Gezählt wird, was die Bank verliert
Kritisierter Beitrag (Echo der Zeit) →
Der Beitrag fragt, ob die UBS die Schweiz braucht. Schon der Titel antwortet aus Sicht der Bank: «Swissness ist für die UBS kein Muss». Was die UBS umgekehrt die Schweiz kosten kann, ist nicht Gegenstand des Textes. Die Zahl, die das Argument trägt, stammt von der Bank selbst: «Die UBS beziffert die Kosten dafür auf 2.5 Milliarden Dollar». Einen Satz später geht das Geld bereits ohne Quellenangabe «Jahr für Jahr» vom Gewinn weg. Die Kosten der Regulierung sind damit beziffert, der Nutzen des Standorts dagegen «lässt sich auch nicht quantifizieren». Der Beitrag verschweigt vier Dinge: die deutlich tieferen Schätzungen der jährlichen Kosten, den Zusammenbruch der Credit Suisse als Anlass der Vorlage, die bereits erfolgte Abschwächung durch den Ständerat und die lange Vorgeschichte der Wegzugsdrohung.
Zum SRF-Beitrag «Swissness ist für die UBS kein Muss – (aber ein Plus)», Echo der Zeit, 16.10.2026
Der Beitrag ist als Einschätzung des Leiters der Wirtschaftsredaktion ausgewiesen, und eine Einschätzung darf werten. Sie tut es hier mit sauberen Attributionen. Die 2,5 Milliarden stehen zunächst unter «Die UBS beziffert». Der Bericht des «Wall Street Journal» ist mit «laut» und «kolportiert» als Bericht gekennzeichnet, der Nichtkommentar der Bank wird wörtlich wiedergegeben. Die Infobox stellt die wiederholten Bleibebekenntnisse von Ermotti und Kelleher neben Kellehers Vorbehalt, man müsse «nachdenken», sollte die Bank «nicht mehr wettbewerbsfähig» sein. Analytisch stark ist die Trennung der Geschäftsfelder: Swissness zählt in der Vermögensverwaltung, im Investmentbanking täte es ein Sitz «in New York oder London ebenfalls». Der Text überhöht den Standortvorteil nicht und spielt ihn nicht herunter, er gewichtet ihn. Die Personen-Box legt zudem die berufliche Herkunft des Autors offen, zehn Jahre «Finanz und Wirtschaft», darunter als USA-Korrespondent. Die Kritik richtet sich deshalb nicht gegen die Wertung. Sie richtet sich gegen Prämissen, die als Fakten auftreten.
Die Zahl, die nur eine Quelle hat
Die Attribution hält genau einen Satz lang. «Die UBS beziffert die Kosten dafür auf 2.5 Milliarden Dollar – und zwar jährlich wiederkehrend.» Der nächste Satz nennt keine Quelle mehr: «Das Geld ginge – Jahr für Jahr – vom Gewinn weg». Aus der Angabe der Bank wird so die Prämisse des Kommentators. Auf ihr ruht das «Kein Wunder» des folgenden Abschnitts, und auf diesem «Kein Wunder» ruht der Schmerzpunkt, an dem der Exit «das kleinere Übel wäre».
Zwei 2025 publizierte Gutachten kamen auf rund 640 Millionen beziehungsweise 0,8 bis 1,3 Milliarden Dollar jährlich. Die Zahl der UBS liegt damit beim Doppelten bis knapp Vierfachen dieser Schätzungen. Auch der Kapitalbestand, aus dem die jährlichen Kosten entstehen, ist umstritten. Der Beitrag nennt nur «zusätzliche Milliarden an Eigenkapital». Das Finanzdepartement rechnet mit rund 23 Milliarden Dollar für die Auslandtöchter, die UBS mit 24 Milliarden. Analysten von Morgan Stanley und Autonomous halten eine Senkung auf bis zu 10 Milliarden für möglich. Bestand und jährliche Kosten sind verschiedene Grössen, doch in beiden Fällen gibt es eine Bandbreite. Der Beitrag zeigt jeweils nur deren oberes Ende, und dieses Ende stammt von der Bank.
Daraus entsteht eine Asymmetrie. Was gegen den Verbleib spricht, trägt eine Zahl, und diese Zahl wird nicht geprüft. Was für den Verbleib spricht, gilt als nicht quantifizierbar. Die Waage hat auf der einen Seite ein Gewicht, das der Interessent selbst geeicht hat, und auf der anderen Seite keines.
«Krisenfester», ohne Krise
Die «Lex UBS» soll laut Beitrag die Grossbank «krisenfester machen». Welche Krise gemeint ist, sagt der Text nicht. Der Zusammenbruch der Credit Suisse im März 2023 kommt nicht vor. Damals übernahm die UBS die Konkurrentin mit staatlicher Unterstützung. Der Bund gewährte ihr eine Verlustgarantie von 9 Milliarden Franken und eine Ausfallgarantie von bis zu 100 Milliarden Franken für Liquiditätshilfen der Nationalbank.
Ohne diesen Anlass wird die Vorlage zu etwas, das «der Bund der Bank wegen ihrer kritischen Grösse auferlegen will». Die Last scheint dann aus der Grösse zu folgen, nicht aus einer Erfahrung. Das verlangte Kapital erscheint als Gebühr, die vom Gewinn abgeht. Dass es als Puffer gedacht ist, der im Ernstfall vor dem Staat steht, sagt der Text nicht. Er rechnet aus, was die Regulierung die Bank kostet. Was ein ungenügend kapitalisiertes Institut dieser Grösse die Öffentlichkeit kosten kann, rechnet er nicht aus, obwohl die Schweiz die Grössenordnungen aus jüngster Erfahrung kennt. Die Infobox nennt als Hintergrund des WSJ-Berichts «die geplanten strengeren Kapitalvorschriften». Den Hintergrund dieses Hintergrunds nennt sie nicht.
«Zu streng» – woran gemessen?
Hier liegt eine Unterlassung vor, keine Weglassung. Der Beitrag erwähnt das «Zwischenresultat» des Ständerats, gibt aber dessen Inhalt nicht wieder. Am 23. September 2026 beschloss der Ständerat mit 29 zu 16 Stimmen, dass die UBS ihre Auslandbeteiligungen zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen soll. Heute sind es rund 45 Prozent. Der Bundesrat hatte 100 Prozent vorgeschlagen, die vorberatende Kommission 50 Prozent. Das Resultat, das bürgerliche Politiker im Beitrag «zu streng» nennen, liegt also bereits unter der Vorlage des Bundesrats. Es ist selbst schon ein Entgegenkommen. Ohne diese Zahlen lässt sich das «zu streng» an nichts messen.
Die einzige namentliche Stimme ist FDP-Nationalrat Beat Walti. Er fühle sich verpflichtet, «neue Ideen auf den Tisch zu bringen», verrät aber laut Beitrag nicht, welche. Die Richtung ergibt sich aus dem Zusammenhang: weniger streng. Der Zwischentitel des Beitrags kündigt einen «Balanceakt» an. Zu hören ist aber nur eine Seite der Waage. Weder der Bundesrat noch die Ständeratsmehrheit noch eine Stimme für die strengere Linie kommen zu Wort.
«Mehr als ein verbales Powerplay»
«Die Option Exit ist dabei mehr als ein verbales Powerplay des Top-Managements.» Als Beleg dient einzig ein anonymes «Umfeld» von Ermotti und Kelleher, in dem eine «Meinung» vorherrsche. Die eigene Infobox hält dagegen fest, dass beide «immer wieder betont» haben, in der Schweiz bleiben zu wollen. Der Fliesstext gewichtet das ungenannte Umfeld stärker als die öffentlichen Aussagen der Genannten.
Ähnlich verschiebt sich der Status des WSJ-Berichts. In der Infobox prüft die UBS «laut» der Zeitung. Im Fliesstext prüft sie «Kein Wunder» Alternativen. Das «kolportiert» steht zwar im selben Satz, das Attribut «renommierte» gibt ihm aber Gewicht. Der Bericht ist nicht unabhängig bestätigt, wird hier jedoch zur erwartbaren Folge einer Firmenzahl. Auch die genannte Option, ein «Zusammenschluss mit einer US-Bank», entspricht keiner der drei Varianten in der Infobox genau.
Die Drohung erscheint so als neue Lage. Doch schon 2009 brachte der damalige UBS-Chef Oswald Grübel eine Verlegung des Hauptsitzes ins Spiel. Am Abend nach der Sendung sagte der Ökonom Aymo Brunetti gegenüber watson.ch: «Die Wegzugsgerüchte gibt es seit 15 Jahren, es hat sich seither nichts verändert.» Er hält die Vorlage des Bundesrats für gut begründet und meint, einen Wegzug solle man notfalls akzeptieren. Der Beitrag schliesst mit dem Satz, das Szenario wolle «in der Schweizer Wirtschaft und Politik niemand». Zwischen dem Satz, niemand wolle es, und der Haltung, man nehme es notfalls hin, liegt eine Position, die der Text nicht kennt: dass ein Wegzug der Preis sein kann, den man für eine tragfähige Regulierung in Kauf nimmt.
Die Bilanz mit einer Spalte
Das Muster ist eine Regulierung, die nur als Kostenposten des Regulierten erscheint, beziffert vom Regulierten selbst. Das Risiko, das sie absichern soll, taucht weder als Zahl noch als Ereignis auf. Die Frage verengt sich dadurch von der Frage, was angemessen ist, auf die Frage, was der Betroffene aushält. Wer nur die Belastung kennt, kann jede Auflage als Übertreibung lesen. Wer den Anlass kennt, würde zuerst nach der Entlastung fragen, die sie verschafft.
Die Perspektive zeigt sich auch in den Wertungen. Die Pflicht der Bankführung gegenüber ihren Investoren wird ausbuchstabiert: Wer keine Alternativen prüfe, «wäre sie ihre hohen Vergütungen nicht wert», heisst es über die Bankführung. Die Frage, worin die Pflicht des Gesetzgebers gegenüber den Steuerzahlern bestünde, wird nicht gestellt. Dazu kommt eine zweite, bekannte Form: die Auswahl als Einbahnstrasse. Die einzige politische Stimme ist die, die lockern will, und sie muss dafür nicht einmal sagen, wie.
Der Preis des Bleibens
So funktioniert dieser Beitrag: Er meldet eine Wegzugsdrohung und rahmt sie als Kostenrechnung, deren Zahlen die Bank selbst liefert. Die Gegenrechnung, die Vorgeschichte und den Anlass führt er nicht, und das ständerätliche Resultat erwähnt er, ohne es zu beziffern.
Die 2,5 Milliarden Dollar, die die UBS für ihr Bleiben veranschlagt, stehen im Text; die 9 und die 100 Milliarden Franken, mit denen der Bund im März 2023 die Übernahme der Credit Suisse absicherte, stehen nicht darin.
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