Behörde als neutrale Quelle
Wenn der Kommentierte gleichzeitig der Kommentator ist
Ein Bericht zitiert eine Behörde, ein staatsnahes Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Institution als neutrale oder unabhängige Quelle zu einer Frage, bei der diese Institution ein direktes institutionelles Interesse hat. Die Quellenqualität wird nicht deklariert. Der Leser kann nicht erkennen, dass die Aussage interessengeleitet ist.
Erkennungsmerkmale
- SRG/SRF wird in Berichterstattung über Medienpolitik oder Gebühren als Experte zitiert
- Bundesrat kommentiert Abstimmungsvorlagen, die seine eigene Politik betreffen
- Pharmaunternehmen werden zu Fragen ihrer eigenen Produkte als Fachquellen behandelt
- «Das Departement teilt mit» ohne journalistische Einordnung
- Keine Einholung einer unabhängigen Gegenstimme zur Behördenaussage
Wirkung
Behörden haben ein strukturelles Informationsübergewicht gegenüber Medien: Sie kontrollieren den Zugang zu Daten, Experten und Akteuren. Wenn Redaktionen diese Abhängigkeit nicht aktiv ausgleichen, werden sie zur Verlängerung institutioneller Kommunikation. Das Muster ist in kleinen Mediensystemen wie der Schweiz besonders verbreitet, weil die strukturelle Nähe zwischen Medien, Behörden und Politik ein natürliches Gravitationsfeld erzeugt.