9min
Das System, das ihn schützte
Medienkritik
7 Minuten

Das System, das ihn schützte

SicherheitspolitikMigrationSRF/SRG
schwerwiegend
Teilen

*Der Täter war seit 2018 bekannt. IS-Propaganda. Radikalisierung. Dschihad-Szene. Brüder ebenfalls radikalisiert. Zwei Jahre Türkei. Rückkehr im Mai. Wirre Aussagen. Psychiatrie. Entlassung. Messerattacke. Drei Verletzte. «Allahu Akbar.» Die Kette der Warnsignale ist acht Jahre lang. Keines wurde ernst genommen. Jetzt fordert Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr den Entzug des Bürgerrechts und die Ausschaffung. Er sagt das Richtige. Aber er sagt es in einem System, das ihn jahrelang handlungsunfähig gemacht hat. Die Frage lautet nicht: Warum hat Fehr nichts getan? Die Frage lautet: Warum hat das System die Instrumente, die es hätte, nicht genutzt? Und wer hat dafür gesorgt, dass diese Instrumente so stumpf sind?*Zum SRF Bericht «Kipp-Moment», Schock und Kritik – die Reaktionen aus der Politik vom 28.05.2026, 19:51 Uhr


Der Mann, der das Richtige sagt

Mario Fehr fordert den Entzug des Bürgerrechts. Er fordert die Ausschaffung. Er spricht von einem «Terrorakt». Er nennt die Fehleinschätzung der Psychiater beim Namen.

Das ist richtig. Das ist nötig. Das ist überfällig.

Fehr ist nicht das Problem. Fehr ist ein Sicherheitsdirektor, der in einem System arbeitet, das ihn im Stich lässt. Er kann keine Bundesgesetze ändern. Er kann das Bürgerrecht nicht eigenhändig entziehen. Er kann niemanden ausschaffen. Er kann nur fordern. Und das tut er jetzt — weil er erkannt hat, dass das System versagt hat.

Die Kritik muss sich nicht gegen Fehr richten. Sie muss sich gegen das System richten, das ihn jahrelang daran gehindert hat, das zu tun, was jetzt offensichtlich nötig wäre.

Das Instrument, das nicht genutzt wurde

Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes: Wer die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet, kann das Bürgerrecht entzogen werden.

Der Winterthurer Täter hat IS-Propaganda verbreitet. Er hat andere vom Dschihad überzeugen wollen. Er war Teil der dschihadistischen Szene. Seine Brüder waren radikalisiert. Er hat die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet.

Das Gesetz war da. Die rechtliche Grundlage war da. Der Entzug des Bürgerrechts wäre möglich gewesen — schon 2018, als der Mann zum ersten Mal auffiel.

Ist das passiert? Nein.

Warum? Weil der Entzug des Bürgerrechts als «extremes Mittel» gilt. Weil die Behörden zögern. Weil man keine Präzedenzfälle schaffen will. Weil die Politik den Eindruck vermeiden will, sie trete gegen Muslime oder Eingebürgerte zu hart vor.

Das ist die Lücke. Nicht das Fehlen von Gesetzen. Sondern die Weigerung, die vorhandenen Gesetze anzuwenden.

Die Verantwortlichen, die nicht genannt werden

Wer hat dafür gesorgt, dass der Bürgerrechtsentzug so selten angewendet wird? Wer hat die Kultur der Zurückhaltung geschaffen, in der Behörden zögern, gegen radikalisierte Doppelbürger vorzugehen?

Nicht Mario Fehr. Nicht die Kantonspolizei. Nicht die Staatsanwaltschaft.

Sondern:

Das Staatssekretariat für Migration (SEM), das den Entzug des Bürgerrechts als «Ultima Ratio» definiert und praktisch nie beantragt.

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das die Weisungen erlässt, nach denen Behörden vorgehen sollen.

Das Parlament, das die Härtefallklauseln geschaffen und die Instrumente zur Wehrlosigkeit verdünnt hat.

Der Bundesrat, der die Strategie der «Toleranz» gegenüber radikalen Islamisten verfolgt — in der Hoffnung, dass sie sich beruhigen.

Das sind die Verantwortlichen. Das sind diejenigen, die das System gebaut haben, das den Winterthurer Täter schützte, bis er zuschlug.

Die «Gewalt-hat-keinen-Platz»-Sager

Kritiker 1 nennt sie: Die «Gewalt-hat-in-der-Schweiz-keinen-Platz»-Sager, die in Bern einen Einfluss haben und ihn nicht oder falsch benutzen.

Das ist der Kern. Die Politiker, die nach jedem Anschlag «Gewalt hat in der Schweiz keinen Platz» sagen, aber nichts tun, um die Gewalttäter aus dem Land zu entfernen. Die Politiker, die Solidarität mit den Opfern zeigen, aber die Täter schützen. Die Politiker, die Empörung simulieren, aber die Instrumente blockieren, die die Empörung überflüssig machen würden.

Wer sind sie? Die Ratsmitglieder, die den Bürgerrechtsentzug erschwert haben. Die Ratsmitglieder, die gegen verschärfte Überwachung gestimmt haben. Die Ratsmitglieder, die die Härtefallklauseln verteidigt haben. Die Ratsmitglieder, die jedes Mal, wenn ein Islamist auffällt, vor «Stigmatisierung» warnen, statt vor Radikalisierung.

SRF zitiert sie nicht. SRF fragt sie nicht. SRF fragt nicht: Sie haben 2018 gewusst, dass dieser Mann radikalisiert ist. Was haben Sie getan? Nichts. Warum?

Die Ausschaffung, die nicht gegolten hätte

Eine Korrektur ist nötig. Die Ausschaffungsinitiative von 2010 gilt für ausländische Staatsbürger. Der Winterthurer Täter war Schweizer — eingebürgert 2009. Die Ausschaffungsinitiative hätte ihn nicht erfasst. Selbst wenn sie strikt umgesetzt worden wäre — sie hätte ihn nicht aus dem Land entfernt.

Das bedeutet nicht, dass die Ausschaffungsinitiative unwichtig ist. Es bedeutet, dass sie hier nicht das richtige Instrument war. Das richtige Instrument war der Bürgerrechtsentzug — und der wurde nicht angewendet.

Die Verbindung zwischen der Ausschaffungsinitiative und dem Winterthurer Fall ist schwach. Sie verwechselt die Kategorie. Der Täter war kein Ausländer, der hätte ausgeschafft werden müssen. Er war ein eingebürgerter Schweizer, dem das Bürgerrecht hätte entzogen werden müssen.

Das ist ein Unterschied. Und er ist wichtig. Denn wer den falschen Hebel nennt, lenkt von dem richtigen ab.

Das «Auffallen», das nicht reicht

Noch eine Korrektur. Der Mann war 2018 «aufgefallen». Er war Teil einer Jugendgruppe. Er erhielt IS-Propaganda. Er verbreitete sie.

Aber: «Auffallen» ist keine Verurteilung. Die Ausschaffungsinitiative setzt eine Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens voraus. Der Mann war nicht verurteilt. Er war bekannt, aber nicht strafrechtlich erfasst.

Das heisst nicht, dass man nichts hätte tun können. Es heisst, dass die Instrumente der Prävention versagt haben — nicht die Instrumente der Repression. Der Bürgerrechtsentzug setzt keine Verurteilung voraus. Er setzt eine Gefährdung der inneren Sicherheit voraus. Und die war gegeben.

Aber die Behörden haben den Entzug nicht geprüft. Weil «Auffallen» nicht reicht, um den Entzug zu beantragen? Oder weil die Behörden den Entzug als zu hart empfanden?

Die Antwort ist wahrscheinlich: Beides. Die rechtlichen Hürden für den Entzug sind hoch. Und die politische Bereitschaft, den Entzug zu beantragen, ist tief.

Beides ist ein Problem. Aber nur das zweite ist ein politisches Problem. Und nur das zweite kann durch politischen Druck gelöst werden.

Die Frage, die jetzt zu stellen ist

Nicht: Warum hat Fehr nichts getan? Sondern: Warum hat das SEM den Bürgerrechtsentzug nicht geprüft, als der Mann 2018 als radikalisiert auffiel?

Nicht: Warum wurde die Ausschaffungsinitiative nicht strenger umgesetzt? Sondern: Warum wurde Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes nicht angewendet, als die Voraussetzungen erfüllt waren?

Nicht: Warum sind die Psychiater die Schuldigen? Sondern: Warum hat ein System, das seit acht Jahren weiss, dass dieser Mann gefährlich ist, ihn zwei Tage vor der Tat als «nicht fremdgefährdend» einstufen lassen — ohne die Sicherheitsakten bei der Beurteilung einzubeziehen?

Die Fragen richten sich nicht gegen Fehr. Sie richten sich gegen das System. Gegen das SEM. Gegen das EJPD. Gegen den Bundesrat. Gegen das Parlament, das die Instrumente verdünnt hat, die die Behörden bräuchten, um zu handeln.


Mario Fehr sagt das Richtige. Aber er sagt es in einem System, das ihn jahrelang handlungsunfähig gemacht hat. Die Kritik muss sich gegen das System richten, nicht gegen den Mann, der jetzt fordert, was längst hätte geschehen müssen. Der relevante Hebel ist nicht die Ausschaffungsinitiative — sie gilt für Ausländer, und der Täter war Schweizer. Der relevante Hebel ist der Bürgerrechtsentzug nach Artikel 42. Das Gesetz war da. Die Voraussetzungen waren erfüllt. Der Entzug wurde nicht beantragt. Warum? Weil das SEM den Entzug als «extremes Mittel» betrachtet. Weil die Politik eine Kultur der Zurückhaltung geschaffen hat. Weil die «Gewalt-hat-keinen-Platz»-Sager in Bern die Instrumente blockieren, die die Gewalt verhindern könnten. Das ist das Versagen. Nicht Fehr. Nicht die Psychiater. Sondern das System, das den Täter acht Jahre lang schützte, bis er zuschlug. Und SRF fragt nicht nach dem System. SRF fragt nach dem «Kipp-Moment». Als wäre der Moment das Problem. Nicht das System, das ihn ermöglicht hat.

Originalbeitrag auf X →

Ähnliche Beiträge

Kein Artikel verpassen.