Rosinenpickerei, Teil Zwei (EU)
Wer den Vorwurf erhebt — und was er selbst tut
Im ersten Teil wurde dargelegt, dass «Rosinenpickerei» die Grundform jeder vernünftigen Wahl ist. Niemand kauft matschige Bananen, niemand stellt fünfzig Köche in einer Küche für fünf an, niemand mietet die schimmlige Wohnung neben der Autobahn, wenn die helle mit Balkon verfügbar ist. Selektion ist nicht moralischer Defekt, sondern Voraussetzung funktionierender Strukturen.
Bleibt die Frage, wer eigentlich den Vorwurf erhebt. Die EU verlangt von der Schweiz, sie möge keine Rosinen picken. Eine zweite, oft übersehene Beobachtung lohnt sich: Die EU pickt selber. Permanent. In allen Richtungen. Sie hat die Pickerei zur Verfassung erhoben — sie nennt sie nur anders.
Differenzierte Integration
Innerhalb der EU heisst Rosinenpickerei nicht Rosinenpickerei. Sie heisst «differenzierte Integration». Das ist der offizielle Terminus für ein System, das es seinen Mitgliedern erlaubt, an einzelnen Politikbereichen nicht teilzunehmen oder Sonderregelungen auszuhandeln. Es ist dasselbe Prinzip, mit anderem Namen.
Dänemark hatte über Jahrzehnte eines der ausgefeiltesten Opt-out-Pakete. Es ist EU-Mitglied, hat aber bis heute eine vertragliche Ausnahme vom Euro. Beim Bereich Justiz und Inneres bleibt das Opt-out bestehen. Bei der Verteidigungspolitik wurde das Opt-out im Juni 2022 per Volksabstimmung aufgehoben — eine Entscheidung, die Dänemark eigenständig traf, ohne dass Brüssel diktiert hätte, das Land dürfe nicht mehr picken.
Irland ist EU-Mitglied, aber nicht im Schengen-Raum. Es hält an dieser Ausnahme fest, um die Passunion mit dem Vereinigten Königreich (Common Travel Area) aufrechtzuerhalten. Eine massgeschneiderte Lösung mit historischer Begründung. Eine Rosine, die niemand in Frage stellt.
Schweden ist seit 1995 EU-Mitglied. Es ist völkerrechtlich verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald die Konvergenzkriterien erfüllt sind. Es hat kein offizielles Opt-out. Aber es hat einen einfachen Trick gefunden: Es nimmt nicht am Wechselkursmechanismus II teil und erfüllt damit die Beitrittsbedingungen nicht. Faktisch bleibt es 31 Jahre nach Beitritt ausserhalb der Eurozone — entgegen der vertraglichen Verpflichtung. Brüssel akzeptiert dieses faktische Opt-out wortlos.
Polen und Tschechien handelten Protokolle zur Grundrechtecharta aus, die deren unmittelbare rechtliche Wirkung in bestimmten nationalen Bereichen begrenzen. Die Bankenunion ist optional. Die verstärkte Verteidigungszusammenarbeit PESCO ist optional. Die Eurogruppe ist eine Untergruppe.
Stand 2026 sind sieben EU-Staaten nicht in der Eurozone: Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Zwei Staaten sind nicht im Schengen-Raum: Irland (Dauer-Opt-out) und Zypern (Beitrittsprozess läuft). Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Januar 2025 vollständige Schengen-Mitglieder — nach jahrelanger Blockade durch einzelne Mitgliedstaaten, die ihrerseits gepickt hatten, wem sie diesen Status zubilligen wollten.
Die EU der 27 ist in Wahrheit kein einheitlicher Block, sondern ein Patchwork aus Mitgliedschaften, Teilmitgliedschaften und Ausnahmen. Sie funktioniert genau deshalb, weil ihre Mitglieder picken dürfen.
Brüssels offizielle Antwort darauf lautet: Das sei kein Picken, denn EU-Mitglieder bekennten sich «zur Gesamtheit der Ziele», und ihre Ausnahmen seien durch Primärrecht legitimiert oder als Übergangslösungen konzipiert. Das ist eine elegante Definition. Sie macht aus Selektion etwas anderes, sobald die Selektierenden Mitglieder des Klubs sind. Bei externen Partnern wie der Schweiz wird die identische Operation als illegitim deklariert.
Der Brexit als Lehrstück
Im Verhältnis zu Drittstaaten zeigt sich derselbe Mechanismus. Während der Brexit-Verhandlungen verkündete die EU monatelang, das Vereinigte Königreich dürfe nicht «cherry-picken». Am Ende wurde das Trade and Cooperation Agreement unterzeichnet — ein sektorales Abkommen, das den zollfreien Warenhandel regelt, Dienstleistungen (insbesondere den Finanzplatz London) weitgehend ausschliesst und keine Personenfreizügigkeit vorsieht.
Aus Sicht der EU sei das kein Picken, weil die einzelnen Sektoren als klassisches Freihandelsabkommen verhandelt wurden, nicht als Binnenmarktzugang mit Ausnahmen. Diese Unterscheidung ist juristisch begründbar. Politisch ist sie eine semantische Verschiebung: Wenn die EU einem Drittstaat sektoralen Marktzugang gewährt, heisst es Freihandelsabkommen. Wenn die Schweiz sektoralen Marktzugang anstrebt, heisst es Rosinenpickerei. Das Resultat ist im Kern identisch — selektive Integration ohne vollständige institutionelle Unterordnung.
Das Northern Ireland Protocol, später angepasst durch das Windsor Framework, ist die Verfeinerung dieser Operation. Nordirland ist gleichzeitig im EU-Binnenmarkt für Waren und im britischen Zollgebiet. Eine massgeschneiderte Zwitterlösung mit weltweit einzigartigem Zuschnitt. Brüssel rechtfertigt dies als «einzigartige Lösung für eine einzigartige Situation» — gemeint ist die Friedenssicherung in Nordirland. Das ist nicht falsch. Es ist aber eine Aussage, die gleichzeitig zugibt, dass massgeschneiderte Sonderlösungen möglich sind, wenn der politische Druck stimmt. Bei der Schweiz fehlt offenbar dieser Druck.
Selektive Aussenpolitik
Die Gemeinsame Agrarpolitik ist das prominenteste Beispiel selektiven Wirtschaftens überhaupt. Die EU verlangt von Handelspartnern offene Märkte, schützt aber ihre eigenen Landwirte mit jährlich rund 55 Milliarden Euro an Subventionen — etwa ein Drittel des EU-Gesamthaushalts. Wenn brasilianisches Rindfleisch oder ukrainisches Getreide den europäischen Markt erreichen sollen, wird Brüssel plötzlich sehr selektiv: Sicherheitsstandards, Importquoten, Zollerhöhungen, Notfallklauseln.
Der Fall der Ukraine ist instruktiv. Nach Russlands Invasion suspendierte die EU 2022 Zölle und Quoten auf ukrainische Agrarprodukte — eine Geste der Solidarität. Als der Preisdruck auf polnische und rumänische Landwirte zu gross wurde, führte die EU im Juni 2024 wieder Zollkontingente und «Notbremsen» für sensible Produkte wie Geflügel, Eier und Zucker ein. Solidarität, solange sie nichts kostet. Selektion, sobald die eigenen Wähler murren. Das ist nicht Heuchelei, das ist Politik. Sie hat aber einen Namen, wenn andere sie betreiben.
Auch in den Grundfreiheiten ist die EU asymmetrisch. Der freie Kapitalverkehr gilt nach Artikel 63 AEUV auch gegenüber Drittstaaten — voraussetzungslos. Der freie Personenverkehr gilt nur innerhalb der EU. Die freie Niederlassung von Unternehmen wird selektiv gewährt. Wer aus Schweizer Sicht fragt, warum die Pakete zwingend so gepackt sind, wie sie sind, erhält keine prinzipielle Antwort, sondern eine strategische: weil es Brüssel so passt.
Die Schweiz wird aufgefordert, die Personenfreizügigkeit als untrennbar mit dem Marktzugang zu betrachten. Innerhalb der EU selbst ist diese Untrennbarkeit ein Mythos. Norwegen hat Marktzugang über den EWR, ohne EU-Mitglied zu sein. Liechtenstein hat besondere Quoten bei der Personenfreizügigkeit, die jedem EU-Mitglied verweigert würden. Andorra, Monaco, San Marino haben jeweils eigene Konstruktionen. Die Türkei ist in einer Zollunion ohne Mitgliedschaft. Die Ukraine, Moldau, Georgien haben Assoziierungsabkommen mit selektivem Marktzugang.
Jedes dieser Verhältnisse ist eine Rosinen-Konstruktion, ausgehandelt zwischen Brüssel und dem jeweiligen Partner. Bei der Schweiz wird daraus ein Skandal. Nicht weil ihre Forderungen exotischer wären, sondern weil sie wirtschaftlich relevant genug ist, um Druck zu lohnen. Wer wenig zu bieten hat, bekommt Massanzug. Wer viel zu bieten hat, bekommt das Wort «Rosinenpickerei» entgegengeschleudert.
Wenn die EU ihre eigenen Regeln pickt
Schliesslich pickt die EU auch dort, wo sie ihre eigenen Regeln zu schützen vorgibt.
Schengen wird von Mitgliedstaaten regelmässig suspendiert, wenn es ihnen passt. Seit der Migrationskrise 2015 haben Frankreich, Deutschland, Österreich, Dänemark und andere wiederholt Binnengrenzkontrollen eingeführt — ursprünglich «temporär», dann verlängert, dann wieder verlängert. Stand Mai 2026 hat Österreich die Kontrollen zu Ungarn, Slowenien, Tschechien und der Slowakei bis mindestens Juni 2026 verlängert. Deutschland hatte im September 2024 Kontrollen an allen Landesgrenzen eingeführt; die zu Frankreich wurden im März 2026 beendet, andere bestehen weiter. Selbst die Schweiz führte im Vorfeld des G7-Gipfels im Juni 2026 temporäre Kontrollen zu Frankreich ein. Schengen funktioniert, solange es passt. Wenn nicht, wird es suspendiert. Niemand nennt das Rosinenpickerei.
Die Dublin-Verordnung ist seit Jahren faktisch tot. Deutschland stellte 2024 rund 74'600 Übernahmeersuche an andere EU-Staaten und konnte nur etwa 5'800 Personen tatsächlich überstellen. Italien weigert sich seit Ende 2022 weitgehend, Personen zurückzunehmen. Die EU reagiert auf dieses Versagen nicht mit einer Verschärfung der Durchsetzung, sondern mit einem neuen System: Ab Juli 2026 ersetzt die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMR) das Dublin-System schrittweise. Wenn Regeln nicht mehr funktionieren, schreibt die EU sie um. Das ist nicht falsch, aber es ist Pickerei: Festhalten an Regeln, solange sie nützen, Anpassen, sobald sie schaden.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt war ähnlich flexibel. Während der Pandemie aktivierte die EU die «allgemeine Ausweichklausel», die bis Ende 2023 in Kraft blieb. Seit dem 30. April 2024 gilt ein reformierter Stabilitätspakt mit länderspezifischen Abbaupfaden — gerade rechtzeitig, damit niemand die kumulierten Schulden mehr an den ursprünglichen Maastricht-Kriterien messen muss. Mitgliedstaaten wie Österreich passen ihre nationalen Pakte 2026 an diese neuen Regeln an. Die Regeln werden gepickt, bis sie passen.
Bei der Beihilfekontrolle dasselbe Muster. Während der Energiekrise lockerte die EU ihre Regeln durch den Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF), was Deutschland ermöglichte, massive Subventionen (etwa das 200-Milliarden-Paket) zu zahlen, die unter Normalbedingungen den Binnenmarkt verzerrt hätten. Im April 2026 hat die EU erneut einen befristeten Krisenrahmen (METSAF) beschlossen, der staatliche Beihilfen für energieintensive Unternehmen bis Ende 2026 erleichtert. Die Beihilfekontrolle gilt — bis sie nicht mehr gilt.
Jede dieser Operationen ist Rosinenpickerei: das Festhalten an Regeln, solange sie nützen, und das Aussetzen, sobald sie schaden. Die EU-Kommission rechtfertigt dies als «notwendige Flexibilität zur Rettung des Gesamtgefüges». Das ist eine plausible Selbstbeschreibung. Sie ist nur nicht vereinbar mit dem moralischen Vorwurf gegenüber externen Partnern, die ihrerseits Flexibilität verlangen.
Der Befund
Der Vorwurf der Rosinenpickerei wird von einer Institution erhoben, die selbst nichts anderes tut. Die EU pickt im Innenverhältnis (durch Opt-outs ihrer Mitglieder, durch faktische Nicht-Erfüllung von Beitrittspflichten wie bei Schweden), im Aussenverhältnis (durch massgeschneiderte Abkommen mit Drittstaaten von Norwegen bis Nordirland), in den Grundfreiheiten (durch asymmetrische Anwendung gegenüber EU-Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern), in der Krisenreaktion (durch Aussetzung eigener Regeln, durch Krisenrahmen, durch Verordnungs-Reformen, sobald die Realität die Regel überholt).
Was sie als Rosinenpickerei bezeichnet, wenn die Schweiz es tut, heisst innerhalb des eigenen Hauses «Flexibilität», «Pragmatismus», «differenzierte Integration» oder «notwendige Anpassung an Krisenrealitäten». Die Wörter sind unterschiedlich. Die Operation ist dieselbe.
Das ist nicht ein Skandal, sondern ein Befund. Politische Akteure handeln strategisch. Sie nehmen, was sie kriegen können, und geben, was sie geben müssen. Das gilt für die EU genauso wie für die Schweiz, für Norwegen, für das Vereinigte Königreich und für jeden anderen Staat. Die rhetorische Operation, dieses Verhalten beim Gegenüber zu skandalisieren und beim eigenen Vorgehen zu naturalisieren, ist Standard. Sie funktioniert nur, solange niemand fragt, ob die Forderung nach Verzicht auf Selektion auch beim Forderer selbst eingelöst wird.
Sie wird nicht eingelöst. Brüssel pickt. Permanent. Mit voller Absicht. Und mit einer ausgefeilten Terminologie, die das eigene Verhalten als Strukturmerkmal beschreibt und das identische Verhalten der Gegenseite als moralischen Defekt.
Vielleicht wäre es Zeit, beide beim Namen zu nennen. Es ist nicht Rosinenpickerei. Es ist Politik. Und die Schweiz hat das Recht, sie genauso zu betreiben wie alle anderen — einschliesslich derer, die ihr das Wort entgegenrufen.
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