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Die NZZ findet das Urteil und liefert die Moral nach
Medienkritik
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Die NZZ findet das Urteil und liefert die Moral nach

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Zum NZZ-Kommentar «Patrick Fischer hat seine Mannschaft verraten. Die Aufregung um ihn ist scheinheilig, die Entlassung zwingend» vom 17. April 2026

Dieser Beitrag ist anders als der Tages-Anzeiger-Artikel. Er ist ehrlicher. Er versteckt seine Position nicht hinter zwei Experten. Er schlägt zu, offen, mit Wucht. Der Titel ist der ganze Artikel: «Verrat». «Scheinheilig». «Zwingend».

Das hat einen Vorteil. Man kann mit einem Kommentar streiten, der seine Seite nennt. Mit einer «Einordnung», die ihre Seite verschweigt, kann man nicht streiten — man kann sie nur entlarven.

Deshalb ist die NZZ-Variante die interessantere. Sie macht die Argumentationslinie sichtbar, die der Tages-Anzeiger kaschiert.

Die zentrale Konstruktion

Der Artikel hat eine rhetorische Achse, um die alles kreist. Fischer, so die NZZ, habe «das Team in Peking nicht im Stich lassen wollen» — aber das sei die falsche Erzählung. Die richtige Erzählung laute:

«Fischer hat in Kauf genommen, dass 25 Spieler und etliche Staff-Mitglieder auf Olympia hätten verzichten müssen.»

Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Wenn diese Aussage trägt, trägt der Artikel. Wenn sie nicht trägt, ist alles andere Moralrhetorik.

Schauen wir sie an. Die NZZ behauptet, Fischer habe das Risiko auf sich genommen, «von den rigiden chinesischen Behörden erwischt» zu werden — mit der Folge, dass er inhaftiert und das gesamte Team ausgeschlossen, in Quarantäne geschickt und des Landes verwiesen worden wäre.

Das klingt dramatisch. Es ist aber in mehrfacher Hinsicht fragwürdig.

Erstens: Fischer hatte, soweit öffentlich bekannt, zwei reguläre Impfdosen erhalten. Das gefälschte Zertifikat betraf die Booster-Anforderung für die Olympia-Teilnahme. Die Frage, was genau die chinesischen Behörden bei Kontrolle hätten feststellen können und welche Sanktion wahrscheinlich gewesen wäre, wird im Artikel nicht behandelt. Sie wird einfach in der drastischsten denkbaren Variante unterstellt: Verhaftung, Teamausschluss, Landesverweis.

Zweitens: Die chinesischen Zertifikatskontrollen für die IOC-Blase in Peking waren eine administrative Prüfung, keine forensische Analyse. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein mit Aufwand hergestelltes Schweizer Zertifikat in einer Massenkontrolle als Fälschung erkannt worden wäre, war — nach allem, was über das Kontrollsystem bekannt ist — gering. Das macht die Fälschung moralisch nicht besser. Aber es stellt die NZZ-Darstellung in Frage, die so tut, als sei die Eskalation zum Staatsskandal ein wahrscheinliches Szenario gewesen.

Drittens — und entscheidend: Die NZZ konstruiert aus einem Risiko, das nicht eingetreten ist, eine Handlung, die so schwer wiege wie die schlimmste denkbare Konsequenz. Das ist die Logik des Konjunktivs. Wäre etwas passiert, das nicht passiert ist, dann hätte Fischer das Team ruiniert. Weil aber nichts passiert ist, muss die Dramatisierung über das hypothetische Szenario erfolgen. Man nennt das im juristischen Kontext Gesinnungsstrafrecht: bestraft wird nicht die Tat, sondern die dahinter vermutete Haltung.

In der Strafjustiz hat das System genau diesem Problem mit dem Strafbefehl Rechnung getragen. Fischers konkrete Handlung — Urkundenfälschung — wurde bewertet, sanktioniert, bezahlt. Die NZZ aber re-verhandelt den Fall, und zwar nicht auf der Ebene der tatsächlichen Tat, sondern auf der Ebene der im Extremfall möglichen Folgen. Dafür gibt es in einem Rechtsstaat kein Verfahren. Dafür gibt es Moralartikel.

Die ausgelassene Rechtsstaatlichkeit

Es gibt in dem Artikel einen bemerkenswerten Satz:

«Dass seine Verfehlungen von vielen bagatellisiert werden, ist in einem Rechtsstaat trotzdem stossend.»

Der Satz ist interessant, weil er den Rechtsstaatsbegriff an einer Stelle einführt, an der er nicht hingehört — und an einer Stelle auslässt, an der er hingehören würde.

Was ist der Rechtsstaat? Er ist das Prinzip, dass Sanktionen nach Gesetz verhängt werden, dass der Verurteilte nach Verbüssung seiner Strafe wieder Bürger wie jeder andere ist, dass das System Schuld und Sühne mit Proportionalität verbindet und nach Abschluss Frieden herstellt.

Fischer hat 39'000 Franken Busse bezahlt. Der Rechtsstaat hat gesprochen. Der Fall ist rechtsstaatlich erledigt.

Was aber ist nicht rechtsstaatlich? Die nachträgliche zweite Bestrafung. Die öffentliche Hinrichtung im Kontext einer medialen Aufmerksamkeitsökonomie, drei Jahre nach Rechtskraft. Das Ausgraben einer abgeschlossenen Strafsache, um daraus eine Karriereende zu konstruieren.

Die NZZ spricht vom Rechtsstaat, als gehe es darum, dass Fischers Tat mehr gekostet haben müsse. Tatsächlich geht es im rechtsstaatlichen Sinn eher darum, dass sie nicht wieder kosten dürfte — weil sie bereits gekostet hat.

Diese Lesart kommt in dem Artikel nicht vor. Und genau das ist bezeichnend.

Die Teamgeist-Metaphysik

Der ganze mittlere Abschnitt des Artikels feiert den «Spirit», den «Teamgeist», die «Garderobe als intimer, ja heiliger Raum». Schweiss, Rituale, Codes, gegenseitiges Vertrauen. Das ist schön geschrieben. Es hat mit dem Fall nur begrenzt zu tun.

Denn die entscheidende Frage lautet: Haben sich die Spieler verraten gefühlt? Haben sie die Zusammenarbeit aufgekündigt? Gibt es aus der Mannschaft Stimmen, die Fischers Entlassung gefordert haben?

Die öffentlichen Signale weisen eher ins Gegenteil. Spieler und Umfeld haben sich nach der Veröffentlichung überwiegend solidarisch geäussert. Die Internetpetition, die Fischers Rückkehr fordert, trägt tausende Unterschriften. Die Stimmen aus dem Eishockey-Milieu, die eine Entlassung als «zwingend» bezeichnen, sind die Ausnahme, nicht die Regel.

Das wird im NZZ-Artikel nicht diskutiert. Stattdessen wird die «Kabine» zum abstrakten moralischen Subjekt verklärt, das unabhängig von den konkreten Spielern, die 2022 in Peking waren und 2026 in Zürich spielen werden, urteilt. Die Kabine hat gesprochen, sagt die NZZ. Nur hat sie das nicht. Der Artikel hat gesprochen. Die NZZ legt der Kabine in den Mund, was sie selbst denkt.

Die Staatsfeind-Formel

Ein Satz, an dem man nicht vorbeigehen sollte:

«Dass Fischer nun von impfkritischen Kreisen und Staatsfeinden zum Märtyrer und Helden stilisiert wird, war zu erwarten und ist Teil der modernen Internet-Folklore.»

«Staatsfeinde». Das ist kein beiläufiges Wort in einem NZZ-Text.

Wer sind diese Staatsfeinde? Menschen, die eine abgeschlossene Strafsache nicht als Grundlage für eine Zweitbestrafung akzeptieren wollen? Menschen, die die Verhältnismässigkeit einer Karrierezerstörung drei Jahre nach Rechtskraft anzweifeln? Menschen, die fragen, ob die Corona-Impfpflicht für Olympia-Teilnehmer rechtlich und ethisch so sauber war, wie die offiziellen Narrative behaupteten?

Diese Menschen sind keine Staatsfeinde. Sie sind Bürger, die in einem Rechtsstaat legitime Fragen stellen. Sie als «Staatsfeinde» zu etikettieren, ist die Rhetorik, die man aus anderen politischen Kulturen kennt — nicht aus der NZZ der 1990er oder 2000er Jahre.

Dass dieses Wort im Jahr 2026 im NZZ-Kommentar erscheint, ohne dass die Redaktion es streicht, sagt mehr über die Verfasstheit des Blattes als über die Verfasstheit der Kritiker.

Der Leserkommentar als Schlüssel

Der aufschlussreichste Moment des ganzen Artikels findet sich nicht im Artikel selbst, sondern im ersten Leserkommentar:

«Wie kam es überhaupt zum Strafbefehl von 2023, wo Patrick Fischer zu einer Busse von knapp 40'000 Franken verurteilt wurde? Wurde er (von wem?) angezeigt... oder hat er sich womöglich (vielleicht aufgrund seines schlechten Gewissens) selbst angezeigt?»

Das ist die Frage, die die NZZ nicht stellt. Wie ist Fischer 2023 überhaupt ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten? Wenn er sich selbst angezeigt hat, wäre das ein erheblicher Umstand — es würde zeigen, dass er den Vorgang selbst nicht verdrängt, sondern aufgearbeitet hat. Wenn ihn jemand angezeigt hat, stellt sich die Frage nach dem Motiv und dem Umfeld.

Die NZZ hat diese Information mutmasslich. Sie veröffentlicht sie nicht. Stattdessen konstruiert sie aus einem undifferenzierten Strafbefehl einen Verrat an Mannschaft und Rechtsstaat.

Der zweite Leserkommentar bringt es auf den Punkt: «ein solcher moralinsaurer Artikel... der die Medienhetze gegen Patrick Fischer, sehr subtil, noch verstärkt.» Die NZZ-Leser sehen, was der NZZ-Autor nicht sehen will. Und das ist am Ende die bemerkenswerteste Konstellation: Ein Kommentar, der die Aufregung «scheinheilig» nennt, wird von seinem eigenen Publikum als Beitrag zur Scheinheiligkeit identifiziert.

Der Befund

Die NZZ ist ehrlicher als der Tages-Anzeiger. Sie moralisiert offen, statt Experten vorzuschicken. Sie sagt «Verrat», statt «fachliche Einordnung». Das hat Respekt vor dem Leser — er darf sehen, mit wem er es zu tun hat.

Gleichzeitig ist die NZZ hier auf einem journalistischen Tiefpunkt angelangt, der vor zehn Jahren noch undenkbar gewesen wäre. Sie übernimmt die Logik der doppelten Bestrafung. Sie konstruiert aus einem Konjunktiv eine Schuld. Sie etikettiert Kritiker als «Staatsfeinde». Sie ignoriert die rechtsstaatliche Dimension des «Recht auf Vergessen». Sie stellt die entscheidenden Fragen nicht, die ihre eigenen Leser stellen.

Das ist keine Analyse. Das ist Anschluss an das Urteil, das anderswo gefällt wurde, mit der nachgelieferten Moral.

Die Pointe: Auf die Frage, wem die Veröffentlichung nützt, gibt die NZZ die ehrlichste denkbare Antwort. Sie nützt denjenigen, die ein Interesse daran haben, dass die Corona-Zeit nicht aufgearbeitet wird. Sie nützt denjenigen, die ein Exempel brauchen gegen jeden, der damals die Regeln nicht perfekt befolgt hat. Sie nützt denjenigen, die eine Demonstration brauchen, dass Regelverstoss in dieser Frage keine Verjährung kennt, kein Vergessen, keine Proportionalität.

Und die NZZ, die einst das Blatt des liberalen Rechtsstaats war, liefert die moralische Untermalung. Mit dem Wort «Staatsfeinde» in der Hinterhand, falls jemand nicht mitmacht.

Die Leserkommentare zeigen, dass das Publikum weiter ist als die Redaktion. Das ist, am Ende, die eigentliche Nachricht dieses Artikels. Nicht dass Fischer zurücktreten musste. Sondern dass die NZZ es nötig hatte, ihm den Rücktritt moralisch nachzutragen — und dass ihre eigenen Leser ihr das um die Ohren hauen.

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