Das Geständnis, das die Bilanz ersetzt
Kritisierter Beitrag (Regionaljournal Aargau Solothurn) →
Der Titel setzt das Ergebnis als Zwang: Die Gegner der Steuererhöhung «müssen» die Steuern erhöhen. Im Fliesstext heisst derselbe Vorgang korrekt «beantragen». Die Notwendigkeit wandert jedoch im Lauf des Beitrags von den Quellen in die Stimme der Redaktion. Erst sind es «Kritiker», die sagen, nichts führe an höheren Steuern vorbei. Dann formuliert der Beitrag in eigener Stimme: «Die Steuern müssen rauf». Die Bildlegende schliesst mit «Die Finanzprobleme blieben aber die gleichen». Der Seitenwechsel der SVP dient als Beweis, dass es keine Alternative gab. Die einzige Finanzgrösse im ganzen Beitrag ist der Steuerfuss «von 116 auf 122 Prozent». Wie viele Franken der Gemeinde fehlen und wo 122 Prozent im kantonalen Vergleich stehen, verschweigt er.
Zum SRF-Beitrag «Wenn die Gegner der Steuererhöhung die Steuern erhöhen müssen», Regionaljournal Aargau Solothurn, 13.10.2026 (online 17.10.2026)
Handwerklich ist vieles sauber. Der Beitrag übersetzt die Wohler Institutionen für ein regionales Publikum: Der Gemeinderat ist die Regierung, der Einwohnerrat das Parlament. Er erzählt die Vorgeschichte, also drei Jahre blockierter Erhöhungen und für 2019 den Eingriff des Regierungsrats nach zwei Nein der Bevölkerung. Die Zusammensetzung des neuen Gemeinderats wird bis zum GLP-Mitglied genannt, die Personalwechsel mit Namen und Partei. Die strukturellen Faktoren werden immerhin aufgezählt: Zentrumslasten, Sozialhilfequote, gebundene Ausgaben, tiefes steuerbares Einkommen. Die SVP kommt ausführlich und mit eigener Begründung zu Wort, und Vogts Argument zum Steuerwettbewerb steht unkommentiert da. Denise Strasser wird mit ihrer früheren Funktion als Finanzvorsteherin eingeführt, ihre Interessenlage ist damit markiert. Gerade weil der Beitrag diese Bausteine liefert, fällt auf, was er aus ihnen baut.
«Nicht bereits nächstes Jahr»
Der Vorwurf des Wortbruchs stammt von einer Partei. SP-Fraktionschef Matthias Schneider sagt, die SVP habe im Wahlkampf «sehr viel versprochen – dass man den Steuerfuss nicht anfasst». Wenige Absätze später ist aus dem Zitat eine redaktionelle Prämisse geworden: «Wie geht die SVP damit um, dass sie ihr Wahlversprechen nicht einhalten kann?» Die Frage setzt voraus, was nur der politische Gegner behauptet. Ein Programmsatz, ein Flugblatt oder ein Wahlkampfzitat der SVP selbst wird nicht vorgelegt.
Das einzige Wahlkampfmaterial im Beitrag ist die eigene Bildlegende, und sie zeigt den Slogan «Für eine andere Politik». Ein Steuerversprechen ist das nicht. Die übrigen Belege im Text deuten eher auf einen Streit um den Zeitpunkt als um das Prinzip. Vogt sagt: «Wir brauchen höhere Steuereinnahmen, waren aber der Meinung, nicht bereits nächstes Jahr.» Der Gemeinderat wollte die Erhöhung mit einem Landverkauf «um ein Jahr verzögern», nicht vermeiden. Belegt ist, dass die SVP frühere Erhöhungen «vehement» bekämpfte. Dass sie einen unveränderten Steuerfuss versprach, ist möglich, wird im Beitrag aber nicht nachgewiesen. Die Behauptung mag stimmen. Der Beitrag behandelt sie als geprüft, ohne sie zu prüfen, und baut seinen Titel auf einem Wortbruch, dessen Wortlaut er schuldig bleibt.
Der Aufschub, den das Parlament verweigerte
«Ein Landverkauf sollte die Steuererhöhung um ein Jahr verzögern. Der Einwohnerrat lehnte ihn jedoch ab.» Nach diesen zwei Sätzen kehrt der Beitrag zur SVP zurück. Welches Grundstück verkauft werden sollte, welcher Erlös erwartet wurde, mit welcher Begründung der Einwohnerrat ablehnte und welche Fraktionen dagegen stimmten, bleibt offen.
Dabei verschiebt gerade dieser Satz die Logik des Titels. Nach der eigenen Darstellung des Beitrags ist das «müssen» für das kommende Jahr auch das Ergebnis eines Parlamentsentscheids. Der Gemeinderat hatte einen Weg vorgeschlagen, die Erhöhung zu verschieben, und eine Mehrheit im Einwohnerrat hat ihn versperrt. Der Einwohnerrat hatte in den drei Jahren zuvor jede Erhöhung verhindert und lehnt nun den Aufschub ab. Diese Spannung erklärt der Beitrag nicht. Ob die Kritiker, die dem Gemeinderat im Beitrag den Bruch seines Versprechens vorhalten, zu jener Mehrheit gehörten, lässt sich dem Text nicht entnehmen. Von dieser Information hinge ab, ob die Geschichte von der eingeknickten SVP trägt oder ob sie ein Stück Parlamentspolitik überdeckt. Der Beitrag nennt den Fakt, der seine Erzählung verkomplizieren könnte, und lässt ihn liegen.
Auch beim nächsten Schritt liegt die Entscheidung beim Parlament. Der Fliesstext ist präzise: Vogt muss die Erhöhung «beantragen», Hauri stimmt dem Antrag zu. Entscheiden wird der Einwohnerrat. Der Beitrag sagt nicht, wann das geschieht, wie sich die SVP-Fraktion zu ihren eigenen Gemeinderäten stellt und ob die Stimmbürger, die 2019 zweimal Nein sagten, diesmal wieder das letzte Wort haben könnten.
Die Vorgeschichte des Beitrags enthält zudem eine zweite Gruppe von Gegnern. Die Erhöhungen der letzten Jahre verhinderte der Einwohnerrat als Ganzes, nicht eine Fraktion. Das Budget für 2019 lehnte die Bevölkerung ab, bis der Regierungsrat den Steuerfuss festsetzte. Der Titel verdichtet diese Kette aus Parlamentsmehrheiten und Volksentscheiden auf eine einzige Partei und meldet als Vollzug, was noch eine Vorlage ist.
Wer steuert, wenn fremdgesteuert wird?
Der Beitrag beginnt mit einem Befund, der über Wohlen hinausweist: «Wie vielen Aargauer Gemeinden fehlt auch Wohlen das Geld.» Später steigen die gebundenen Ausgaben «wie vielerorts», nämlich bei Sozialhilfe, Pflegefinanzierung, Bildung und Sonderschulen. Strasser nennt die Ausgaben «fremdgesteuert» und nur zu einem kleinen Teil direkt beeinflussbar. Hauri sagt, die Kosten würden «überall» ansteigen.
Wer steuert, wenn fremdgesteuert wird, sagt niemand. Gebunden heisst, dass die Ausgaben durch übergeordnetes Recht oder frühere Beschlüsse vorgegeben und im laufenden Budget nicht verhandelbar sind. Die Instanz, die sie vorgibt, hat im Beitrag weder Namen noch Stimme. So wird ein Problem, das der Beitrag selbst als verbreitet beschreibt, als Lokalgeschichte erzählt, in der eine Partei in einer Gemeinde ihre Position räumen muss.
Dazu kommt ein Widerspruch, den der Beitrag zitiert, aber nicht aufgreift. Hauri sagt: «Mir war immer bewusst, dass wir ein Schulden- und ein Kostenproblem haben.» Wenige Sätze später sagt sie: «Keine Gemeinde konnte das wissen.» Zwischen beiden Aussagen liegt die Vorgeschichte, die der Beitrag selbst erzählt: drei Jahre, in denen der damalige Gemeinderat höhere Steuern beantragte und Hauri als Einwohnerrätin dagegen kämpfte. Was genau niemand wissen konnte, wenn die Exekutive es jährlich beantragte, fragt der Beitrag nicht nach.
Ein Steuerfuss ohne Franken
Hier handelt es sich nicht um eine verpasste Vertiefung, sondern um eine Weglassung. Der Beitrag behauptet im Titel eine Notwendigkeit und liefert keine Grösse, an der sie sich messen liesse. Die Sozialhilfequote ist «deutlich höher» als im Kantonsdurchschnitt, ohne Zahl. Das steuerbare Einkommen ist «vergleichsweise tief», ohne Zahl. Hauris «Schulden- und ein Kostenproblem» bleibt ohne Betrag. Kein Defizit, kein Schuldenstand, kein Ertrag der sechs zusätzlichen Prozentpunkte. Auch Vogts Sparabsicht bei den Investitionen, der einzige inhaltliche Unterschied zum Vorgänger, der im Beitrag überhaupt vorkommt, wird nicht beziffert. Die Bildlegende meldet seit 2011 ein Wachstum um rund 2000 Einwohner. Ob dieses Wachstum die Finanzlage entlastet oder belastet hat, verbindet niemand.
Ebenso wenig erfährt der Hörer, was 116 und 122 Prozent im Aargau bedeuten. Das kantonale Mittel der Gemeindesteuerfüsse lag 2025 bei gut 105 Prozent, der Höchstwert bei 127. Wohlen lag also schon mit 116 Prozent deutlich über dem Mittel. Mit 122 Prozent würde es zu den Gemeinden mit den höchsten Steuerfüssen im Kanton gehören. Diese Einordnung steht auf einer öffentlichen Liste. Sie gäbe Vogts Satz, die wirklich guten Steuerzahler schauten «auch auf den Steuerfuss», sein Gewicht. Und sie zeigte, welche Tragweite ein Antrag hat, den der Titel als Formsache behandelt.
Die Bekehrung als Beweis
Wenn die frühere Opposition im Amt die Position der früheren Regierung übernimmt, liegt eine Lesart nahe: Der Gesinnungswechsel beweise, dass es keine Alternative gab. Das Muster ist, die Konversion an die Stelle der Prüfung zu setzen. Ob gespart, verschoben, umverteilt oder anderswo eingenommen werden könnte, wird nicht untersucht, sondern durch das Einlenken der Zweifler erledigt. Die Geschichte des Seitenwechsels ersetzt die Rechnung, die ihn begründen müsste. Der Wortbruch der Konvertiten wird dabei gern auf das Wort ihrer Gegner hin festgestellt.
Zwei bekannte Kategorien greifen hier ineinander. Die Kausalität als Wetter: Kosten «steigen», Ausgaben sind «fremdgesteuert», und kein Subjekt erscheint. Die Personalisierung als Entpolitisierung: Ein strukturelles Problem, das der Beitrag selbst «vielen Aargauer Gemeinden» zuschreibt, wird zur Frage der Glaubwürdigkeit zweier Lokalpolitiker.
Was der Seitenwechsel nicht beziffert
So funktioniert dieser Beitrag: Er meldet einen Antrag und rahmt ihn als Naturgesetz, das nun auch die Zweifler anerkennen. Er dokumentiert sorgfältig, wer seine Meinung geändert hat, und verzichtet darauf, die Lage zu vermessen, die diese Meinung geändert haben soll.
Wohlen erfährt, dass die SVP jetzt einsieht, was der Vorgänger im Amt gepredigt hatte. Wie viele Franken fehlen, erfährt es nicht.
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