9min
Aktionärsdemokratie und Medienöffentlichkeit
Medienkritik
8 Minuten

Aktionärsdemokratie und Medienöffentlichkeit

SRF/SRGBillag/GebührenDemokratie
schwerwiegend
Teilen

Zum SRF-Beitrag «Online-Generalversammlung der Swatch-Gruppe in der Kritik», 12. Mai 2026

Was berichtet wird

Manuel Rentsch berichtet über die rein virtuelle Generalversammlung der Swatch-Gruppe. Seit der Aktienrechtsrevision 2023 dürfen Schweizer Firmen ihre GV vollständig online durchführen. Swatch nutzt das. Kritik kommt von der Anlagestiftung Ethos, von Actares und vom US-Investor Steven Wood. Die Argumente: Aktionärsrechte werden untergraben, Gegenanträge sind kaum möglich, kritische Stimmen werden neutralisiert, der direkte Austausch fällt weg. Wood, der 0.5 Prozent an Swatch hält, ist mit seinen Anträgen — Statutenrevision, eigene VR-Wahl — gescheitert. Nayla Hayek sagt, man prüfe für das nächste Jahr wieder eine physische GV.

Die zwei Geschichten

Der Beitrag erzählt eine Geschichte über Aktionärsdemokratie. Er erzählt unausgesprochen auch eine zweite, die strukturell ähnlich ist: über Medienöffentlichkeit.

Wenn Swatch seine Generalversammlung ins Virtuelle verlegt und damit kritische Stimmen ausschliesst, ist das ein Demokratiedefizit auf Unternehmensebene. Wenn eine Redaktion auf Kritik nicht reagiert, die Ombudsstelle umgeht und den Presserat ignoriert, ist das ein Demokratiedefizit auf Medienebene. Beide Mechanismen funktionieren nach demselben Prinzip: Die Institution behält ihre Form, die Kontrollfunktion wird ausgehöhlt.

Die SRG hat eine Ombudsstelle. Sie hat einen Publikumsrat. Sie ist Mitglied beim Schweizer Presserat. Auf dem Papier existieren alle Mechanismen, die eine kritische Auseinandersetzung mit der Berichterstattung erlauben würden. In der Praxis sind diese Mechanismen weitgehend zahnlos. Die Ombudsstelle behandelt einzelne Beanstandungen, aber ihre Empfehlungen sind nicht bindend. Der Presserat kann Entscheide fällen, die ebenfalls nicht bindend sind — und die in der eigenen Berichterstattung kaum je erwähnt werden. Der Publikumsrat hat beratende Funktion, ohne operative Konsequenzen.

Wenn ein Zuschauer einen problematischen Beitrag beanstandet, läuft das Verfahren formal korrekt ab. Die Beanstandung wird entgegengenommen, geprüft, beantwortet. Das Ergebnis ist meist eine Verteidigung der ursprünglichen Berichterstattung mit redaktionellen Argumenten. Die strukturellen Fragen — warum dieses Thema, warum dieser Rahmen, warum diese Auslassungen — werden nicht behandelt. Die Form der Kontrolle existiert. Die Substanz fehlt.

Worin Swatch und SRF sich ähneln

Bei Swatch hat ein Investor mit 0.5 Prozent Anteilen versucht, in den Verwaltungsrat gewählt zu werden. Er ist gescheitert. Der Verwaltungsrat hat sich «von Anfang an gegen ihn gestellt», wie SRF schreibt — mit der Begründung, er sei «nicht mit der Schweizer Industrie vertraut». Das ist eine klassische Abwehrformulierung. Sie behauptet eine Inkompetenz, die nicht überprüft wird. Sie schützt die bestehende Struktur durch eine Pauschalqualifikation.

Bei SRF läuft die Abwehr ähnlich. Wer die Berichterstattung kritisiert, bekommt mit zwei Mustern zu rechnen. Erstens: keine Antwort. Mails werden nicht beantwortet, Anfragen verschwinden in der Hierarchie, der Kontakt versandet. Zweitens: pauschale Qualifikation. Die Kritik sei unsachlich, polemisch, politisch motiviert. Die fachliche Auseinandersetzung wird durch die Charakterisierung des Kritikers ersetzt.

Beide Strukturen — Swatch und SRF — operieren mit derselben Logik. Sie geben formal die Möglichkeit zur Beteiligung. Sie schliessen tatsächlich die Beteiligung aus. Die Form bleibt demokratisch, die Substanz wird ausgehöhlt.

Der Unterschied

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Swatch und SRF, und er macht den Vergleich noch schärfer.

Swatch ist ein privates Unternehmen. Aktionäre können ihre Anteile verkaufen, andere Aktien kaufen, sich aus dem Konflikt zurückziehen. Wer mit der Hayek-Struktur nicht einverstanden ist, kann gehen. Der Markt bietet Alternativen.

SRF ist kein privates Unternehmen. Es ist ein Service-public-Anbieter, finanziert durch Pflichtgebühren. Die Schweizer Bevölkerung zahlt 335 Franken pro Haushalt und Jahr, ob sie SRF nutzt oder nicht. Es gibt keinen Markt, auf dem sich Alternativen bieten würden. Wer die Berichterstattung kritisiert, kann nicht «verkaufen». Er bleibt zahlender Kunde einer Institution, deren Leistung er kritisiert — und deren Reaktionsmechanismen ihn ins Leere laufen lassen.

Diese asymmetrische Situation macht das Verhalten von SRF gravierender als das von Swatch. Ein Unternehmen, das seine Aktionäre frustriert, riskiert den Verlust von Investoren. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die ihr Publikum frustriert, riskiert nichts — solange die Gebührenpflicht besteht. Der Mechanismus, der bei Swatch zumindest theoretisch zur Selbstkorrektur führt, fehlt bei SRF strukturell.

Die Ombudsstelle

Die SRG-Ombudsstelle hat im Jahr Hunderte von Beanstandungen zu bearbeiten. Die meisten werden abgewiesen. Die wenigen, die teilweise oder vollumfänglich gutgeheissen werden, haben kaum praktische Konsequenzen. Es gibt keine Verpflichtung zur Korrektur, keine personelle Konsequenz, keine strukturelle Anpassung. Der gutgeheissenen Beanstandung folgt die nächste ähnliche Beanstandung im nächsten Jahr.

Diese Wirkungslosigkeit ist nicht zufällig. Sie ist Teil des Designs. Eine Ombudsstelle, die tatsächliche Konsequenzen hätte, wäre für die Redaktion ein realer Kontrollmechanismus. Eine Ombudsstelle, die nur Beanstandungen abarbeitet, ohne Folgen zu produzieren, ist ein Beschwichtigungsorgan. Sie absorbiert die Kritik, ohne sie zu bearbeiten. Das ist nicht Kontrolle. Das ist Pufferung.

Der Schweizer Presserat funktioniert ähnlich. Seine Entscheide werden zur Kenntnis genommen, manchmal abgedruckt, selten kommentiert. Ein SRF, das vom Presserat gerügt wird, berichtet darüber nicht im eigenen Programm. Die Korrekturfunktion ist auf Selbstkorrektur angewiesen — und die findet nicht statt.

Worin sich der Vergleich lohnt

Der Swatch-Beitrag von SRF ist gut. Er beschreibt klar, was schiefläuft. Er nennt die Akteure beim Namen. Er zeigt die Mechanismen der Aushöhlung. Er gibt der Kritik Raum. Er fragt sogar nach Konsequenzen — und Nayla Hayek antwortet, man prüfe eine Rückkehr zur physischen GV.

All das wäre auf SRF selbst anwendbar. Eine kritische Berichterstattung über die eigene Anstalt — über die Ombudsstelle, die Wirkungslosigkeit des Beanstandungsverfahrens, das Verhalten gegenüber Kritik, die strukturellen blinden Flecken — wäre journalistisch möglich. Sie findet nicht statt. SRF berichtet über Swatch, weil Swatch ein anderes Unternehmen ist. SRF berichtet nicht über SRF, weil das Selbstbeobachtung wäre. Diese fehlt.

In der Medientheorie gibt es einen Begriff dafür: Selbstreferenz. Massenmedien beobachten die Gesellschaft, sie beobachten sich gegenseitig — aber die Selbstbeobachtung im engeren Sinn ist strukturell schwach. SRF kann den «Blick» kritisieren, Tamedia kann SRF kritisieren, die «Weltwoche» kann den Service public kritisieren. Aber die institutionelle Selbstkritik, die in den eigenen Redaktionsräumen stattfinden müsste, ist marginal.

Lohnt sich die Verfolgung?

Die Frage, ob es sich lohnt, gegen SRF mit den vorhandenen Mitteln vorzugehen — Beanstandung, Ombudsstelle, Presserat —, lässt sich realistisch beantworten: in einzelnen Fällen ja, strukturell nein.

Im einzelnen Fall kann eine Beanstandung ein konkretes Versäumnis dokumentieren. Wenn die Berichterstattung sachlich falsch ist, kann die Ombudsstelle das feststellen. Das hat einen Wert für den Beanstander — er erhält eine offizielle Bestätigung — und es hat eine geringe disziplinarische Wirkung für die Redaktion, die sich rechtfertigen muss.

Strukturell ändert sich dadurch nichts. Die Ombudsstelle behandelt Einzelfälle, nicht Muster. Sie kann nicht feststellen, dass die Berichterstattung systematisch die Verteilungsfragen ausblendet, dass die Auslandberichterstattung sich auf Surrogate verlässt, dass die Innenpolitik mit Effizienzfragen statt Strukturfragen operiert. Diese Befunde sind Muster, keine Einzelfälle — und das Beanstandungswesen ist auf Einzelfälle ausgelegt.

Wer strukturelle Veränderung will, muss andere Wege gehen. Öffentliche Kritik, dokumentierte Mustererkennung, alternative Medien, politischer Druck über Gebührenfragen. Die SRG-Initiativen — die «No Billag»-Initiative 2018, die verlorene «SRG-Halbierungs-Initiative» — waren solche Versuche. Sie greifen den Mechanismus an, der das Verhalten überhaupt erst ermöglicht: die Pflichtfinanzierung ohne Kundeneinfluss.

Der Befund

Der Swatch-Beitrag von SRF ist ein gutes Stück Berichterstattung. Er zeigt, was bei Aktionärsdemokratie schiefläuft, wenn die formalen Strukturen erhalten bleiben, aber die Substanz ausgehöhlt wird.

Genau diese Beobachtung gilt für SRF selbst. Die Mechanismen der Kritik existieren. Sie sind weitgehend wirkungslos. Die Ombudsstelle absorbiert, statt zu kontrollieren. Der Presserat empfiehlt, ohne zu binden. Die Redaktion reagiert auf direkte Kritik mit Schweigen oder Pauschalqualifikation. Wer als zahlender Gebührenpflichtiger sein Publikumsrecht wahrnehmen will, läuft gegen Strukturen, die ihn formal beteiligen und substanziell ausschliessen.

Der Vergleich mit Swatch ist deshalb passend. Steven Wood hält 0.5 Prozent und scheitert. Der einzelne Gebührenzahler hält 0.0002 Prozent (sein jährlicher Beitrag im Verhältnis zum SRG-Gesamtbudget) und scheitert ebenfalls. Bei Swatch wenigstens kann er verkaufen. Bei SRF nicht.

Diese Asymmetrie ist die eigentliche Pointe. SRF kann über Swatch berichten und die Aushöhlung der Aktionärsdemokratie kritisieren, weil Swatch ein Unternehmen ist, dessen Kunden sich entziehen können. SRF wird über sich selbst nicht in dieser Schärfe berichten, weil seine Kunden sich nicht entziehen können — und weil deshalb der Korrekturdruck fehlt.

Es lohnt sich, das zu sagen. Es lohnt sich, es zu dokumentieren. Es lohnt sich, die Verbindung zwischen den beiden Geschichten zu ziehen, die SRF nicht zieht. Die Aushöhlung demokratischer Mechanismen ist ein Thema, das SRF bei anderen Akteuren beleuchtet — und bei sich selbst nicht sieht. Diesen blinden Fleck zu benennen, ist legitime Medienkritik. Sie wird nicht zur Reform führen. Sie wird aber dokumentieren, was sonst undokumentiert bleibt.

Manchmal ist das alles, was übrig bleibt: das Schreiben darüber, was sonst nicht geschrieben wird. Der Versuch, eine Spur zu legen, der irgendwann ein anderer folgen kann. Swatch wird vielleicht im nächsten Jahr wieder eine physische GV durchführen. SRF wird im nächsten Jahr keinen Beitrag über die eigene Kritikabwehr senden. Das ist der Unterschied zwischen einem privaten Unternehmen und einer öffentlichen Anstalt, die sich für unangreifbar hält, weil ihre Finanzierung gesichert ist. Das macht die zweite gefährlicher als die erste.

Originalbeitrag auf X →

Ähnliche Beiträge

Kein Artikel verpassen.