Die Kampagne, die niemand untersucht
SRF berichtet über eine anonyme Kampagne gegen Bundesrichterin Julia Hänni — und rahmt sie als Angriff auf die Justiz. «Beispiellose Kampagne», «Schmierenkampagne», «Haltlose Vorwürfe», «Diffamierungen» — das sind die Wörter, die der Beitrag wählt, bevor er eine einzige Frage gestellt hat. Was nicht vorkommt: wer hinter der Kampagne steht. Was nicht vorkommt: was genau Hänni plagiiert haben soll — und ob die Prüfung des Bundesamts für Justiz ausreichend war. Was nicht vorkommt: die Frage, ob Kritik an Richtern immer ein «Angriff auf die Institution» ist — oder ob Richter, die politische Urteile fällen, politische Kritik provozieren. Der Beitrag ist eine Verteidigung der Justiz als Opfer — ohne Untersuchung der Vorwürfe, die zur Verteidigung geführt haben.
Zum SRF-Beitrag «Beispiellose Kampagne gegen eine Richterkandidatin», Rendez-vous, 15.07.2026
Das Framing steht im Titel: «Beispiellose Kampagne gegen eine Richterkandidatin.» «Kampagne» — das ist das Wort, das Koordination und Bosheit suggeriert, bevor jemand gefragt hat, was passiert ist. «Beispiellos» — das ist das Wort, das den Ausnahmefall markiert, der eine Ausnahmebehandlung rechtfertigt. SRF übernimmt beide Wörter ungeprüft — und ergänzt im Untertitel das Urteil: «Der Fall ist beispiellos.» Das ist keine Berichterstattung über einen Vorfall — das ist die Übernahme einer Deutung, die der Beitrag selbst liefern müsste.
Die Anonymität, die niemand auflöst
SRF berichtet über eine «anonyme Kampagne» — und fragt nicht, wer dahintersteckt. «Wer hinter den breit an Medien, Universitäten, Politik und Verwaltung gestreuten Diffamierungen steckt, weiss sie nicht», schreibt SRF — und belässt es dabei. Die Kampagne war «breit an Medien, Universitäten, Politik und Verwaltung gestreut». Das heisst: Jemand hat E-Mails geschickt, Briefe verschickt, Dokumente verteilt — an eine grosse Zahl von Adressaten. Das hinterlässt Spuren. E-Mail-Header, Poststempel, IP-Adressen, Server-Logs. Die Frage, die nicht gestellt wird: Hat jemand versucht, die Quelle zu identifizieren? Hat das Bundesamt für Justiz, das die Vorwürfe «überprüfte», auch die Herkunft der Kampagne untersucht? Hat die Bundeskanzlei, die für Richterwahlen zuständig ist, eine Untersuchung eingeleitet? SRF fragt nicht. «Anonym» steht da — als Endpunkt der Neugier, nicht als Anfang.
Die Frage, die nicht gestellt wird: Wer profitiert von Hännis Rückzug? Wenn die Kampagne darauf abzielte, ihre Kandidatur zu torpedieren — wer wäre der Nutzniesser? Gibt es andere Kandidaten, die auf den EGMR-Sitz hoffen? Gibt es politische Kreise, die Hännis Position zum Klimaseniorinnen-Urteil missbilligen? SRF erwähnt die Möglichkeit — «Liegt es am Klimaseniorinnen-Urteil?» — und untersucht sie nicht. Die Spekulation steht da — als Frage, die niemand beantwortet.
Die Vorwürfe, die niemand prüft
SRF schreibt: «Das Bundesamt für Justiz hatte die Vorwürfe allerdings bereits überprüft und fand keine Hinweise darauf, dass diese berechtigt sind.» Das ist der Satz, der die Vorwürfe erledigt — und SRF lässt ihn stehen, ohne zu fragen, was er bedeutet. Was hat das Bundesamt für Justiz überprüft? Hat es die Doktorarbeit und die Habilitation mit den angeblichen Quellen verglichen? Hat es eine Plagiatssoftware eingesetzt? Hat es unabhängige Gutachter beigezogen? Oder hat es die Vorwürfe als «anonym» abgetan, ohne sie inhaltlich zu prüfen? SRF fragt nicht. Das Bundesamt für Justiz ist eine Verwaltungsbehörde — keine akademische Plagiatskommission. Die Frage, ob eine Verwaltungsbehörde in der Lage ist, akademische Integrität zu beurteilen, wird nicht gestellt.
Die Frage, die nicht gestellt wird: Was genau wurde Hänni vorgeworfen? SRF schreibt: «sie habe ihre Doktorarbeit und ihre Habilitation in Teilen abgeschrieben.» «In Teilen» — das kann alles sein: ein Satz, ein Absatz, ein Kapitel. Wie viel wurde plagiiert? Aus welchen Quellen? In welchen Passagen? SRF nennt keine Details. Die Vorwürfe werden als «haltlos» abgetan — ohne dass jemand erklärt, was sie waren. Das ist Framing: Die Vorwürfe sind nicht falsch, weil sie widerlegt wurden — sie sind falsch, weil eine Behörde sagt, sie seien falsch.
Das Klimaseniorinnen-Urteil, das als Vermutung stehen bleibt
SRF schreibt: «Die Strippenzieher hinter der Kampagne scheinen sich daran zu stören, dass Julia Hänni sich zum umstrittenen Klimaseniorinnen-Urteil positiv äussert.» «Scheinen» — das ist das Wort, das eine Vermutung als Beleg präsentiert. SRF weiss nicht, wer hinter der Kampagne steht — aber SRF «scheint» zu wissen, was die Motive sind. Das Klimaseniorinnen-Urteil war ein politisches Urteil — es verpflichtete die Schweiz zu konkreten Klimamassnahmen, die das Parlament nicht beschlossen hatte. Das Urteil war umstritten — nicht nur bei «gewissen politischen Kreisen», sondern bei allen, die der Meinung sind, dass Klimapolitik Sache des Parlaments sei, nicht des Gerichts.
Die Frage, die nicht gestellt wird: Ist es legitim, einen Richter zu kritisieren, der ein politisches Urteil unterstützt? SRF rahmt die Kritik als «Einschüchterung» — «sie als Richterin präventiv einzuschüchtern, damit sie dereinst am EGMR keine unliebsamen Urteile fällt.» Aber die Grenze zwischen Einschüchterung und legitimer Kritik wird nicht gezogen. Wenn ein Richter sich öffentlich zu einem umstrittenen Urteil äussert — ist er dann immun gegen Kritik? Oder ist Kritik an richterlichen Positionen Teil der demokratischen Auseinandersetzung? SRF fragt nicht. Die Kritik wird als Angriff gerahmt — die Möglichkeit, dass sie berechtigt ist, kommt nicht vor.
Die anderen Fälle, die als Angriffe abgetan werden
SRF erwähnt zwei weitere Fälle: «Kritisiert wurden auch das Dauer-Homeoffice eines Bundesrichters sowie eine Liebesbeziehung zwischen einer Bundesrichterin und einem Bundesrichter.» SRF rahmt beide als Teil einer «Häufung» von Angriffen — ohne zu fragen, ob die Kritik berechtigt ist. Ein Bundesrichter, der dauerhaft im Homeoffice arbeitet — ist das ein legitimes öffentliches Interesse oder ein «Angriff»? Eine Liebesbeziehung zwischen zwei Bundesrichtern, die zusammen an Fällen arbeiten — ist das ein Konfliktpotential, das öffentlich diskutiert werden darf, oder ein «Angriff»? SRF entscheidet: Es sind Angriffe. Die Frage, ob sie berechtigt sind, wird nicht gestellt.
SRF schreibt: «Schon früher sei es vereinzelt vorgekommen, dass Medien über Vorwürfe berichtet hätten, schreibt das Bundesgericht auf Anfrage. In den letzten Monaten habe es aber eine Häufung gegeben.» Das Bundesgericht — die Institution, deren Mitglieder kritisiert werden — darf die Kritik als «Häufung» einordnen, und SRF übernimmt es ungeprüft. Die Frage, ob die «Häufung» auf eine Zunahme der Angriffe oder auf eine Zunahme der Vorfälle zurückgeht, wird nicht gestellt. Vielleicht gibt es mehr Angriffe — vielleicht gibt es aber auch mehr Vorfälle, die kritisiert werden können. SRF entscheidet: Es sind Angriffe.
Helen Keller, die als neutrale Expertin präsentiert wird
SRF zitiert Helen Keller, Rechtsprofessorin und ehemalige EGMR-Richterin. Sie wird als Expertin präsentiert — ohne dass ihre institutionelle Interessenlage benannt wird. Keller war neun Jahre lang EGMR-Richterin — sie ist Teil der Institution, deren Mitglieder angegriffen werden. Sie hat ein Interesse daran, Kritik an Richtern als illegitim zu markieren — weil Kritik an Richtern auch Kritik an ihr ist. SRF erwähnt ihre EGMR-Zugehörigkeit — und fragt nicht, ob sie eine neutrale Quelle ist.
Keller sagt: «Es gebe von gewissen politischen Kreisen einen systematischen Angriff auf die Institutionen, allen voran auf die Gerichte.» «Gewisse politische Kreise» — das ist die Formulierung, die einen Verdacht ausspricht, ohne ihn zu konkretisieren. Welche Kreise? Welche Angriffe? Welche Institutionen? SRF fragt nicht. Keller darf eine «systematische» Kampagne behaupten — ohne dass jemand fragt, ob die Behauptung stimmt. Die Frage, ob Kritik an Gerichten ein «systematischer Angriff» ist oder ob sie eine legitime Reaktion auf richterliche Machtausdehnung ist, wird nicht gestellt.
Die Unabhängigkeit, die als Immunität gerahmt wird
SRF schreibt: «Richterinnen und Richter zeichneten sich – nebst ihrer fachlichen Qualifikation – vor allem durch Unabhängigkeit aus.» Das ist richtig — aber SRF fragt nicht, was Unabhängigkeit bedeutet. Unabhängigkeit bedeutet, dass Richter nicht an Weisungen gebunden sind — nicht, dass sie immun gegen Kritik sind. Wenn ein Richter ein politisches Urteil fällt, das in die Kompetenz des Parlaments eingreift — ist Kritik daran ein Angriff auf die Unabhängigkeit? Oder ist Kritik an richterlichen Entscheiden Teil der demokratischen Kontrolle? SRF fragt nicht. Unabhängigkeit wird als Immunität gerahmt — jede Kritik ist ein Angriff, jede Frage ist Einschüchterung.
Die Frage, die nicht gestellt wird: Wie werden Bundesrichter in der Schweiz gewählt — und welche Rolle spielt die Parteizugehörigkeit? SRF erwähnt, dass Hänni «Die Mitte» angehört — und fragt nicht, was das bedeutet. Bundesrichter in der Schweiz werden vom Parlament gewählt — nach Parteiproporz. Das ist ein politischer Prozess. Wenn Richterwahlen politisch sind — ist dann Kritik an Richtern ein Angriff auf die Justiz — oder ist sie Teil des politischen Prozesses, den die Verfassung vorsieht? SRF fragt nicht. Die Parteizugehörigkeit wird erwähnt — und als irrelevant präsentiert.
So funktioniert dieser Beitrag: Er berichtet über eine anonyme Kampagne — und fragt nicht, wer dahintersteckt. Er referiert Plagiatsvorwürfe — und nennt keine Details. Er erwähnt eine Prüfung durch das Bundesamt für Justiz — und fragt nicht, ob sie ausreichend war. Er raises das Klimaseniorinnen-Urteil als mögliches Motiv — und untersucht es nicht. Er erwähnt andere Kritikfälle — und rahmt sie als Angriffe, ohne zu prüfen, ob sie berechtigt sind. Er zitiert eine ehemalige EGMR-Richterin als neutrale Expertin — ohne ihre Interessenlage zu benennen. Er rahmt Unabhängigkeit als Immunität — ohne zu fragen, wo legitime Kritik beginnt. Wer den Beitrag hört, weiss, dass eine anonyme Kampagne gegen Hänni lief, dass die Vorwürfe «haltlos» sind und dass Richter eine «dicke Haut» brauchen. Wer wissen will, wer die Kampagne führt, was genau vorgeworfen wurde, ob die Prüfung adequate war, ob das Klimaseniorinnen-Motiv stimmt, ob die anderen Kritikfälle berechtigt sind und wo Unabhängigkeit in Immunität umschlägt, bekommt keine Antwort — weil die Fragen nicht gestellt wurden. Das ist keine Justizberichterstattung, das ist eine Verteidigungsschrift mit Experten-Zitat und ohne Untersuchung.
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