Der Datenschützer, der die Ursachen vergisst
SRF führt den EDÖB Adrian Lobsiger durch ein Interview, das Datenschutz als individuelles Anliegen und technisches Problem rahmt — nicht als strukturelles. Die Verdopplung der Meldungen wird als «Verlangen der Bevölkerung» gedeutet, KI als Meta-Brille, Regierungsgeheimnis als Einzelfall. Dass der Bund in den letzten Jahren ein Gesetz nach dem anderen verabschiedet hat, das Datenerhebung ausweitet und Privatsphäre belastet, kommt nicht vor. Der Beitrag ist ein Bestätigungsinterview — der Amtsträger darf klagen, ohne dass der Interviewer nach den Ursachen fragt.
Zum SRF-Beitrag «Oberster Datenschützer über KI», Tagesgespräch, 30.06.2026
Das Framing steht in der ersten Antwort: Die Verdopplung der Datenschutzverletzungen sei «ein Verlangen der Bevölkerung nach einem privaten und selbstbestimmten Leben.» Die Bürger wollen mehr Kontrolle — also melden sie mehr. Das ist eine Lesart. Die andere: Es gibt mehr Verletzungen, weil mehr Daten erhoben werden, von mehr Akteuren, unter mehr gesetzlichen Mandaten. SRF fragt nicht, welche. Lobsiger darf die Ursache beim Bewusstsein der Bürger lokalisieren — nicht bei den Gesetzen, die den Behörden und Unternehmen erst die Datensammlung ermöglichen.
Die Gesetze, die nicht vorkommen
SRF berichtet über steigende Datenschutzverletzungen. Dass der Bund in den letzten Jahren das Nachrichtendienstgesetz, das BÜPF, das Bundesgesetz über die polizeiliche Zusammenarbeit, das revDSG und weitere Erlasse verabschiedet hat, die Datenerhebung und -weitergabe ausweiten — bleibt unerwähnt. SRF berichtet über KI-Brillen von Meta, die filmen und streamen. Dass Schweizer Behörden Gesichtserkennung, automatisierte Rasterfahndung und KI-gestützte Auswertungen einsetzen oder planen — bleibt unerwähnt. SRF berichtet über den Druck auf das Öffentlichkeitsprinzip. Welche neuen Ausnahmen der Bund in welchen Gesetzen verankert hat — bleibt unerwähnt. Die Verdopplung der Meldungen hat eine Ursache jenseits des Bürgerbewusstseins: einen gesetzlichen Rahmen, der mehr Datenerhebung erlaubt, mehr Datensharing zwischen Behörden, mehr Überwachungsbefugnisse — und gleichzeitig den Privatsphäreschutz nicht im gleichen Masse ausbaut. Dass Lobsiger, der Amtsträger, der diesen Rahmen beaufsichtigen soll, die Gesetze nicht erwähnt, ist bemerkenswert. Dass SRF nicht nachfragt, ist ein Versagen.
Das Öffentlichkeitsprinzip: Symptom ohne Ursache
Lobsiger klagt: «Es gibt immer mehr Versuche vonseiten des Bundes, das Gesetz mit neuen Ausnahmen zu umgehen.» SRF fragt nicht: Welche Ausnahmen? In welchen Gesetzen? Von wem eingebracht? Mit welchem Argument? Der Edöb nennt ein Symptom — und die Journalistin fragt nicht nach dem konkreten Fall. Das Öffentlichkeitsprinzip ist keine abstrakte Gefahr; es ist ein konkretes Gesetz, das konkret ausgehöhlt wird — durch spezifische Vorlagen, spezifische Bundesratsbeschlüsse, spezifische Verwaltungserlasse. SRF lässt es bei der Klage bewenden. Der Hörer erfährt: Es gibt Druck. Er erfährt nicht: Von wem, womit, wogegen.
Dann das Beispiel Keller-Sutter: Die Journalistin fragt nach dem Zollstreit, nach Akteneinsicht, nach dem verweigerten Zugang. Lobsiger antwortet sachlich: Das Gesetz sei klar, er müsse das Dossier sichten, wenn ihm das verwehrt werde, gelte die Vermutung des Zugangs. Das ist korrekt — aber es ist die symptomatische Ebene. Die strukturelle Frage lautet: Warum kann der Bundesrat Akten zurückhalten, die laut Gesetz offen sein müssten? Welche Ausnahmeregelung wird hier bemüht? Ist es der «Schutz der Aussenbeziehungen»? Ist es der «Schutz der Verhandlungsposition»? Und: Gibt es ein Muster — etwa bei den COVID-Verträgen, bei den EU-Verhandlungen, bei den BÜPF-Unterlagen? SRF fragt nicht. Der Einzelfall wird als Einzelfall behandelt — nicht als Beleg eines Systems.
Der Staat als grösster Datensammler: abwesend
Das Interview handelt von Meta-Brillen, von IT-Firmen, von Gesichtserkennung im privaten Raum. Der grösste Datensammler der Schweiz ist der Staat — das Einwohneramt, das Melderegister, das Strafregister, das SIS, die Fingerabdrücke im AFIS, die biometrischen Daten im Pass, die Gesundheitsdaten in den Kantonssystemen, die Steuerdaten, die Verkehrsdaten, die Telekommunikationsdaten, die nach dem BÜPF sechs Monate gespeichert werden. SRF fragt nicht nach dem Staat als Datensammler. SRF fragt nicht nach dem Verhältnis von staatlicher Überwachung und privater Datensammelwut. SRF fragt nicht, ob der Edöb, der die Behörden beaufsichtigen soll, überhaupt die Mittel hat, den Bund zu kontrollieren — oder ob er ein Amt ohne Zähne ist.
Die KI-Regulierung: individualisiert, aber nicht strukturiert
Lobsiger sagt: «Das Gesetz gibt den Bürgern bereits heute Rechte: das Recht zu wissen, ob man es mit einer Maschine oder einem Menschen zu tun hat. Das Recht auf Widerspruch.» Das sind Individualrechte — und sie setzen voraus, dass der Bürger weiss, dass KI im Einsatz ist. Wie soll das funktionieren? Wie erfährt ein Bürger, dass sein Steuerbescheid, sein Asylentscheid, sein Strafbefehl KI-gestützt war? Welche Transparenzpflichten gibt es? Welche Kontrollen? SRF fragt nicht — und Lobsiger darf Individualrechte als Lösung präsentieren, ohne dass die strukturelle Frage gestellt wird: Was nützt ein Widerspruchsrecht, wenn der Bürger nicht weiss, dass er widersprechen müsste?
Was hier funktioniert — und was nicht
Lobsiger ist sachlich, kompetent, nicht alarmistisch. Das unterscheidet ihn angenehm von manchen anderen Amtsträgern im Interview. Aber das Interview ist keine Prüfung — es ist ein Porträt. Die Journalistin fragt nach Befinden («Sündigen Sie privat auch mal?»), nicht nach Strukturen. Sie fragt nach der Meta-Brille, nicht nach dem BÜPF. Sie fragt nach dem Keller-Sutter-Telefonat, nicht nach dem Muster der Geheimhaltung. Sie lässt Lobsigers These, die Verdopplung der Meldungen sei ein «Verlangen der Bevölkerung», unwidersprochen — obwohl die naheliegendere These lautet: Es gibt mehr Verletzungen, weil mehr Daten erhoben werden, unter mehr gesetzlichen Mandaten, die der Bund selbst verabschiedet hat.
So funktioniert dieses Interview: Es zeigt den Datenschützer, der über die Symptome klagt — und die Journalistin, die nicht nach den Ursachen fragt. Der Hörer erfährt, dass Meta-Brillen gefährlich sind und dass der Bund Akten zurückhält. Er erfährt nicht, welche Gesetze den Bund erst zu dem gemacht haben, der er ist: den grössten Datensammler des Landes, beaufsichtigt von einem Amt, das die Gesetze nicht erwähnt, die es beaufsichtigen sollte.
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