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Ein Ziel mit Absender, eine Verfehlung ohne
Medienkritik
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Ein Ziel mit Absender, eine Verfehlung ohne

Kritisierter Beitrag (Regionaljournal Basel) →

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Der Beitrag erklärt ein verfehltes Bundesziel mit Kräften, die niemand beschlossen hat. Die tragende Stelle steht unter dem Zwischentitel «Zahlen stagnieren»: Herausforderungen seien, «dass der Strassenverkehr in der Schweiz insgesamt zunimmt und durch neue Mobilitätsformen komplexer wird». Der Verkehrsexperte ergänzt Bevölkerungswachstum, Freizeitbudget und SUVs, die BFU das menschliche Fehlverhalten. Der Bund erscheint als Zielsetzer und Auskunftsstelle, nicht als Instanz, die Regeln macht. Dass er die eine Regeländerung, die der Beitrag als Unfalltreiber nennt, selbst beschlossen und die empfohlene Ausweitung von Tempo 30 kurz vor der Sendung erschwert hat, steht nicht im Beitrag.

Zum SRF-Beitrag «Warum die Zahl der Verkehrsunfälle in der Schweiz nicht sinkt», Regionaljournal Basel, 12.10.2026 (online 17.10.2026).


Der Beitrag verschweigt die Verfehlung nicht. Er lässt das Astra die eigene Zahl nennen, 214 Tote gegen einen Zielwert von 150, und stellt den Wert von 2016 daneben. Mit Sauter-Servaes bringt er einen zentralen Befund ein: Autofahren ist sicherer geworden, die schweren Folgen haben sich zu Motorrädern, E-Bikes und Fussgänger verlagert. Die Gesamtzahl verdeckt eine Umverteilung des Risikos, und der Beitrag sagt das. Er gibt der BFU Raum für den Satz, das Ziel sei ohne politische Unterstützung kaum erreichbar, und lässt sie ein konkretes Beispiel nennen. Dieses Beispiel hält: Laut BFU und TCS stieg die Zahl schwer verunfallter 15- bis 17-jähriger Motorradfahrender von durchschnittlich 66 pro Jahr (2014 bis 2020) auf 139 (2021 bis 2023). Die Blick-Quelle ist verlinkt.

Die 125er, die der Bund selbst erlaubt hat

Leibundguts Beispiel kommt ohne handelndes Subjekt aus: «Seit Jugendliche bereits mit 16 Jahren 125ccm-Motorräder fahren dürften». Wer ihnen das erlaubt hat, sagt der Beitrag nicht. Es war der Bundesrat. Mit der Revision der Führerausweisvorschriften senkte er das Mindestalter für diese Kategorie von 18 auf 16 Jahre, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Die BFU nennt diese Änderung einen Hauptgrund für den Anstieg um 111 Prozent. Ob die Kausalität so eindeutig ist, ist umstritten; die Zahlen selbst liegen vor.

Damit verschiebt sich die Geschichte. Der Bund hat sich laut Beitrag vor zehn Jahren höchstens 100 Verkehrstote und 2500 Schwerverletzte pro Jahr bis 2030 zum Ziel gesetzt. Fünf Jahre später führte der Bundesrat eine Regel ein, die nach Angabe der BFU eine Altersgruppe in die Schwerverletztenstatistik treibt. Ziel und Regulierung widersprechen sich, und zwar innerhalb derselben Bundesverwaltung, deren Strassenamt im Beitrag die Zahlen liefert. Der Beitrag hat den Fakt in der Hand und verfolgt ihn nicht. Das Astra wird mit dem Beispiel nicht konfrontiert, der Ruf nach «politischer Unterstützung» bleibt ohne Adressat. Das ist keine Weglassung, sondern eine verpasste Chance: Die schärfste Frage des Beitrags steckt in seinem eigenen Zitat.

«Potenzial in der Ausweitung»

Tempo 30 innerorts erscheint als technische Lösung, die bloss umgesetzt werden müsste. Sauter-Servaes sieht «wie die BFU» Potenzial in der Ausweitung, Helsinki dient als Beleg, der VCS liefert Norwegen. Drei Stimmen, eine Richtung.

Was der Beitrag verschweigt: Die Ausweitung, die er empfiehlt, ist auf Bundesebene soeben erschwert worden. Das Parlament hat die Motion Schilliger gegen den Willen des Bundesrats angenommen und im März 2024 überwiesen. Der Bundesrat hat sie umgesetzt. Die Änderung der Signalisationsverordnung, beschlossen am 12. August 2026, ist seit dem 1. Oktober 2026 in Kraft. Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen braucht seither ein Gutachten, das zusätzlich belegt, dass kein Ausweichverkehr in Wohnquartiere entsteht. Die neue Hürde steht genau dort, wo um Tempo 30 gestritten wird.

Diese Weglassung verändert das Bild. Ohne sie liest sich die BFU-Forderung als unerledigte Pendenz. Mit ihr ist sie eine Position in einem Konflikt, den eine parlamentarische Mehrheit vorerst entschieden hat. Eine Stimme aus dieser Mehrheit kommt nicht vor, ebenso wenig der Bundesrat, der eine Regel in Kraft gesetzt hat, die er abgelehnt hatte, während sein Bundesamt am Sicherheitsziel festhält.

«Zahlen stagnieren»

Der Titel spricht von «Verkehrsunfällen», der Text von Toten und Schwerverletzten. Die strukturierende Zahl ist ein Paar: 214 Tote 2025, 216 im Jahr 2016. Das ergibt Stillstand. Zwei Angaben im selben Beitrag hätten den Vergleich verschoben. Die Bevölkerung sei gewachsen, sagt Sauter-Servaes. Bei rund 8,4 Millionen Einwohnern 2016 und rund 9,1 Millionen 2025 sank die Rate von etwa 26 auf etwa 24 Tote pro Million. Für Norwegen nennt der Beitrag eine solche Rate, 16 pro Million im Jahr 2024, für die Schweiz nicht. Der Vergleich hat damit keinen Bezugspunkt. An der Verfehlung ändert die Rate nichts. Sie ändert die Grundlage für das Wort «stagnieren».

Die zweite Zahl erhält gar keinen Verlauf. «Fast 4000 Schwerverletzte», sagt Leibundgut. Die Astra-Statistik vom März 2026 weist 3935 aus, 143 mehr als im Vorjahr; 2016 waren es rund 3800. Während die Toten 2025 um 36 zurückgingen, stiegen die Schwerverletzten. Gerade diese Zahl liegt am weitesten vom Ziel entfernt: Für die angestrebten 2500 müsste in fünf Jahren mehr als ein Drittel wegfallen. Das «nicht sinkt» der Schlagzeile trifft auf sie zu, nicht auf die Toten, die der Beitrag ins Zentrum stellt. Den stärksten Beleg für den eigenen Titel lässt er ungenutzt.

Der Zielsetzer, der nicht weiss, ob er trifft

Das Astra kommt dreimal zu Wort, jedes Mal als Kommentator. Es räumt ein, dass der Zielwert für 2025 verfehlt ist; 214 statt 150 bedeuten eine Überschreitung um mehr als 40 Prozent. Es hält am Ziel fest, weil dieses anspruchsvoll, aber ein wichtiger Orientierungswert sei. Und es erklärt, ob das Ziel erreicht werde, lasse sich «Stand heute nicht sagen». Bis 2030 müsste sich die Zahl der Toten mehr als halbieren. Der Beitrag lässt die Aussage unkommentiert.

Die eigentliche Begründung für das Festhalten steht in der Bildlegende zu einem Carunfall in Graubünden: «Hinter jedem Todesfall stehen Betroffene, Angehörige und weitere Menschen, deren Leben dadurch verändert wird.» Der Satz ist richtig und beantwortet nichts. Welche Massnahmen das Bundesamt seit 2016 ergriffen hat, welche es plant, wie sich die 125er-Regel und die neue Signalisationsverordnung zum eigenen Ziel verhalten: Dazu enthält der Beitrag keine Zeile. Die zuständige Behörde tritt als Beobachterin einer Entwicklung auf, die ihr widerfährt. Auch das ist eine Unterlassung. Das Amt hat Auskunft gegeben, aber über die eigene Bilanz gibt der Beitrag keine.

Helsinki statt Basel

Für den Beweis, dass es besser geht, reist der Beitrag nach Norden. «Dank grossflächigem Tempo 30 verzeichnete das internationale Vorbild Helsinki 2024 null Verkehrstote», sagt Sauter-Servaes. Der Satz ist zweifach ungenau. Ein Kalenderjahr 2024 ohne Verkehrstote gab es in Helsinki nicht; der letzte tödliche Unfall ereignete sich im Juli 2024, null Tote verzeichnete die Stadt in den zwölf Monaten bis Juli 2025. Zudem führt sie das Ergebnis nicht allein auf Tempo 30 zurück, das seit 2021 auf mehr als die Hälfte der Strassen ausgeweitet wurde, sondern auch auf Strassenumbau, Velo- und Fussinfrastruktur, automatisierte Kontrollen und öffentlichen Verkehr. Aus einem Massnahmenbündel wird eine Einzelursache.

Schwerer wiegt, was nicht vorkommt. Der Beitrag läuft im Regionaljournal Basel und nennt Basel kein einziges Mal. Keine Schweizer Stadt dient als Prüffall. Die These bleibt im Inland unprüfbar, in die eine wie in die andere Richtung. Die importierte Bestätigung ersetzt die heimische Datenlage.

Der Regulierer als Kommentator

Der Beitrag folgt der Kausalität als Wetter. Verkehrszunahme, Bevölkerungswachstum, neue Mobilitätsformen und Fehlverhalten wirken als Ursachen ohne Entscheidungsträger. Die einzige Ursache mit Urheber, eine Regeländerung des Bundes, wird genannt, aber niemandem zugeordnet. Daraus ergibt sich eine zweite Figur, die einen eigenen Namen verdient. Das Muster ist, dass eine Behörde, die Ziele setzt und Regeln erlässt, nur in ihrer ersten Rolle befragt wird. Sie bestätigt die Zahl, bekräftigt das Ziel, gedenkt der Opfer. Ihre zweite Rolle, die Urheberschaft der Bedingungen, unter denen die Zahl entsteht, liegt ausserhalb des Bildes. Fachleute fordern dann «politische Unterstützung», als wäre die Politik ein abwesender Dritter und nicht derselbe Staat, der die Statistik führt. So wird aus einer Zielverfehlung ein Naturereignis mit amtlicher Begleitung.

So funktioniert dieser Beitrag: Er meldet ein verfehltes Bundesziel und rahmt es als Folge von Wachstum, Komplexität und Fehlverhalten Einzelner. Die Massnahme, die er empfiehlt, erscheint als unerledigt statt als umkämpft; die Regel, die er als Unfalltreiber nennt, erscheint als Zustand statt als Entscheid. Der Bund steht im Beitrag zweimal: als Urheber des Ziels und als Quelle der Zahl. Als Urheber der Regeln steht er nirgends.

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