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Die Begründung im Konjunktiv
Medienkritik
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Die Begründung im Konjunktiv

Kritisierter Beitrag (Info 3) →

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SRF erzählt zwei Vorgänge als einen. Die Dachzeile «Unruhe am Bundesgericht» und der Einstieg, das Gericht komme «auch ein halbes Jahr nach Bekanntwerden einer Liebesbeziehung nicht zur Ruhe», setzen den Rahmen, bevor der Name des Präsidenten fällt. Der zweite Satz macht daraus einen Befund: «Offenbar sind die Bundesrichterinnen und Bundesrichter mit dem Präsidium nicht mehr zufrieden.» Der dritte knüpft mit «deshalb» an. Belegt wird die Verbindung zwischen Affäre und Präsident nirgends. Sie wird im Konjunktiv hergestellt: Die Nicht-Nomination «dürfte mit den Vorgängen in den letzten Monaten zu tun haben». Weggelassen ist, dass sich François Chaix laut Keystone-SDA nicht explizit erneut zur Wahl gestellt hatte. Nicht verfolgt werden seine Rolle in der Affäre und der Weg, auf dem eine Empfehlung des Gesamtgerichts zuerst bei der «Weltwoche» landete.

Zum SRF-Beitrag «Bundesgerichtspräsident Chaix nicht mehr nominiert», Info 3, 13.10.2026


Der Beitrag legt seine Herkunft offen. Er nennt die «Weltwoche» zweimal als Erstquelle, verlinkt beide Artikel und weist aus, dass das Gericht den Bericht bestätigt hat. Er erklärt, was das Gesamtgericht ist, nämlich die «Versammlung aller 40 Bundesrichterinnen und Bundesrichter», und wer wann entscheidet: die Bundesversammlung im Dezember. Er benennt die Kernfrage des Falls, ob die Beziehung einer «dauerhaften Lebensgemeinschaft» entsprach, und gibt wieder, dass Yves Donzallaz dies öffentlich zurückgewiesen hat. Er erwähnt, dass der externe Untersuchungsbericht nicht veröffentlicht wurde. Und er markiert die eigene Deutung sprachlich als Deutung: «offenbar», «dürfte». Das ist ehrlich. Es ist zugleich der Kern des Problems, denn eine korrekt markierte Vermutung bleibt die einzige Begründung, die der Beitrag anbietet.

Ein Präsident, eine Affäre, kein Bindeglied

Chaix war nicht Teil der Beziehung, um die es seit April geht. Was er als Präsident getan oder unterlassen haben soll, im Umgang mit der Untersuchung, in der Kommunikation, beim Zeitpunkt, erfährt der Leser nicht. Zweimal verweist der Beitrag auf das Gericht selbst: Es habe den Bericht «inzwischen bestätigt», und Müller werde vorgeschlagen, «wie das Bundesgericht in Lausanne mitteilte». Ob diese Mitteilung Gründe nennt, bleibt offen. Nennt sie keine, wäre gerade das Schweigen des Gerichts die Nachricht. Eine Stellungnahme von Chaix kommt im Beitrag nicht vor, ein Hinweis auf eine Anfrage ebenso wenig.

Im Beitrag selbst liegt eine Verschiebung. Was er der Mitteilung des Gerichts zuschreibt, ist ein positiver Vorschlag: Thomas Müller soll Präsident werden. Die negative Formulierung, man empfehle, Chaix «nicht wiederzuwählen», steht in jenem Satz, der die «Weltwoche» als Quelle führt. Laut Keystone-SDA hatte sich Chaix nicht explizit erneut zur Wahl gestellt. Diese Angabe verändert das Bild. Die Nicht-Nomination eines Präsidenten, der nicht ausdrücklich kandidiert, ist etwas anderes als ein Misstrauensvotum gegen einen, der bleiben will. Der Beitrag erzählt nur die zweite Version.

Auch der «Paukenschlag» hat kein Taktmass. Das Bundesgerichtsgesetz sieht für das Präsidium zwei Jahre Amtsdauer und eine einmalige Wiederwahl vor. Ob die zweite Amtszeit Regel oder Ausnahme ist, erklärt der Beitrag nicht; das «Glanzresultat» steht ohne Zahl. Selbst der Gegenstand schwankt: Im Lead soll Chaix nicht «wiedergewählt» werden, weiter unten wird er bloss «nicht erneut als Präsident vorgeschlagen». Ob er als Richter erneut antritt, bleibt ungesagt.

«Zuerst online»

Eine Empfehlung des Gesamtgerichts, also das Ergebnis einer Beratung von 40 Richtern, war öffentlich, bevor das Gericht sie bestätigte. Der Beitrag verbucht das als Quellenangabe. Als Vorgang interessiert es ihn nicht. Dabei hat dieselbe Zeitung, wie der Beitrag selbst schreibt, schon im April die Beziehung «aufgedeckt». Zwei Vorgänge aus dem Innern desselben Gerichts innerhalb eines halben Jahres, beide zuerst im selben Blatt: Wenn das Bundesgericht «nicht zur Ruhe» kommt, liegt eine mögliche Ursache in genau diesem Abfluss.

Diese Lesart würde die Frage verschieben. Statt nach einem Fehler des Präsidenten stünde die Frage im Raum, wer Beratungen des Gesamtgerichts an wen weitergibt und mit welchem Interesse. Ob die Sitzung vertraulich war und ob Gericht oder Parlament die Weitergabe thematisiert haben, steht nicht im Beitrag. Er behandelt das Leck nicht als möglichen Teil der Unruhe, sondern als deren Zeugen.

Die Etiketten, die niemand addiert

Der Beitrag versieht die Akteure mit Parteikürzeln: «François Chaix (FDP)», «SVP-Bundesrichterin Beatrice Van de Graaf», «dem Parteilosen Yves Donzallaz», «SVP-Bundesrichter Thomas Müller». Zusammengelesen werden die Etiketten nicht. Ein FDP-Präsident wird nicht mehr vorgeschlagen, ein SVP-Richter soll folgen. Die Affäre betrifft eine SVP-Richterin und einen Parteilosen. Beide Enthüllungen stammen aus einer Zeitung, deren Verleger und Chefredaktor Roger Köppel für die SVP im Nationalrat sass. Diese Nähe markiert der Beitrag nicht.

Auch «parteilos» hat eine Vorgeschichte. Donzallaz war SVP-Mitglied. 2020 stimmte die SVP-Fraktion geschlossen gegen seine Wiederwahl, die Bundesversammlung bestätigte ihn trotzdem. 2022 trat er aus der Partei aus und präsidierte danach 2023 und 2024 das Bundesgericht, als unmittelbarer Vorgänger von Chaix. Wer das weiss, liest eine Enthüllung über ihn in diesem Blatt anders als jemand, dem nur das Wort «parteilos» vorliegt.

Unvollständig ist zudem die Personalliste. Das Gesamtgericht schlug neben Müller auch Francesco Parrino als Vizepräsidenten vor. Der Beitrag nennt ihn nicht, obwohl erst beide Namen das künftige Präsidium zeigen. Nichts davon beweist eine Absicht. Es ist aber der Kontext, ohne den sich die «Unruhe» nicht einordnen lässt. Der Beitrag liefert die Bausteine und verwendet sie nicht.

Zugestellt dem Parlament, veröffentlicht für niemanden

Die Frage, um die der Fall kreist, steht im Beitrag klar: ob eine vom Gesetz verbotene Lebensgemeinschaft vorlag. Genau darüber gibt es einen externen Bericht. Er «wurde aber einzig dem Parlament zugestellt und nicht veröffentlicht». Das Gremium, das im Dezember wählt, kennt die Antwort auf die Kernfrage, die Öffentlichkeit nicht. Der Beitrag hält das in einem Satz fest und wechselt das Thema. Wer über die Nichtveröffentlichung entschied und mit welcher Begründung, erfährt der Leser nicht.

Das Gewicht des Berichts hängt an einem Detail, das der Beitrag nur halb liefert. Er spricht von der verschobenen Wahl und davon, dass sich Donzallaz und Van de Graaf «zur Wiederwahl» stellen. Dass es sich um die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts handelt, die nach den Enthüllungen in die Wintersession verlegt wurde, steht nicht da. Damit wird der Bericht vom Hintergrunddokument zur Wahlgrundlage: Das Parlament entscheidet über zwei Richter auf Basis eines Papiers, das niemand sonst kennt. Die Kritik an der Verschiebung bleibt ohne Absender; der Beitrag verortet sie lediglich ausserhalb des Gerichts.

Die geliehene Enthüllung

Das Muster ist die geliehene Enthüllung. Ein Medium übernimmt den Scoop eines anderen und mit ihm dessen Erzählbogen. Es prüft das Faktum, nicht die Deutung: Bestätigt wird, dass jemand nicht mehr nominiert ist, übernommen wird, warum das so sein dürfte. Die Interessenlage der Erstquelle bleibt unmarkiert, der Weg der Information unverfolgt. Die Bestätigung durch die Institution verleiht dem ganzen Paket Gewicht, obwohl sie nur einen Teil davon deckt. Die Quellenangabe erscheint als Transparenz und ersetzt dabei die Frage nach der Quelle.

Darunter liegt eine vertraute Figur, die Kausalität als Wetter. Eine «Unruhe», die «nicht zur Ruhe» kommt, hat in diesem Beitrag kein Subjekt. Sie herrscht, wie Nebel herrscht, und wer in ihr steht, erscheint als ihre Folge, nie als jemand, der sie erzeugt.

Der Grund aus der Redaktion

So funktioniert dieser Beitrag: Er meldet einen Personalentscheid und rahmt ihn als Nachbeben einer Affäre, ohne zu sagen, was der Betroffene mit ihr zu tun hatte. Was das Gericht mitgeteilt hat, betrifft den Vorschlag für Müller. Die Verbindung zur Affäre schreibt der Beitrag keiner Quelle zu. Der einzige Grund, den er für die Nicht-Nomination eines Gerichtspräsidenten nennt, steht im Konjunktiv und stammt von der Redaktion.

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