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3:2 gegen die Verfassung
Medienkritik
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3:2 gegen die Verfassung

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*Zum SRF-Beitrag *«E-ID-Abstimmung muss nicht wiederholt werden» vom 21. April 2026

Am Morgen war noch offen, wie das Bundesgericht entscheiden würde. Am Nachmittag ist klar: Die Abstimmung bleibt gültig. 50.39 Prozent Ja, 19'000 Stimmen Vorsprung, 193'000 Franken Kampagnenhilfe von bundesnahen und medialen Akteuren — alles bleibt, wie es ist.

Der SRF-Beitrag meldet das korrekt. Er benennt sogar, etwas versteckt, die bemerkenswerteste Tatsache des Urteils: Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen. Zwei der Richter erklärten die Swisscom-Spende für verfassungswidrig. Das steht im Text. Es wird aber nicht zur Schlagzeile.

Es sollte zur Schlagzeile werden.

Das 3:2, das fast ein 2:3 war

Bundesgerichtsurteile mit dieser Margen-Schärfe sind selten. Eine klare Minderheit der Richter hielt fest, dass die Swisscom-Spende einer «indirekten Behördenpropaganda» gleichkomme und damit verfassungswidrig sei. Nicht eine politische Meinung, nicht eine juristische Grenzauslegung — verfassungswidrig.

Dieser Befund ist, für sich genommen, eine Sensation. Ein bundesnaher Betrieb hat, nach Auffassung zweier Bundesrichter, die Verfassung verletzt, indem er sich mit 30'000 Franken in einen Abstimmungskampf einmischte. In einer Abstimmung, die mit 19'000 Stimmen Vorsprung gewonnen wurde.

Die Mehrheit hat sich dieser Frage nicht gestellt. Sie hat sie durch Nichteintreten umschifft — die Rüge sei zu spät gekommen. Die SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi bringt es in ihrer Einordnung auf den Punkt:

«Bedauerlich ist allerdings, dass eine Mehrheit der Richter der zentralen Frage ausweicht — der Spende der Swisscom. Immerhin hat die öffentliche Beratung klargemacht: Solche Spenden staatsnaher Betriebe kommen indirekter Behördenpropaganda gleich und wären eigentlich verfassungswidrig.»

«Wären eigentlich verfassungswidrig.» Das ist die kryptische Formel, die dieses Urteil kennzeichnet. Der Beitrag selbst führt sie nicht aus. Sie bleibt im Infokasten. Dabei ist sie das, was hängen bleiben müsste: Das höchste Gericht des Landes hat in öffentlicher Beratung festgestellt, dass ein bundesnaher Betrieb eine verfassungswidrige Handlung begangen hat — und hat sich zugleich geweigert, daraus die rechtliche Konsequenz zu ziehen.

Die «Unregelmässigkeit», die keine Folgen hat

Befasst hat sich das Gericht mit den Medienzuwendungen von Ringier und TX Group. Befund: «Unregelmässigkeit», aber «eine Irreführung der Stimmberechtigten sei nicht erkennbar».

Wie soll sie nachweisbar sein? Niemand weiss, wie viele Stimmbürger anders entschieden hätten, wenn sie rechtzeitig gewusst hätten, dass die grössten Verlagshäuser der Schweiz die Ja-Kampagne mit 163'000 Franken unterstützten. Das Gericht verlangt einen Nachweis, der praktisch nicht erbringbar ist — und nimmt die Nichterbringbarkeit zum Freispruch.

Das Ergebnis: Wenn eine Verletzung der Transparenzregeln erst dann das Abstimmungsergebnis gefährdet, wenn eine nachweisbare Irreführung vorliegt, sind die Regeln Kosmetik. Sie bestrafen allenfalls die Urheber, aber sie schützen das Verfahren nicht.

Die Botschaft an die nächste Abstimmung

Das ist die eigentliche Konsequenz des heutigen Urteils. Bundesnahe Betriebe und Verlagshäuser wissen jetzt: Ein kampagnenrelevantes Engagement wird vor dem Bundesgericht nicht mit einer Aufhebung sanktioniert, solange die Fristen geschickt getaktet und die Irreführung nicht positiv nachgewiesen wird.

Das ist, unabhängig vom heutigen E-ID-Ausgang, eine Einladung. Die Schweizer Abstimmungsdemokratie ist heute ein Stück formalistischer geworden. Die Substanz — ein bundesnaher Betrieb mischt sich in eine Abstimmung ein, die mit 0.39 Prozentpunkten entschieden wird — zählt weniger als die Frist. So lange diese Frist vor der Abstimmung abläuft und die Kampagnenfinanzierung erst danach publik wird, ist die Rechtsdurchsetzung strukturell verunmöglicht.

Freiwillig und kostenlos?

Ein Punkt, den der Beitrag gar nicht berührt, aber der nach diesem Urteil besondere Bedeutung erhält. Die Ja-Kampagne hat während der gesamten Abstimmungsphase zwei Zusicherungen wiederholt: Die E-ID sei freiwillig und kostenlos.

Kostenlos ist sie nur in einem engen Sinn. Niemand zahlt an der Kasse. Bezahlt wird über Steuergelder — auch von jenen, die die E-ID nie nutzen. Das ist, mit Verlaub, nicht kostenlos. Es ist nur ausserhalb des Sichtfelds der Nutzerin abgerechnet. Semantik, mag man sagen, und formal stimmt das. Politisch ist es eine Unschärfe, die in der Abstimmungskampagne nicht erwähnt wurde.

Interessanter wird die Frage nach der Freiwilligkeit. Sie ist heute garantiert. Sie ist auf Gesetzesebene festgehalten. Sie war das zentrale Versprechen, das die knappe Mehrheit vermutlich erst möglich gemacht hat — viele Nein-geneigte Stimmberechtigte wurden mit dem Argument beruhigt, man könne ja auch weiterhin ohne E-ID leben.

Die Frage ist, wie lange. Wer die Digitalisierungsgeschichte der letzten zwanzig Jahre verfolgt hat, weiss, wie diese Zusicherungen funktionieren. Die elektronische Steuererklärung war «freiwillig» — bis in mehreren Kantonen die Papiervariante abgeschafft oder mit Gebühren belegt wurde. Die Post-App war «freiwillig» — bis Briefkästen verschwanden. Das E-Banking war «freiwillig» — bis Schalter zumachten und Gebühren explodierten.

Die Freiwilligkeit der E-ID wird genauso erodieren. Nicht durch einen Gesetzesbeschluss, der sie abschafft — das wäre politisch zu teuer. Sondern durch tausend kleine Schritte: Bundesdienste, die ohne E-ID schwerer erreichbar werden. Kantone, die Anreize setzen. Banken, Versicherungen, private Dienstleister, die auf E-ID umstellen, weil der Standard sie verbilligt. Nach fünf, zehn Jahren wird die Wahl zwischen E-ID und Nicht-E-ID eine Wahl zwischen funktionierendem Leben und Verwaltungszumutung.

Das ist das normale Muster digitaler Infrastrukturprojekte. Wer das Muster kennt, weiss, dass «freiwillig» in diesen Kontexten eine Einstiegsformulierung ist, keine dauerhafte Eigenschaft.

Was das alles zusammenhält

Ein Verfassungswidrigkeits-Befund, der folgenlos bleibt. Eine Transparenzregel, die nichts schützt. Eine Freiwilligkeit, die zum Einstiegsversprechen taugt. Eine Abstimmung mit 19'000 Stimmen Vorsprung, gewonnen mit 193'000 Franken Kampagnenhilfe von Akteuren, deren Engagement «eigentlich verfassungswidrig» wäre.

Dies ist das Gesamtbild, welches am 21. April 2026 in Lausanne zementiert wurde. Der SRF-Beitrag meldet es sachlich und knapp, die eigene Gerichtskorrespondentin liefert die schärfste Einordnung des Tages — versteckt in einer Infobox.

«Zentrale Frage bleibt unbeantwortet», schreibt Bondolfi. Das ist höflich formuliert. Genauer wäre: Die Frage wurde gestellt, mit 3:2 abgewürgt, und ihr Schatten bleibt über jeder künftigen Abstimmung liegen, in der bundesnahe Betriebe und grosse Medienhäuser sich engagieren werden.

Sie werden es tun. Das Urteil heute hat ihnen gezeigt, wie.

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