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Das Schweigen, das man hört
Medienkritik
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Das Schweigen, das man hört

SRF/SRGGesellschaftDemokratie
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*Zur SRF-Berichterstattung *«Covid-Impfung: Das zermürbende Schweigen um die Nebenwirkungen» von Irène Dietschi, SRF 4 News, 4. Mai 2026

Manchmal sind die wichtigsten Sätze in einem Beitrag jene, die nicht gesagt werden. Die Berichterstattung zur Veröffentlichung der Covid-Impfstoffverträge ist ein Lehrstück in dieser Disziplin. Was im Beitrag steht, ist bemerkenswert, für SRF. Was nicht im Beitrag steht, ist entscheidend.

Die Würdigung

Vorweg eine ehrliche Anerkennung: Der Beitrag von Irène Dietschi ist im Vergleich zu vielem anderen, was SRF in den letzten Wochen zu vergleichbaren Themen produziert hat, journalistisch substantiell. Eine Vertreterin der Geschädigten kommt zu Wort. Ein Wissenschaftler — Philipp Tarr von der Universität Basel, Leiter eines nationalen Forschungsprogramms zu Impfskepsis — ordnet ein. Das BAG bekommt Raum für seine Stellungnahme. Die Einzelfälle der bisherigen Entschädigungen werden konkret beziffert: zwei bewilligte Gesuche, einmal 12'500 Franken Genugtuung plus 1'360 Franken Entschädigung, einmal 6'000 Franken Genugtuung.

Das sind Zahlen. Sie stehen da. Sie können gelesen werden.

Tarr darf ungeschönt sagen: «Die Impfkampagne zu Covid-19 des BAG zu Beginn des Jahres 2021 war einseitig positiv zugunsten der Impfung ausgelegt.» Er darf weiter sagen: «Doch der Bund hat sich dagegen entschieden, weil er befürchtete, die Leute könnten skeptisch werden und sich nicht impfen lassen.» Das ist eine ungewöhnlich deutliche Aussage in einem öffentlich-rechtlichen Beitrag. Sie hätte in den Jahren 2021 bis 2023 nicht gesendet werden können, ohne dass der Sprecher als Verschwörungstheoretiker gerahmt worden wäre.

Das gehört gewürdigt. Der mediale Korridor öffnet sich, vorsichtig, fünf Jahre nach Beginn der Impfkampagne. Gut so.

Das ausgelassene Detail

Und doch enthält der Beitrag eine zentrale Auslassung, die seine ganze Substanz verschiebt.

Der Beitrag schreibt im Lead: «Kürzlich hat das Bundesamt für Gesundheit die bislang geschwärzten Covid-Impfstoffverträge veröffentlicht.» Diese Formulierung suggeriert, dass die Verträge nun offen liegen, dass die Schwärzungen entfernt wurden, dass Transparenz hergestellt ist.

Das ist nicht der Fall.

Was tatsächlich geschehen ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10. Februar 2026 zwei Urteile gefällt. Diese Urteile betrafen ausschliesslich die Verträge mit Moderna und Novavax. Nur diese zwei Verträge mussten ohne Schwärzungen publiziert werden. Das BAG hat dies entsprechend umgesetzt.

Die Verträge mit den anderen Herstellern — namentlich mit Pfizer/BioNTech, dem mit Abstand am häufigsten in der Schweiz eingesetzten Covid-Impfstoff — bleiben in geschwärzter Fassung publiziert. Die Schwärzungen stützen sich, wörtlich aus der BAG-Stellungnahme von Rafael Häcki, Leiter Sektion Rechtsbereich 3, «auf rechtskräftige Verfügungen des BAG». Begründet werden sie mit dem «Schutz der Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse der Hersteller».

Mit anderen Worten: Das BAG hat selbst entschieden, die Pfizer-Verträge geschwärzt zu lassen. Diese Entscheidung wurde nicht gerichtlich aufgehoben, weil sie nicht im selben Verfahren angefochten wurde. Das Gericht hat über Moderna und Novavax geurteilt. Über Pfizer hat es nicht geurteilt.

Pfizer war der dominante Impfstoff der Schweizer Kampagne. Der grösste Teil der mehr als 17 Millionen verabreichten Impfdosen war Pfizer/BioNTech, nicht Moderna oder Novavax. Die Vertragsbedingungen mit Pfizer — Haftungsausschlüsse, Risikoabwälzungen, Geheimhaltungsklauseln — sind weiterhin schwarz übermalt. Die Schweizer Bevölkerung weiss nicht, was im Pfizer-Vertrag steht. Das BAG weiss es. Pfizer weiss es. Die Öffentlichkeit nicht.

Im SRF-Beitrag kommt dieser Sachverhalt mit keinem Wort vor. Nicht im Lead. Nicht im Fliesstext. Nicht in einer Box. Die Differenzierung zwischen «entschwärzten Moderna/Novavax-Verträgen» und «weiterhin geschwärzten Pfizer-Verträgen» fehlt komplett.

Was diese Auslassung bedeutet

Diese Auslassung ist nicht nebensächlich. Sie ist der Schlüssel zur ganzen Geschichte.

Die zentrale Aussage des Beitrags lautet: Die Verträge zeigen, dass der Bund die Hersteller geschützt hat, dass mit Risiken gerechnet wurde, dass die Haftung von den Herstellern auf den Bund und somit die Bevölkerung abgewälzt wurde. Das sagt Katja Braendle vom Verein Post-Vakzin-Syndrom. Das ist die Schlagzeile.

Aber diese Aussage stützt sich auf die zwei nebensächlichsten Verträge. Moderna spielte in der Schweiz eine substantielle, aber zweitrangige Rolle. Novavax war ein Nachzügler-Produkt, das erst spät in begrenztem Umfang eingesetzt wurde. Was für diese beiden Verträge gilt — Haftungsabwälzung, Risikobewusstsein, Geschäftsgeheimnisschutz — gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit erst recht für den dominanten Pfizer-Vertrag. Pfizer war in den internationalen Verhandlungen bekannt für besonders harte Vertragsbedingungen. In Brasilien, in den USA, in der EU haben Pfizer-Verträge zu öffentlichen Skandalen geführt, wo Klauseln zu Souveränitätsverzicht, Eigentumsbeschlagnahmungen und totalen Haftungsbefreiungen ans Licht kamen.

Wer die Schweizer Pfizer-Vertragsbedingungen kennt, kann beurteilen, was wirklich vereinbart wurde. Wer sie nicht kennt, kann nur spekulieren. Das BAG entscheidet, dass die Öffentlichkeit weiterhin nur spekulieren darf.

Eine ehrliche Berichterstattung hätte diesen Punkt zur Hauptaussage gemacht. Sie hätte gefragt: Warum bleibt der Pfizer-Vertrag geschwärzt? Welche «Geschäftsgeheimnisse» rechtfertigen es, dass die Bevölkerung nicht erfährt, unter welchen Bedingungen sie zu Millionen mit einem experimentellen Produkt geimpft wurde? Wer schützt da wen vor was?

Stattdessen produziert der Beitrag eine Erzählung, in der die Verträge «kürzlich veröffentlicht» wurden — als wäre die Sache erledigt. Das ist nicht falsch in einzelnen Sätzen. Es ist falsch in der Gesamtwirkung.

Die rhetorische Asymmetrie

Schauen wir uns die Stimmenverteilung im Beitrag an.

Katja Braendle vom Verein Post-Vakzin-Syndrom darf sprechen. Sie sagt klare Sätze: «Die Verträge zeigen, dass der Bund die Hersteller geschützt hat. Und dass man mit Risiken gerechnet hat.» Sie fordert Anerkennung und Unterstützung.

Philipp Tarr darf einordnen. Er bestätigt die Kritik teilweise, er erklärt die Logik der Risikokommunikation, er verweist auf skandinavische Studien.

Das BAG bekommt eine Box. Diese Box ist umfangreich. Sie enthält Sätze wie: «Bei der Beschaffung der Impfstoffe hat der Bund eine auf Sicherheit ausgerichtete Strategie verfolgt und nur Impfstoffe beschafft, die über eine Zulassung für die Schweiz verfügten. Diese erfolgt nur, wenn der Impfstoff nachweislich sicher, wirksam und von hoher Qualität ist.»

Diese BAG-Aussage ist tautologisch und irreführend in einem Atemzug. Tautologisch, weil eine Zulassung definitionsgemäss eine Zulassung ist. Irreführend, weil die Covid-Impfstoffe in der Schweiz keine reguläre Zulassung hatten, sondern eine befristete Zulassung unter Bedingungen, die die normalen Anforderungen nicht in vollem Umfang abbildeten. Swissmedic hat im Februar 2021 die Pfizer-Zulassung als «befristete Zulassung» erteilt, mit der Auflage, dass weitere Daten nachgereicht werden mussten. Das ist nicht eine reguläre, vollumfängliche Zulassung, sondern ein Notfallinstrument.

Der Beitrag lässt diese Aussage des BAG unkommentiert stehen. Niemand fragt nach. Niemand differenziert zwischen befristeter und regulärer Zulassung. Die Bevölkerung, die sich erinnert, dass jahrelang von «sicher und wirksam» die Rede war, bekommt keine Hilfe, diese Begriffe heute kritisch zu lesen.

Die zwei Entschädigungen

Eine Box im Beitrag listet die bisherigen Entschädigungen auf. Zwei bewilligte Gesuche. Insgesamt rund 19'860 Franken Auszahlungen.

In Relation: Die Schweiz hat über 17 Millionen Impfdosen verabreicht. Das BAG hat mehrere hundert Gesuche von mutmasslich Geschädigten erhalten. Der Verein Post-Vakzin-Syndrom betreut mehrere hundert Mitglieder mit teils schwersten gesundheitlichen Folgen — Myokarditis, neurologische Ausfälle, autoimmune Reaktionen, Long-Vac-Syndrome, in einzelnen Fällen Todesfälle.

Aus dieser Lage werden zwei Gesuche bewilligt. 19'860 Franken. Total.

Eine ehrliche Berichterstattung hätte diese Zahl in Relation zu den eingereichten Gesuchen gesetzt. Sie hätte gefragt: Wie viele Gesuche wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? Welche Beweisanforderungen muss ein Geschädigter erfüllen? Wer trägt die Beweislast? Welche medizinischen Fachgremien entscheiden, und sind diese unabhängig von der ursprünglichen Impfempfehlung?

Diese Fragen werden nicht gestellt. Die Box steht da, mit zwei Fällen, mit kleinen Beträgen. Die Botschaft an die Geschädigten lautet implizit: Es gibt einen Mechanismus, er funktioniert, einzelne werden entschädigt. Die Realität: Die Hürden sind so hoch, dass praktisch niemand durchkommt. Der Verein Post-Vakzin-Syndrom kämpft seit Jahren genau gegen diese Hürden. Diese Auseinandersetzung wird im Beitrag nicht abgebildet.

Die nicht gestellte Frage zur Haftung

Der zweite Verweis im Beitrag — auf den Artikel «Weshalb die Pharma bei der Haftung entlastet wurde» vom 17. April 2026 — ist das eigentliche Thema, das hier nur angerissen wird. Die Haftungsentlastung der Pharmahersteller war kein Schweizer Sonderweg. Sie war eine internationale Bedingung der Hersteller für die Lieferung. Pfizer, Moderna und andere haben mit allen Staaten der Welt Verträge geschlossen, in denen sie die zivilrechtliche Haftung für Impfschäden auf die Staaten abgewälzt haben.

Was bedeutet das konkret? Wenn Sie heute Schaden erleiden durch ein gewöhnliches Medikament — sagen wir, ein Schmerzmittel, ein Antibiotikum — können Sie den Hersteller verklagen. Die normale Produkthaftung gilt. Bei den Covid-Impfstoffen gilt sie nicht. Der Hersteller ist immun. Die Geschädigten müssen sich an den Staat wenden. Der Staat entscheidet, in einem von ihm selbst aufgesetzten Verfahren, ob er entschädigt. Die zwei bewilligten Fälle und die kleinen Beträge zeigen, wie dieses Verfahren in der Praxis ausgeht.

Das ist eine fundamentale Verschiebung der zivilrechtlichen Risikoverteilung. Sie gehörte vor der Impfkampagne öffentlich diskutiert. Sie wurde nicht öffentlich diskutiert. Sie war in den Verträgen vereinbart, die geschwärzt blieben, bis Februar 2026 zwei davon entschwärzt wurden. Der dritte und wichtigste — Pfizer — bleibt geschwärzt.

Das Gerichtsurteil als Zufall

Ein letzter Punkt verdient Beachtung. Die Entschwärzung der Moderna- und Novavax-Verträge erfolgte nicht freiwillig durch das BAG. Sie erfolgte aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2026 — also nach einem mehrjährigen Rechtsstreit, den engagierte Bürgerinnen und Bürger geführt haben. Das BAG hatte die Verträge unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz teilweise geschwärzt herausgegeben und auf vollständiger Schwärzung in den sensiblen Bereichen beharrt. Das Gericht hat dieser Argumentation in Bezug auf Moderna und Novavax widersprochen.

Wer die Pfizer-Verträge öffnen will, muss ein neues Verfahren führen. Jahre. Anwaltskosten. Gerichtskosten. Die Frage ist, ob jemand den Atem dafür hat.

In der Zwischenzeit kann das BAG sagen, es habe die Verträge «veröffentlicht». Das ist formal richtig. Substantiell ist es eine Halbwahrheit, gross genug, um den entscheidenden Vertrag im Schatten zu halten.

Der SRF-Beitrag transportiert diese Halbwahrheit ungebrochen weiter, indem er die Differenzierung nicht macht. Er sagt nicht, dass nur Moderna und Novavax offen liegen. Er sagt nicht, dass Pfizer geschwärzt bleibt. Er sagt nicht, dass die Geschwärzten der relevanteste Vertrag ist.

Der Befund

Was bleibt von diesem Beitrag?

Er ist, in seiner Anlage, ein vorsichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein Verein der Geschädigten kommt zu Wort. Ein Wissenschaftler bestätigt die einseitige Kommunikation der Behörden. Die Erzählung, dass alles in Ordnung gewesen sei, wird zumindest brüchig.

Aber er bleibt in der entscheidenden Frage zahnlos. Er suggeriert Transparenz, wo Intransparenz fortbesteht. Er listet zwei Entschädigungsfälle, ohne den Skandal der Ablehnungsquote zu thematisieren. Er lässt die zentrale Differenz zwischen befristeter und regulärer Zulassung untergehen. Er nimmt das BAG-Statement entgegen, ohne nachzufragen.

Vor allem: Er stellt die Frage nicht, die jeder Schweizer Bürger sich stellen sollte. Wenn der Bund mit Pfizer einen Vertrag geschlossen hat, dessen Inhalt der Öffentlichkeit fünf Jahre nach Abschluss der Impfkampagne immer noch verborgen bleibt — was steht in diesem Vertrag, das nicht ans Licht darf? Welche «Geschäftsgeheimnisse» sind so gewaltig, dass sie die fundamentale Transparenzpflicht eines demokratischen Staates gegenüber seiner Bevölkerung überstimmen? Wer hat hier wem etwas versprochen, das er der Öffentlichkeit nicht erklären kann?

Diese Frage steht nicht im Beitrag. Sie steht in der Lücke, die der Beitrag offen lässt.

Vier Sätze hätten genügt, sie zu schliessen. Eine Box mit der Differenzierung: Moderna und Novavax sind nach Gerichtsurteil unentschwärzt veröffentlicht. Pfizer und andere bleiben geschwärzt nach Verfügung des BAG. Pfizer war der dominante Impfstoff der Schweizer Kampagne. Der wichtigste Vertrag liegt weiterhin im Dunkeln.

Diese vier Sätze fehlen. Ihre Abwesenheit ist die eigentliche Geschichte.

Katja Braendle hat im Beitrag den entscheidenden Satz gesagt: «Wer entscheidet, ob man unbekannte Risiken tragen will oder nicht?» Die Antwort, die der Beitrag implizit gibt, ohne sie auszusprechen: Diejenigen, die die Verträge unterschrieben haben, entscheiden auch, was die Öffentlichkeit über diese Verträge erfahren darf. Sie entscheiden weiter. Heute. Im Mai 2026. Und auf absehbare Zeit.

Das zermürbende Schweigen des Titels ist nicht nur das Schweigen über Nebenwirkungen. Es ist das Schweigen über die Verträge selbst. Über die Bedingungen, unter denen ein ganzes Land geimpft wurde. Über die Frage, wer diese Bedingungen ausgehandelt hat und in wessen Interesse.

Über dieses Schweigen schweigt auch der Beitrag.

Originalbeitrag auf X →

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