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Fake News, aber welche?
Medienkritik
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Fake News, aber welche?

Kritisierter Beitrag (SRF 4 News) →

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Der Slogan des Ja-Lagers eröffnet den Text und schliesst den Kasten zur Gegenkampagne: «Moderne Sicherheit braucht moderne Gesetze». Dazwischen sprechen sechs Befürworter. Die Gegner treten als «ein linkes Komitee» auf und als das Etikett, das Reto Nause ihnen gibt. Die folgenreichste Stelle ist jedoch kein Zitat: Im redaktionellen Erklärkasten steht in der Stimme von SRF, die Rüstungsindustrie sei «wegen ihrer strengen Exportregeln unattraktiv» und stehe «deswegen unter Druck». Der Beitrag verschweigt, dass diese Regeln ein parlamentarischer Kompromiss von 2021 sind und die Exporte 2025 fast Rekordhöhe erreichten. Seine eigenen Angaben zur Wiederausfuhr führt er nicht zu Ende.

Zum SRF-Beitrag «Bürgerliche Allianz kämpft für ein Ja zum Kriegsmaterialgesetz», SRF 4 News, 15.10.2026


Der Erklärkasten leistet, was Kampagnenberichte selten leisten. Er spricht von «Lockerungen» statt von «modernen Gesetzen» und nennt die Zahl von 36 Ländern samt Beispielen. Ausdrücklich hält er fest, dass weder Israel noch Saudi-Arabien auf der Liste stehen. Die Nichtwiederausfuhrerklärung und das neue Veto des Bundesrats beschreibt er präzise, einschliesslich der Bedingungen, unter denen die Erklärung künftig noch verlangt würde. Alle Sprecher sind mit Partei, Kanton oder Funktion gekennzeichnet, Nause ausdrücklich als Präsident der Allianz Sicherheit Schweiz. Der Text hält die indirekte Rede konsequent durch und markiert den Anlass klar als Kampagnenauftritt. Gerade diese Sorgfalt liefert das Material, an dem sich die Aussagen der Befürworter messen lassen. Der Beitrag selbst nutzt es nicht.

«Ein linkes Komitee»

Nause, Götte, Rühl, Weber, Kamerzin und Theiler kommen zu Wort, und alle sprechen für ein Ja. Die Gegenseite erscheint als Komitee, das «erfolgreich Unterschriften» gesammelt habe: ohne Namen, ohne Sprecherin, ohne ein einziges Argument. Ergriffen haben das Referendum SP, Grüne, EVP und weitere Organisationen mit über 75'000 Unterschriften. Die EVP, die sich selbst in der Mitte verortet, verschwindet im Etikett «links». Das Ja-Lager dagegen firmiert samt GLP als «bürgerliche Allianz».

Die Kampagne der Gegner kommt nur als Vorwurf vor. Nause bezeichnete sie als «Fake-News», und der Kasten mit diesem Satz trägt den Titel «Kritik an Gegenkampagne». Welche Behauptung falsch sein soll, steht nirgends. Kamerzins Versicherung, Staaten, die «Menschenrechte systematisch verletzen», würden «weiterhin nicht beliefert», führt der Beitrag mit dem Wort «Auch» als Widerlegung ein. Sie antwortet auf eine Aussage, die nie zitiert wird. Ein Vorwurf ohne Gegenstand ist nicht überprüfbar, unter eigenem Kastentitel liest er sich trotzdem wie ein Befund. Nauses Woodstock-Pointe verspottet eine Haltung und bleibt ohne Replik.

Der Text beruht auf einer Agenturmeldung zu einer Medienkonferenz des Ja-Lagers. Das erklärt die Stimmenverteilung, nicht aber das Fehlen jedes Satzes zur Position der Gegner. Auch ein Verweis auf die Argumente der Gegenseite findet sich im Beitrag nicht.

Die Kontrolle, die beim Käufer bleibt

Der Beitrag gibt Kamerzin so wieder: «Die Kontrolle bleibe. Es verschiebe sich jedoch der Zeitpunkt dieser Kontrolle, nämlich vom Konfliktzeitpunkt zum Kaufzeitpunkt.» Der Satz enthält das Zugeständnis, das er entkräften soll. Wer beim Kauf entscheidet, entscheidet im Konfliktfall nicht mehr, und beim Kauf ist der spätere Konflikt in der Regel unbekannt. Die Fortsetzung steht im Erklärkasten: Kaufende Staaten sollen sich «nicht mehr in jedem Fall verpflichten müssen, Rüstungsgüter nicht an andere Staaten weiterzugeben». Ohne diese Erklärung richtet sich die Weitergabe nach dem Exportregime des Käufers. Kamerzin spricht von Staaten «mit vergleichbarer Exportkontrolle». Vergleichbar heisst nicht identisch, und nach welchem Massstab verglichen wird, bleibt offen.

Derselbe Kasten nennt Israel und Saudi-Arabien als ausgeschlossen und die USA als Teil der Liste. Die USA gehören zu den wichtigsten Rüstungslieferanten beider Staaten. Ob Schweizer Material über einen Partnerstaat an Empfänger gelangen kann, die direkt nicht beliefert würden, hängt nach der Darstellung des Kastens davon ab, ob der Bundesrat die Erklärung aus «aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen» für nötig hält. Nach welchen Kriterien er das täte, fragt der Beitrag nicht.

Michael Göttes Neutralitätsargument ruht auf derselben Verschiebung. Ein Entscheid erst im Konfliktfall und unter Druck schwäche die Neutralität, deshalb sei der Entscheid beim Verkauf richtig: «Sie stärkt sie.» Die Neutralität wird demnach gestärkt, indem über eine Lieferung zu einem Zeitpunkt entschieden wird, an dem niemand weiss, in welchen Konflikt sie gehen wird. Der Beitrag gibt diesen Satz und seine eigene Infobox nebeneinander wieder, ohne sie aufeinander zu beziehen.

Das Gesetz von 2021

Der folgenreichste Satz des Beitrags steht ohne Anführungszeichen. Unter «Das ist die Ausgangslage» heisst es, seit Februar 2022 «ist die Schweizer Rüstungsindustrie wegen ihrer strengen Exportregeln unattraktiv. Sie steht deswegen unter Druck.» Das ist die Kernthese des Ja-Lagers, im Indikativ und in redaktioneller Stimme. Ein Text, der jede Aussage der Befürworter in den Konjunktiv setzt, übernimmt sie hier als Lagebeschreibung.

Die «strengen Exportregeln» erscheinen als gegebener Zustand. Sie sind jüngeren Datums. 2021 hob das Parlament die Bewilligungskriterien von der Verordnung ins Gesetz und schränkte die Abweichungskompetenz des Bundesrats ein. Das geschah als indirekter Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative, die danach zurückgezogen wurde. Was Nause als «pazifistische Haltung» verspottet, wäre demnach ein Kompromiss desselben Parlaments, das ihn im Dezember 2025 wieder lockerte.

Auch «unattraktiv» steht ohne Beleg. 2025 exportierte die Schweiz Kriegsmaterial für 948,2 Millionen Franken in 64 Länder. Das waren rund 43 Prozent mehr als im Vorjahr und fast so viel wie im Rekordjahr 2022 mit 955 Millionen, also in jenem Jahr, in dem der Kasten die Unattraktivität beginnen lässt. Grösster Abnehmer war Deutschland mit 386,4 Millionen, ein Staat, der unter die neue Ausnahme fiele. Es gibt auch eine Zahl in die andere Richtung: Der Wert neu erteilter Einzelbewilligungen sank 2025 von 73,6 auf 30,2 Millionen Franken. Eine Lagebeschreibung hätte beide gebraucht. Der Kasten nennt keine. Ebenso wenig erwähnt er die abgelehnten Wiederausfuhrgesuche ab 2022, etwa jenes Deutschlands für Gepard-Munition oder jene Dänemarks und Spaniens. Ob diese Fälle unter den neuen Regeln anders entschieden würden oder weiterhin am neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot scheiterten, wäre die eigentliche Frage an die Vorlage.

«Aus sechs Forschungsprojekten gefallen»

Der Zwischentitel des Beitrags lautet «Zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet», eine Zahl folgt nicht. Rühls Zitat ist konditional gebaut: «Wandern Unternehmen ab», gehen Lehrstellen und Arbeitsplätze verloren. Wie viele Menschen die Rüstungsindustrie beschäftigt und welchen Anteil sie an den Gesamtexporten hat, wird nicht gesagt.

Die präziseste Angabe stammt von Céline Weber: ETH und EPFL seien aus sechs Forschungsprojekten gefallen. Programm und Grund bleiben ungenannt. Liegt der Ausschluss im Drittstaatenstatus der Schweiz in europäischen Programmen, belegt die Zahl ein Problem der Beziehungen zur EU, und eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes änderte daran nichts. Die Start-ups, die laut Weber «direkt im Ausland gegründet» wurden, erscheinen ohne Zahl, Namen und Ursache. Theilers «Milliarden» für die Armee verweisen auf einen Budgetpfad, den der Beitrag nicht beziffert. Drei Angaben suggerieren Gewicht, keine liefert eine Grösse, an der es sich messen liesse.

Die Infobox als Resonanzkörper

Der Erklärkasten ist das Instrument, mit dem eine Redaktion eine einseitige Kampagnenmeldung ausgleicht. Hier leistet er zweierlei zugleich: Er erklärt die Mechanik der Vorlage präzise und übernimmt in eigener Stimme die Kausalprämisse einer Seite. Das Muster ist übertragbar: Wo der Haupttext Positionen im Konjunktiv referiert, gilt der Kasten als neutrale Zone, und was dort im Indikativ steht, wird zur Ausgangslage statt zum Streitpunkt. Eine These, die im Zitat bestritten werden könnte, wird im Kasten zum Boden, auf dem der Streit stattfindet. Verstärkt wird das durch die Auswahl als Einbahnstrasse: Die eine Seite spricht mit sechs Stimmen, die andere existiert als Etikett ihres Gegners. Die Agenturvorlage erklärt die Stimmenverteilung. Für den Kasten gilt diese Entlastung nicht, denn er erscheint als redaktionelle Einordnung.

Das Etikett als einziger Auftritt

So funktioniert dieser Beitrag: Er meldet eine Kampagnenlancierung und rahmt sie im eigenen Erklärkasten als Lagebeschreibung. Die Befürworter erhalten Stimmen, Zahlen und das Schlusswort. Die Vorlage erhält einen sorgfältigen Kasten, der die Einwände gegen ihre Befürworter enthält, ohne sie zu erheben. Die Kampagne der Gegner erscheint genau einmal, unter dem Wort, das ihr Gegner für sie gewählt hat.

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