt auf die öffentliche Reaktion blicken, statt dem Gesetz zu folgen».

Dafür wurde sie digital attackiert: Delegitimierung der Fachexpertise, Vorwurf mangelnder Solidarität mit dem Opfer, Shitstorm. Ihre differenzierte Warnung wurde als Versuch ausgelegt, berechtigten feministischen Protest mundtot zu machen. Anstatt ihre juristische Begründung sachlich zu diskutieren, wurde ihr die fachliche und moralische Eignung abgesprochen.

2024, im SRF-Beitrag «Skandalisierung der Justiz» von Sibilla Bondolfi, wird Heer erneut zitiert. Sie wiederholt ihre Warnung: «Die Justiz zu skandalisieren, ist keine echte Kontrolle.» Der Rechtshistoriker Michele Luminati bestätigt: Es handele sich um ein globales Phänomen, das jetzt in der Schweiz angekommen sei. Aus anderen Ländern wisse man, dass sich die Justiz von diesem Druck beeinflussen lassen könne. Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter bietet mittlerweile Weiterbildungen an — für den Umgang mit Druck und persönlichen Angriffen.

SRF hat das Problem also selbst dokumentiert: Der öffentliche Druck auf die Justiz nimmt zu. Er kann Richter einschüchtern und die Rechtsprechung beeinflussen.

Was die Verkettung verschweigt

Trotz dieser eigenen Dokumentation verkettet SRF den Binninger Fall mit dem Basler Fall — und suggeriert eine Kontinuität des Versagens. Aber die Fälle sind entgegengesetzt:

Im Basler Fall wurde die Strafe reduziert, die Richterin stand unter massivem Druck, das Gericht musste sich öffentlich rechtfertigen, das Bundesgericht korrigierte später. Im Binninger Fall verhängte das Gericht die Höchststrafe. Die Justiz hat nicht versagt. Sie hat funktioniert.

Die Verbindung ist nicht juristisch, sondern narrativ. Sie dient einer Erzählung: Die Justiz versagt bei Gewalt gegen Frauen systematisch. Diese Erzählung ist politisch wirksam. Sie ist empirisch nicht haltbar, wenn man sie an den vorliegenden Fällen überprüft. Im Binninger Fall hat die Justiz die Höchststrafe verhängt.

Die Frage, die nicht gestellt wird

Was genau soll sich ändern? Wenn Femizid als Kategorie eingeführt werden soll — was würde das juristisch bedeuten? Eine eigene Strafnorm? Eine Strafschärfung bei geschlechtsspezifischem Motiv? Eine Umkehr der Beweislast bei häuslicher Gewalt?

Jede dieser Massnahmen hätte konkrete juristische Konsequenzen. Jede wäre diskutierbar. Keine wird diskutiert. Die Debatte bleibt auf der Ebene der Empörung. Das Wort «Femizid» wird verwendet, ohne dass seine juristische Implikation geklärt wäre. Die Demo wird gezeigt, ohne dass ihr Ziel spezifiziert wäre. Die Solidarität wird dokumentiert, ohne dass ihr politischer Anspruch benannt wäre.

Diese Unschärfe ist nicht zufällig. Sie ist funktional. Eine unscharfe Debatte lässt sich schwerer kritisieren. Wer nach der juristischen Umsetzung fragt, gilt als Verhinderer. Wer nach der empirischen Evidenz fragt, gilt als Leugner. Die Unschärfe schützt die Debatte vor der Auseinandersetzung — und verhindert damit gleichzeitig, dass sie zu Ergebnissen führt.

Das Mass

«Lebenslang» — das Wort suggeriert Endgültigkeit. Das Schweizer Recht kennt diese Endgültigkeit nicht. Die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet: mindestens 15 Jahre. Danach kann der Täter Entlassung beantragen. Ob er sie erhält, entscheidet das Gericht — unter Berücksichtigung von Gefährlichkeit, Therapieerfolg, Prognose. Die Mindestdauer ist gesetzlich fixiert. Die Höchstdauer ist offen.

Für eine Tat, die über Monate geplant wurde. Für den Kauf eines Gastro-Stabmixers ohne Verwendung. Für zehn Liter Javelwasser zur DNA-Zerstörung. Für das Erwürgen, Zerstückeln, Pürieren einer Person. Für zwei Kinder, die ihre Mutter auf diese Weise verloren.

15 Jahre Mindestmass. Das ist die Realität hinter dem Wort. SRF nennt das Wort. Es nennt nicht die Realität.

Das ist keine Kritik an SRF allein. Die Schweizer Berichterstattung verwendet «lebenslang» routinemässig, ohne die Bedingung zu erklären. Die Leserin hört: lebenslang. Sie versteht: für immer. Das Recht sagt: ab 15 Jahren möglich. Die Differenz ist nicht trivial. Sie betrifft das Vertrauen in die Justiz — und die Erwartung der Öffentlichkeit an das, was «lebenslang» bedeutet.

Wer «lebenslang» schreibt, ohne die Bedingung zu nennen, produziert eine Unschärfe, die der Präzision des Rechts nicht entspricht. Das Wort ist nicht falsch. Es ist unvollständig.

Der Befund

Der Binninger Fall ist eine Horrortat. Der Täter ist verurteilt. Die Höchststrafe ist vollstreckt. Die Justiz hat funktioniert.

Die Berichterstattung von SRF ist im Kern korrekt. Sie benennt die Fakten, sie zeigt die Solidarität, sie zitiert das Gericht. Was sie zusätzlich tut — und was kritisch zu betrachten ist —, ist die Einordnung des Falls in einen narrativen Rahmen, der über den Einzelfall hinausreicht. Das Wort «Femizid» — mittlerweile nicht nur von SRF, sondern auch von der Staatsanwältin verwendet. Die Verkettung mit dem Basler Vergewaltigungsfall. Die implizite Behauptung eines Systemversagens, das im konkreten Fall nicht vorliegt.

Dabei hat SRF selbst das Problem des Drucks auf die Justiz dokumentiert — in der Reportage von Sibilla Bondolfi, mit den Warnungen von Heer und Luminati, mit dem Hinweis auf Weiterbildungen für Richter. Diese Einsicht wird in der aktuellen Berichterstattung nicht reflektiert. Die Verkettung mit dem Basler Fall suggeriert Kontinuität des Versagens. Die eigene Dokumentation der Problematik von Justizdruck fehlt.

Die Mutter der Getöteten hat sich bei den Solidarischen bedankt. Das ist menschlich verständlich. Es ist auch der Moment, an dem die Berichterstattung enden könnte — mit dem Respekt vor dem Opfer und seiner Familie. Stattdessen geht sie weiter, in die Verkettung, in die Erzählung, in die politische Instrumentalisierung. Das Opfer wird zum Anlass. Der Fall wird zum Beleg. Die Trauer wird zum Argument.

Zwei Kinder haben ihre Mutter verloren. Ihr Vater sitzt «lebenslang». Das ist die Realität, die am Ende bleibt. Alles andere ist Rahmen.

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